Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 22. November 1923
Der Landrat „erinnert“ den Bürgermeister von Ohligs daran, dass das von den Städten des Kreises Solingen ausgegebene Notgeld bis Weihnachten 1923 „aus dem Verkehr verschwinden“ muss.
Der Landrat Opladen, den 22. November 1923
Nach der Ihnen mitgeteilten Verordnung Nr. 212 der
Interalliierten Rheinlandkommission muss das von den Gemeinden
herausgegebene Notgeld bis zum 25. November 1923 aus dem Verkehr
verschwinden. Ich habe bisher noch nichts von einem Aufrufen durch
die Gemeinden in den Zeitungen gelesen und ersuche, dies sofort
nachzuholen. Spätestens nach 8 Tagen erwarte ich Nachricht, was
in der Angelegenheit geschehen ist.
Lucas.
An den
Herrn Bürgermeister
in Ohligs.
Archiv für den Tag: 22/11/2023
22. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 „Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 304-308
Der Gemeinderat von Troisdorf verhandelt und beschließt die Organisation der Fürsorge von Erwerbslosen und Kurzarbeitern sowie die Veräußerung von Gemeindeland für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Anstelle des beurlaubten Beigeordneten Hagen wird ein Bürgermeistervertreter aus Engelskirchen bestellt. Für die Beschaffung von Lebensmitteln wird ein Kredit über 50 Billiarden Mark aufgenommen. Ferner werden auch Steuern erhöht und der Schutz des Gemeindewaldes verbessert.
Verhandelt,
Troisdorf, den 22. Nov. 1923.
Anwesend
Beigeordnete
Dr. Schönen
und die
Mitglieder:
Schüthuth
Hamacher
Schlimgen
Huber
Georg
Dr. v. d. Laan
Kutzner
Dr. Trier
Müller Frz.
Flörken
Müller Jos.
Schagen
Schneider
Friedrich
Abwesend
Birkhäuser
Mannstaedt
Hagen
Schüller.
Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung
hatte sich heute der Gemeinderat in der Anzahl
von 14 Mitgliedern, wie solche nebenstehend ge-
nannt sind, im Sitzungssaale des Rathau-
ses versammelt, um über folgende Punkte
zu beraten und Beschluß zu fassen:
1) Forderungen des Erwerbslosenrates auf
Beschaffung und Abgabe verbilligter
Lebensmittel, Brennmaterial, Win-
terkleidung und Licht.
22. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-16-27.0000
Auszug aus dem Protokoll der Finanzkommission Kaiserswerth Stadt und Land.
4. Herausgabe von Notgeld
Mit Rücksicht
darauf, daß der Bürger-
meisterei durch die
Herausgabe von Notgeld
größere finanzielle Vor-
teile entstehen, ist Kom-
mission damit einver-
standen, weitere Not-
geldscheine in Stücken
von 10 Billionen Mark
in Auftrag zu geben. Zur
Verbilligung der Druckko-
sten sind die Scheine in
Zukunft nur einseitig
zu bedrucken. Der Geschäfts-
führer der Seidenfabrik
Bolz hat sich bereit erklärt,
die erforderliche Seide für
die Anfertigung von Not-
geldscheinen aus Seide
zur Verfügung zu stellen.
Versammlung nimmt
von dem Entgegenkommen
des Herrn Helm dankend
Kenntnis. Mit Rücksicht
auf die erhöhten Anferti-
gungskosten muß von
einer Herstellung von Not-
geldscheinen auf Seide vor-
läufig Abstand genommen
werden.
22. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-8-813.0000
Auszug aus dem Protokollbuch der Konferenzen des Lehrerkollegiums der Schule an der Zitadellstraße.
Konferenz vom 22. November 1923.
[…]
3. Es wurde dann in eine Besprechung über-
gegangen, in welcher Weise die Schule die Kinder
sammeln will, die zu Hause keinen geheizten
Raum haben. In den Klassen soll festgestellt werden,
ob und wieviele Kinder in Frage kommen.
