Archiv für den Tag: 21/12/2023

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Diverse Diebstähle in Höhscheid

                          Aus dem Landkreise Solingen.
    Höhscheid, 21. Dez[ember]. Massendiebstähle. Im Lebensmittellager
der Gemeinde ist in der Nacht zum 19. d[ieses] M[ona]ts eingebrochen
worden. Es wurden zwei Kisten mit je 48 Dosen Büchsenmilch
und 30½ Pfund Kakao entwendet worden. Der Täter H. K. aus der
Lindenstraße konnte auf frischer Tat noch eingeholt werden. –
Einem armen Kriegsbeschädigten, dem beide Beine amputiert sind,
wurden in der Nacht zum 14. d. Mts. zu Kirschheide 2 dunkelgraue
Kaninchen entwendet. Der Stall war von der Straße aus nicht
zu sehen, doch war er für gewisse Personen verführerisch auf-
gestellt. – Im Lindenhof sind 2 Hühner (1 weißes und 1 ge-
sperbertes Huhn) entwendet worden. – In der Ortschaft Lache
wurden einem alten arbeitsunfähigen Manne 4 schwere schwarze
Kaninchen gestohlen. – In der Schützenstraße sind 3 weiße Gänse
gestohlen worden. – Die Holzdiebstähle mehren sich ganz erheb-
lich. Es werden in vielen Fällen ganze Stämme (Nutzholz) ab-
gemacht. Mehrere Täter sind inzwischen zur Anzeige gebracht
worden.

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21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Dezember 1923

Aufgrund der Notlage des Deutschen Reiches werden die Weihnachtsfeiertage für Politik und Diplomatie keine Auszeit bringen. Vielmehr stünden Verhandlungen über die Zukunft des besetzten Gebiets an Rhein und Ruhr sowie wegweisende Sitzungen der interalliierten Reparationskommission an.

                           Die Repko tagt.
                   Keine Weihnachtsferien.

   Ein an maßgebender Stelle unterrichteter
Mitarbeiter schreibt uns: Die Weihnachtsfeiertage
die sonst auch für Politik und Diplomatie eine
gewisse Ferienzeit bedeuteten, werden diesmal
nicht den mindesten Aufschub der eingeleiteten
Schritte bringen. Die Not der Zeit, die Gefahr
für Europa ist groß. Das scheint man nach gerade
bei allen Kabinetten eingesehen zu haben, auch in
Paris. Die deutsche Reichsregierung wird je-
denfalls noch in dieser Woche ihre Vorschläge auf-
grund der eingetroffenen französischen und belgi-
schen Antwort ausarbeiten. Die Vorschläge be-
ziehen sich auf die Wiederherstellung des ver-
tragsmäßigen Zustands im Rheinlande, auf die
Stärkung der deutschen Verwaltung an Rhein
und Ruhr und auf die Einführung eines normalen
Verkehrs zwischen dem besetzten und unbesetzten
Gebiet.

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21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Die Solinger Stadtverwaltung will Personal abbauen und das Städtenotgeld aus dem Verkehr ziehen.

    Ꙩ  Mit dem Abbau der Stadtverwaltung beschäftigte sich am
heutigen Vormittag eine Konferenz des Oberbürgermeisters mit
den Beigeordneten. Während Oberbürgermeister Dicke noch vor
einigen Monaten unter besonderer Betonung darauf hingewiesen
hatte, daß eine Einschränkung des Solinger Verwaltungsapparates
wegen der Fülle der Aufgaben nicht in Frage kommen könne, ver-
trat man heute allgemein den Standpunkt, daß ebenso wie die
Reichsbehörden auch die Stadtverwaltungen an den Abbau heran-
gehen müssen. Die Möglichkeit dazu dürfte sich nach dem Fortfall
umfangreicher unproduktiver Arbeiten nach Eintritt der Wäh-
rungsstabilisierung auch ohne weiteres ergeben. Die Leiter der
einzelnen Verwaltungszweige wurden angewiesen, vor dem 1. Ja-
nuar Kündigungsvorschläge vorzulegen. Wie wir hören, dürfte eine
ganze Reihe Hilfsangestellter mit der Kündigung rechnen. Dabei
sei nicht zu übersehen, daß auch in den letzten Wochen schon einige
Angestellte, vor allem mit täglicher Kündigung, das Schicksal
ereilt hat. Des weiteren besprach man die Finanzlage der
Stadt und die Notwendigkeit, das Notgeld einzuziehen, um
der Verordnung, wonach das Städtenotgeld bis zum 2. Februar
aus dem Verkehr gezogen sein soll, zu genügen. Voraussetzung
dafür ist natürlich, daß entweder die Versorgung unseres Bezirkes
mit Reichsgeld energischer betrieben wird oder daß das in Aus-
sicht gestellte wertbeständige Notgeld, das von der rheinischen
Landesbank herausgegeben werden soll, bald in den Verkehr
kommt. Im übrigen hat sowohl die Stadt Solingen, wie die
übrigen Städte des oberen Kreises, bereits mit der Einziehung
(vor allem kleinerer Scheine) begonnen, in dem Maße, wie es
durch die Vermehrung des Umlaufs von Reichsgeld möglich ist.

