Archiv für den Tag: 19/12/2023

19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Dezember 1923

Der Landrat des Siegkreises gibt bekannt, dass bestimmte Notgeldscheine ihre Gültigkeit verlieren.

                Bekanntmachung.

    Die von dem Siegkreise mit dem Datum vom
2. August 1923 ausgegebenen Notgeldscheine über
                       100.000 Mark
                       500.000      ,,
                   1.000.000      ,,
                   5.000.000      ,,
                20.000.000      ,,
                50.000.000      ,,
              100.000.000      ,,
              500.000.000      ,,
werden hiermit aufgekündigt.
  Die Scheine können bis zum 25. ds. Mts.
bei sämtlichen Stadt- und Gemeinde- sowie öffent-
lichen Sparkassen im Kreise eingelöst werden.
  Die vom Siegkreise mit späterem Datum aus-
gegebenen Notgeldscheine über höhere Nennwerte
werden durch diese Aufkündigung nicht berührt.
Sie bleiben bis auf weiteres in Geltung; wegen
ihrer Einlösung wird besondere Bekanntmachung
erfolgen.
             Siegburg, den 18. Dezember 1923.
                                Der Landrat

19. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landkreis Bonn, 19.12.1923

Anlage zu einer Mitteilung des Reichsministers für Finanzen vom 19.12.1923 betreffend “Goldrechnung im Besteuerungsverfahren und im Steuerstrafverfahren”. Ein Auszug aus dem Geldstrafengesetz vom 27. April 1923 in der Fassung der Verordnung vom 23. November 1923. Die Geldstrafenverordnung war Teil einer umfassenden Reform des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB). Die Reform 1923 beinhaltete die Schaffung eines eigenen Jugendstrafrechts und die Umgestaltung der Geldstrafe.

Auszug aus dem Geldstrafengesetz vom 27. April 1923 (Reichsgesetzbl[att]. I S[eite]. 254) in der   Fassung der Verordnung vom 23. November 1923 (Reichsgesetzbl[att]. I S[eite]. 1117).

Artikel I.

……………………..

Artikel II.

(1) Bei Geldstrafen, die nicht bei Verbrechen, Vergehen oder Übertretungen angedroht sind oder werden, insbesondere bei Zwangsstrafen und Ordnungsstrafen, beträgt, soweit nicht höhere Beträge oder Geldstrafe in unbeschränkter Höhe angedroht sind oder werden, der Mindestbetrag eine Goldmark und der Höchstbetrag eintausend Goldmark. 19. Dezember 1923 weiterlesen

19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Dezember 1923

Die Reichsregierung habe überraschend das Ende des Reichsmietengesetzes angekündigt. Das Gesetz, das u. a. Höchstmieten vorsah, habe Hausbesitzern und dem Nationalvermögen nachhaltig geschadet. Die Rückkehr zum Stand der Vorkriegsmieten (auf Goldbasis) sei jedoch angesichts der Verarmung breiter Bevölkerungsschichten vorerst illusorisch.

                         Die Goldmiete.
             Das Wohnhaus als Steuerquelle.

   Zu den Weihnachtsüberraschungen unserer in-
neren Politik gehört auch der angekündigte Ab-
bau des Reichsmietengesetzes, also der Zwangs-
wirtschaft im Wohnungswesen. Man mußte auf
diese Ueberraschung vorbereitet sein. In allen
Volkskreisen, auch bei der Partei der Mieter ist
man sich klar darüber geworden, daß es kaum
jemals schlimmere gesetzliche Mißgeburten gege-
geben hat, als die Höchstmietenverordnungen und
dann das Reichsmietengesetz mit seinen Neben-
krankheiten, dem Mieterschutzgesetz und dem Woh-
nungsmangelgesetz. Die zeitraubenden Berech-
nungen der Grundmieten und Zuschläge, ihre
Prüfung durch die Mieterausschüsse, die unzähli-
gen Streitigkeiten und Prozesse oft wegen der
geringfügigsten Meinungsverschiedenheiten, die
monatlichen Beratungen durch die Behörden, die
Beanstandung der Beschlüsse durch die Oberbe-
hörden, der gewaltige Beamtenapparat, die Ver-
ärgerung aller Beteiligten, das hat zu einem uner-
träglichen Zustand geführt, dem man zu Leibe
gehen mußte, auch wenn die Währungsreform
und damit die Wertbeständigkeit der Mietzah-
lungen nicht gekommen wäre.