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Stadt
bei dieser Veranstaltung die Haftpflicht über-
nehme.
[…]
6. Es sind unserer Schule nur 9 Paar Holzschuhe
überwiesen worden, was weit unter dem
Bedarf namentlich in diesem schwierigen
Winter ist. Der Vorsitzende wird eine Nach-
forderung einreichen.
7. Als beste Abwehrmaßnahme vor Kleiderdieb-
stählen müssen die Überkleider im Klassen-
zimmer aufbewahrt werden.
[…]
22. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. November 1923
Bergische Arbeiterstimme verboten
Ꙩ Verbot der Bergischen Arbeiterstimme. Die Bergische Arbeiter-
stimme ist, wie sie in einem Aushang bekannt macht, von der
britischen Behörde bis einschließlich heute verboten worden. Das
Verbot erfolgte wegen eines am Montag veröffentlichten Artikels
über die Vorgänge in Ohligs am vergangenen Samstag.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 22. November 1923
22. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. November 1923
„Sie haben nur Platzpatronen, drauf auf die Feiglinge!“ Landrat Adolf Lucas veröffentlicht einen Bericht über die Vorgänge der Ohligser Unruhen am 17. November 1923. Die Beerdigung der beiden Todesopfer findet auf dem Kommunalfriedhof in Ohligs statt.
Ohligs, 22. Nov[ember]. Nochmals die Samstagsunruhen. Im Hinblick
auf die verschiedenartigen Darstellungen des Samstagsvorfalles in
Ohligs und die Folgerungen, die daran geknüpft werden, hält Landrat
Lucas es für angezeigt, seinerseits nach Feststellung des Sachverhalts
folgendes zu erklären: „Erwerbslose und Neugierige hatten sich schon
morgens gegen 9 Uhr zu etwa 3000 Mann vor dem Rathaus in Ohligs
versammelt und nahmen eine immer bedrohlichere Haltung ein. Sie
redeten von „Rathaus stürmen“ und beschimpften in lauten Rufen
Bürgermeister und andere. Die Polizeiverwaltung in Ohligs sah sich
angesichts der so großen Menge und ihrer Haltung nicht in der Lage,
die Sicherheit im Rathause mit ihren Kräften allein zu gewährleisten.
Der Verkehr auf der Straße war gänzlich gestört. Sie forderte daher
das Schupokommando im Gasthof Viktoria auf, sich bereit zu halten.
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22. November 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. November 1923
Umgestaltung der Arbeitslosenunterstützung: Unterstützung in Form von Lebensmittelausgaben und Arbeitspflicht für Arbeitslose sollen zur Verbesserung der allgemeinen Ernährungssituation beitragen.
Mehr Naturalunterstützung für die Erwerbslosen.
Ꙩ Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, daß es sowohl für
die Gemeinden wie für die Erwerbslosen am zweckmäßigsten sei, an
Stelle der Barunterstützung in möglichst weitem Umfange eine Unter-
stützung durch Lebensmittellieferung treten zu lassen. Wie W[olffs] T[elegraphisches] B[ureau] jetzt
aus Berlin meldet, ist in der vergangenen Woche schon im Reichs-
arbeitsministerium ein solcher Plan mit den beteiligten Stellen be-
sprochen worden. In einer weitern Sitzung am Montag wurde grund-
sätzliche Uebereinstimmung mit den beteiligten Stellen (Regierungen
der Länder, Regierungspräsidenten, Kommunalverwaltungen) erzielt.
Die Gemeinden der besetzten Gebiete werden demgemäß die Möglich-
keit erhalten, die Erwerbslosenunterstützung je nach Lage der Verhält-
nisse ganz oder teilweise in Lebensmitteln zur Auszahlung zu
bringen. Dieses Verfahren verspricht eine bessere Auswertung der
zur Verfügung stehenden Geldmittel für einen längern Zeitraum und
wird auch die Verbindung mit der privaten Hilfstätigkeit des In- und
Auslands für die Ernährung der besetzten Gebiete erleichtern.
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