Archiv für den Tag: 14/11/2023

14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Schreiben 14. November 1923

Die Stadt Gräfrath hat sich zum Ziel gesetzt, die Verantwortlichen im Industriegebiet Solingen zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bewegen, um die Wiedereröffnung der Betriebe zu ermöglichen.


Der Bürgermeister.                   Gräfrath, den 14.11.1923.
T[a]g[e]b[uch] N[umme]r

       Ein großer Teil der Fabrikbetriebe der Stadt Gräfrath
hat sich bei der Zuspitzung der Lage zur Wiederaufnahme der
Arbeit bereit erklärt. Wenn auch im Augenblick eine Voll-
beschäftigung noch nicht möglich ist, so ist doch die Tat-
sache einer erheblichen Vermehrung der Arbeitsgelegenheit
vorhanden. Unsere Erwerbslosen kommen wenigstens zu einem
erheblichen Teil an einigen Tagen in der Woche von der
Strasse und werden wieder ihrer Arbeit zugeführt. Durch die-
ses Vorgehen ist auch einer nicht geringen Zahl der dort
wohnenden Erwerbslosen gedient. Nachdrücklich geholfen kann
aber nur werden, wenn dieses Vorgehen unserer Fabrikbetriebe
nicht vereinzelt bleibt, sondern in allen Gemeinden der ern-
ste Wille der Betriebsinhaber zur Wiederaufnahme der Arbeit
vorhanden ist. Ich muß hierbei die Auffassung vertreten,
dass die Wiedereröffnung der Betriebe erreicht werden muß
selbst unter Verzicht auf einen Unternehmergewinn. Der Ernst
der Zeit fordert von allen Teilen das nötige Verständnis,
und ich hoffe, dass es den vereinigten Bemühungen gelingen
wird, auf diesem Gebiete einen Schritt weiterzukommen.
Ich gebe hierbei den von unseren Erwerbslosen gestern vor-
gebrachten Wunsch weiter, möglichst umgehend eine Sitzung
mit den Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Organi-
sationen des Solinger Industriegebietes einzuberufen, an
der die Erwerbslosen selbst mit einer Abordnung und die
Arbeitsämter teilnehmen sollen. Ich bitte die Stadtverwal-
tung Solingen als größte Gemeinde, die Einladung zu dieser
Sitzung möglichst sofort erlassen zu wollen.

An
das Bürgermeisteramt                 Bartlau
   in                                                   Erledigt
         Wald.                              z[u] d[en] A[kten]
                                                  W[ald] 29/11.23.
                                                   [Unterschriften]    

14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 359 „Gewerbesteuer” 1923-1944, S. 594

Der Besitzer der Buchhandlung Kirschner erhebt beim Finanzamt Einspruch gegen die Gewerbesteuer.

                                    Troisdorf 14.11.23
                                       Kronenstr. No. 20

         Finanzamt Siegburg
               (Abtg. Gewerbesteuer)

        Betreffs Einschätzung zur Gewerbe-
steuer erhebe ich hiermit Einspruch.
Grund: Weil ich infolge der Besetzung
des Bahnhofes Troisdorf seit dem 1./3. bis heute
mein Gewerbe (Bahnhofsbuchhandlung)
nicht ausüben kann.
Mein Einkommen besteht aus der
staatlichen Unterstützung.
                 Hochachtungsvoll
                    M. Kirschner

14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 355 „Besatzungsangelegenheiten“ 1920-1927, Bl. 70-71

Buchhändler Martin Kirschner bittet das Bürgermeisteramt um Ersetzung des Schadens, der im infolge der Besatzung des Bahnhofs Troisdorf entstanden ist.