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21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 21.12.1923

Ermahnung der Bevölkerung durch den Delegierten der Hohen Kommission im Kreis Euskirchen sich an das bestehende Versammlungsverbot zu halten.

                                              Befehl.
          Dem Delegierten der hohen Kommission im
Kreise Euskirchen ist gemeldet worden, daß sich im
Laufe des 19. ds. Ms. zahlreiche, Unordnung hervor-
rufende Ansammlungen gebildet haben, welche zu Un-
ruhen führen könnten.
        Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß An-
sammlungen von mehr als 5 Personen auf Straßen
und Plätzen verboten sind und Versammlungen nicht
ohne Genehmigung stattfinden dürfen.
Der Delegierte ist bereit, die Forderungen jeder-
manns anzuhören und mit dem größten Wohlwollen zu
prüfen, um eine Einigung zu erzielen.
         Er fordert die Bevölkerung der Stadt Euskirchen
auf, bei jeder Gelegenheit und besonders bei der jetzi-
gen Teuerungskrise, die Ruhe zu bewahren, der sie
ihren guten Ruf verdankt, und so die strengen Maß-
nahmen zu vermeiden, die der Delegierte andernfalls
ergreifen müßte.
                          Der Delegierte der Hohen Kommission
                                      im Kreise Euskirchen:
                                            De Kerambriec.

21. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 21.12.1923

Mitteilung über die Lebensmittelversorgung der Erwerbslosen und die Finanzierung der unentgeldlichen Ausgaben, die ein Bestandteil der Unterstützung der gewachsenen Anzahl an Erwerbslosen im Zuge der Inflation war. Der angegebene Betrag umfasst noch nicht den Preis der ausgegebenen Fleischmengen.

Der Bürgermeister                                                         Eitorf (Sieg), den 21. Dezember 1923        IV Tageb[uch].-N[umme]r. 2889                       Fernsprechanschluß N[umme]r. 8

An den                                                                                                                                                                       Herrn Landrat,                                                                                                                                                                                                                                             Siegburg.

Zur Verfügung vom 17. Dezember 1923, K.W.I.

             Die Ausgabe der mit vorbezeichneter Verfügung überwiesenen                                       Lebensmittel an die Erwerbslosen usw. ist heute erfolgt, ebenso                                                 auch die Ausgabe der bewilligten Fleischmengen. Die Bürgermeisterei                                   hat ihrerseits die andere Hälfte des Preises übernommen und die                                               sämtlichen Lebensmittel unentgeltlich verausgabt.                                                                             Die Gemeindekasse ist angeiwiesen, den Preis der Lebensmittel                                                 insgesamt den Betrag von                                                                                                                                                                              430 Billionen Mark                                                                                                          dorthin zu überweisen. Die Aufwendungen über die Fleischausgabe                                         werde ich in den nächsten Tagen mitteilen.

                                                                                       Weber

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Erneutes Verbot des kommunistischen Presseorgans Bergische Arbeiterstimme

     Ꙩ  Verbot der „Bergischen Arbeiterstimme“. Die „Bergische Ar-
beiterstimme“ ist von der Regierung bis zum 9. Januar verboten. Da
die Besatzungsbehörde sich dem Verbot angeschlossen hat, mußte das
Blatt gestern sein Erscheinen vorläufig einstellen.