19. Dezember 1923 weiterlesen

19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1923

Gedanken zu Weihnachten 1923, vermeintlich von einem 9 Jahre alten Mitglied der Kommunistischen Kindergruppe Solingen

                         Traurige Weihnacht!
Von Rud. Sch. (9 Jahre alt), Mitglied der Kommunistischen Kinder-
                             gruppe Solingen.)
   Besonders im Jahr 1923 müssen die Frauen die hohen Preise im
Kopf haben. Jetzt kommt der Weihnachtstag. Aber in diesem Jahr
kann man nicht sagen „Fröhliche Weihnacht“, sondern Traurige
Weihnacht! Im Jahre 1921 rechnete man noch mit Pfennigen.
dagegen heute mit Milliarden, Billionen. Und bei hohen Preisen
gibts einen niedrigen Lohn. Und da soll man sogar noch Feste feiern!
Für das Geld, wovon die Menschen Feste feiern, kaufen sie lieber
Brot. 19. Dezember 1923 weiterlesen

19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Dezember 1923

Die Solinger Bevölkerung kann durch den Kauf und das persönliche Verschenken von „Stadtküchen“-Gutscheinen an einzelne Bedürftige einen Beitrag zu deren Versorgung leisten.

       -sn- Kauft Stadtküchen-Gutscheine für Bedürftige! Aus dem
Stadthaus wird uns geschrieben: Trotz der eingetretenen Zersplitte-
rung in der Sammlung von Mitteln zur Bekämpfung der Not sind
eine Anzahl Stiftungen zur Speisung von kinderreichen Familien ein-
gegangen. Der Eingang weiterer Beträge für diesen Zweck ist sehr
erwünscht, weil eine verstärkte Ausgabe unentgeltlichen Essens an
solche Erwerbslose dringend vonnöten ist, die das Essen in der genü-
genden Menge nicht bezahlen können. Es ist nun der Wunsch auf-
getaucht, den Spendern der Beiträge selbst die Möglichkeit zu geben,
die Zuwendungen an den einzelnen Bedürftigen persönlich zu machen.
Das ist jetzt nach einer Bekanntmachung der Verwaltung in der
heutigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ auf folgende Art mög-
lich gemacht worden: Wer spenden will, kaufe sich im Stadthaus,
Zimmer 76, Gutscheine mit dem Aufdruck „Stadtküche“ zum Preise
von je 150 Milliarden Mk. – das ist der Preis eines Essens. Diesen
Gutschein kann er einem Bedürftigen schenken, der dann den Schein
an einer der 6 Zahl- und Stempelstellen der Erwerbslosenfürsorge
kostenlos gegen einen auf einen bestimmten Tag und eine bestimmte
Ausgabestelle lautenden Essengutschein umtauscht. Dabei muß er auf
Verlangen seine Erwerbslosen- oder eine andere Unterstützungskarte
zum Nachweise seiner Bedürftigkeit vorlegen. Der Umtausch ist drin-
gend notwendig, damit immer ausreichend gekocht und zu den einzel-
nen Ausgabestellen die genügende Menge geschickt werden kann. Wir
glauben, daß viele Mitbürger von dieser Einrichtung gerne Gebrauch
machen werden, weil sie so in die Lage versetzt sind, den in ihrem
Hause vorsprechenden Bedürftigen zweckmäßig und persönlich zu helfen.
Auch kann so der kleinste entbehrliche Betrag zur Linderung der Not
verwandt werden.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 19. Dezember 1923

19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1923

Die Not des Alltags, die alltäglichen Diebstähle, zu geringe Unterstützungen – wie soll es weitergehen? „Prolet, du mußt handeln, mußt dich selber befreien!“ Konkreteres hat die „Bergische Arbeiterstimme“ auch nicht anzubieten.

          Wo gibt es einen Ausweg?
   Täglich mehr Leute sprechen bei uns vor mit der obigen
Frage auf den Lippen. „Was fangen wir an? Ich laufe
jeden Morgen von Hause fort, nur um nicht das Gezeter der
Frau und der Kinder zu hören!“ „Heute sind meine Kinder
wieder mal ohne Frühstück zur Schule gegangen“. Solche
Klagen hört man fortgesetzt. 19. Dezember 1923 weiterlesen

19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Dezember 1923

Die aktuellen Wechselkurse der Mark in Siegburg werden bekanntgegeben.

     Siegburger Devisen-Freiverkehr.
  Siegburg, 18. Dez. Die hiesigen Wech-
selstellen zahlten heute mittag für
   Amsterdam 1,5 Billionen
   Brüssel 120-200 Milliarden
   London 18,5 Billionen
   New York 4,2-4,3 Billionen
   Paris 230 Milliarden
   Zürich 750 Milliarden