Troisdorf 14. Nov. 23
Kronenstr. 20
Bürgermeisteramt
Troisdorf

(Stempel Bürgermeisteramt)

Seit dem 1. März
d[iesen] J[ahres] bin ich infolge Besetzung
des Bahnhofes Troisdorf mit
meinem Geschäft (Bahnhofsbuch-
handlung) verdrängt worden.
Vom 1./3. bis zum 16./10. be-
zog ich die Rhein Ruhrspende,
ab 17.10. bis heute die Erwerbs-
losenunterstützung. Da
letztere sehr gering und
unter den je[t]zigen Verhält-
nissen an eine Wiederauf-
nahme des Geschäftes nicht
zu denken ist, bin ich in
einer sehr bedrängten
Lage. Ich möchte daher
höflichst bitten, auch nur,
wie so vielen anderen
Kollegen, den durch die
Besatzung erlittenen
Schaden zu ersetzen.
Ev[en]t[uell] gewünschte Unter-
lagen stehen zur Verfüg-
ung.

Hochachtungsvoll
Martin Kirschner

14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1

Vorder- und Rückseite eines wertbeständigen Notgeldscheins des Landkreises Solingen mit dem Nennwert “21 Goldmark gleich 5 Dollar”.

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. November 1923

Ausgabe von wertbeständigem Notgeld des Kreises Solingen

      Ꙩ   Das wertbeständige Geld des Kreises Solingen ist in diesen
Tagen zum ersten Mal zur Ausgabe gelangt. Es gehen nun
Gerüchte um, wonach der Einzelhandel die Annahme dieser Scheine
als Zahlungsmittel ablehnen soll. Wie wir uns von zuständiger
Seite mitteilen lassen, kann davon keine Rede sein. Der Einzel-
handel nimmt die Scheine vielmehr in Zahlung mit einer Be-
wertung in Höhe des aufgedruckten Markbetrages mal Multi-
plikator, d. h. mit derselben Bewertung, die auch bei ihrer Aus-
zahlung als Lohn oder Gehalt und für die Gutschrift bei der Bank
in Frage kommt.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 14. November 1923

14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. November 1923

Die Reichsregierung um Gustav Stresemann habe das erste Kartellgesetz des Deutschen Reichs erlassen. Ziel sei, freien Wettbewerb wiederherzustellen und die Inflation einzudämmen. Der Erfolg der Maßnahme hänge von einer effektiven, unbürokratischen Umsetzung ab.

                          Das Kartellgesetz.
“Gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung”.

   Um aus dem hohen Wellengang der politischen
Wirren wieder in das ruhige Fahrwasser der
Wirtschafts-Betrachtung zu gelangen (obwohl es
auch hier trostlos genug aussieht): Deutschland
besitzt jetzt ein Kartell- und Trustgesetz. Es
wurde von der Regierung Stresemann am 2.
November aufgrund des unterdessen hinfällig ge-
wordenen Ermächtigungsgesetzes, also ohne Mit-
wirkung des Reichstages verordnet und es wird
am 20. November in Kraft treten.
   Es ist im Deutschen Reiche das erste seiner Art
Außer einer Quartellqette im Jahre 1905 ist
bisher in dieser Richtung nichts geschehen. An-
dere Länder: so Nordamerika und Oesterreich
sind mit gesetzlichen Versuchen vorangegangen, die
allerdings zu glatten Mißerfolgen führten. Da-
mit ist aber nicht gesagt, daß das deutsche Ge-
setz überflüssig und aussichtslos sei. Deutsch-
land befindet sich in einer so furchtbar ernsten
Lage, daß alles versucht werden muß, um die
künstliche Teuerung zu bekämpfen und die Markt-
freiheit wiederherzustellen. So wie bisher unter
dem Gaukelspiel der Inflation darf nicht weiter-
gewirtschaftet werden. Wie schon das neue Ar-
beitszeitgesetz und die Aufhebung der Demobil-
machungsverordnungen auf Seiten der Arbeiter
so will jetzt das Kartellgesetz auf seiten des
Kapitals gewisse ungesunde Hemmungen des
freien Wettbewerbes beseitigen.

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14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. November 1923

Die Betriebsräte-Vollversammlung der Solinger Metallindustrie lehnt die von den Unternehmern angebotenen Kollektiv-Goldlöhne einmütig ab.