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21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1923

Das Erscheinen der „Bergischen Arbeiterstimme“ wird für vier Wochen verboten.

Die Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister.
                                                                                             Solingen, den 20. Dezember 1923.
Tgb. Nr. II. J. 4575.
Es wird gebeten, im Antwortschreiben die vor-
stehende Tagebuchnummer anzugeben.

                            An die Genossenschafts-Buchdruckerei „Bergische Arbeiterstimme“
Gegen Zustellungsurkunde!                                                                                 Hier.

      Laut Bekanntmachung des Herrn Oberpräsidenten der Rhein-
   provinz vom 7. Dezember 1923 im Deutschen Reichs- und Preußischen
   Staatsanzeiger vom 14.12.23 — Nr. 285 — ist auf Grund der
   §§ 7, 8 und 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli
   1922 das Erscheinen der in Solingen herausgegebenen Zeitung
   „Bergische Arbeiterstimme“ für die Dauer von 4 Wochen und zwar
   vom 13. Dezember 1923 bis einschl. 9. Januar 1924 verboten.
      Nachdem die Besatzungsbehörde diesem Verbot zugestimmt hat,
   ersuche ich, dasselbe genau zu befolgen, damit die unausbleiblichen
   Zwangsmaßnahmen vermieden werden.
      Besonders weise ich hierbei darauf hin, daß das Verbot auch
   jede angeblich neue Druckschrift umfaßt, die sich sachlich als die alte
   darstellt.
      Binnen 2 Wochen, vom Tage der Zustellung dieser Verfügung
   ab, ist gegen diese Anordnung die Beschwerde zulässig, die jedoch
   keine aufschiebbare Wirkung hat. Sie ist in doppelter Anfertigung beim
   Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz anzubringen.
                                                                                       Dicke.

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Die Inanspruchnahme der städtischen Küche in Solingen durch Bedürftige ist trotz niedriger Arbeitslosenhilfe stark rückläufig.

     Ꙩ  Ein starker Rückgang in der Benutzung der Stadtküche ist in
den letzten Wochen zu verzeichnen. Die Zahl der abgegebenen Portionen
beträgt nur noch 5 bis 600 und ist damit um 1000 niedriger als vor
kurzem. Stiftungen seitens der Bürgerschaft decken bis auf weiteres
täglich 180 Portionen. Eine Erklärung für diesen Rückgang ist nicht
ohne weiteres zu geben, da trotz der Stabilisierung die Erwerbslosen-
Unterstützungssätze nicht als besonders hoch anzusehen sind. Sie
betragen in dieser Woche 20. bis 27. Dezember einschließlich
einer kleinen Weihnachtsbeihilfe für männliche Personen über 21 Jahre
5 Billionen, von 20 bis 21 Jahre 3 Billionen, 18 bis 20 Jahre 2,4
Billionen, 16 bis 17 Jahre 1,8 Billionen, für weibliche Personen als
Haushaltungsvorstand 4 Billionen, über 21 Jahre 3, 18 bis 20 Jahre
2, 16 bis 17 Jahre 1,5 Billionen. Verheiratete erhalten ohne Kinder
6,5 Billionen, mit 1 Kind 7,5 Billionen, mit 2 Kindern 8,5 Billionen,
mit 3 Kindern 9,5 Billionen, mit 4 und mehr Kindern 10 Billionen
Mark.

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21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Einziehung des Notgeldes: Bis zum 18. Januar 1924 kann der sogenannte Lucas-Dollar umgetauscht werden.   

                     Landkreis Solingen.
       Aufruf des wertbeständigen Notgeldes
                             des Kreises.
       Das wertbeständige Notgeld des Kreises
wird hiermit aufgerufen. Es wird bis zum
18. Januar einschließlich täglich vormittags
von 9–1 Uhr mit Ausnahme der Samstag-
vormittage bei der Kreiskommunalkasse gegen
Goldschatzanweisungen oder einen gleichwertigen
Barbetrag, nach Wahl der Kreiskommunalkasse,
eingetauscht.
       Opladen, den 17. Dezember 1923.
                                              Der Landrat: Lucas.


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