                                  Solingen
               Kollektiv-Goldlöhne abgelehnt.
   Die gestrige Betriebsräte-Vollversammlung der Metall-
industrie, die Stellung zu nehmen hatte zu den neuen Gold-
löhnen, lehnte die getroffenen Vereinbarungen gegen 1 Stimme
ab. Allseitig wurde festgestellt, daß die Grundlöhne zu niedrig
seien und auch dieser Multiplikator künftig niedrig gehalten
würde, die Geschäftsleute aber die Grundpreise erhöhen, um
zu ihrem Gelde zu kommen. Die Unternehmer wollen die
Löhne der Arbeiter mit Absicht niedrig halten, um die Arbeiter-
schaft für den Zehnstundentag gefügig zu machen, des weiteren
aber auch, um den Erwerbslosen an ihrer Unterstützung ab-
bauen zu können.
   Von allen Rednern wurde festgestellt, daß die Unter-
stützungssätze der Erwerbslosen noch zu niedrig
seien, um leben zu können. Pflicht der Gewerkschaften
wäre es, für ausreichende Unterstützungen einzutreten und für
auskömmliche Löhne zu sorgen.

14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. November 1923

Auf dem Schießstand im Lohmarer Wald werden Übungen von französischen Besatzungstruppen durchgeführt.

          Schießstand im Lohmarer Walde.

   Der Schießplatz für die franz. Besatzungs-
truppen der Garnison Siegburg liegt etwa 2 km
nordwestlich von Siegburg an dem Wege nach
Lohmar.
   Das Umhergehen und das Verweilen in der
Gefahrzone während dieser Zeiten sind verboten.
Dem an den Grenzen der Gefahrzone aufge-
stellten Posten ist unbedingt Folge zu leisten.
   Nach Mitteilung der franz. Militärbehörde
finden an allen Tagen mit Ausnahme von Sonn-
tags und Samstags Schießübungen statt und
zwar für die Zeit vom 1. April zum 1. Oktober
von 6 bis 10 Uhr und von 2 bis 5 Uhr, für die
Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April von 8 bis
10 Uhr und von 12 bis 4 Uhr.
   Das Betreten des Schießplatzes sowie das
Suchen von Kugeln oder Geschossen aller Art
ist der Zivilbevölkerung verboten.
   Personen, die diesen Anweisungen zuwider-
handeln haben zu gewärtigen, daß sie vor die
Militärgerichte gestellt und streng bestraft werden.

          Siegburg, den 17. Januar 1922.
                      I.V.: Schiffers.

14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. November 1923

Erwerbslosendemonstration in Solingen verläuft trotz Schupo-Einsatz ohne Zwischenfall

                      Die Solinger Erwerbslosen
demonstrierten heute früh wegen der ihnen gebotenen erbärmlichen
Abschlagszahlung von z. B. ganzen 1½ Billionen für eine Familie
mit einem Kind. Müßig zu fragen, was sie mit den wenigen Kröten
anfangen soll. Einmütig wurde die Annahme verweigert.
   Als die Demonstranten zum Stadthaus ziehen wollten, fanden
sie die Zugangsstraße, die Nordstraße, von beiden Seiten durch
Schutzmannsketten abgesperrt. Ebenfalls war auch die Schupo
am Stadthause. Obschon sie schon blank gezogen hatte, kam es in-
folge vernünftigen Verhaltens der Massen zu keinem Zwischenfall.
Sie ließen sich nicht provozieren. Die Demonstranten zogen ge-
schlossen zum Gewerkschaftshaus, wo ihnen mitgeteilt wurde, daß
heute nachmittag 2 Uhr dortselbst Bericht erstattet würde über das
Resultat der sofort einberufenen Finanzkommissions-Sitzung.
   Bei dieser Gelegenheit sei aber gerügt, daß die Erwerbslosen
heute früh den städtischen Kartoffelverkauf auffliegen ließen. Das
war absolut unnötig, da so manche Arbeitermutter vergebens 1-2
Stunden da gestanden hatte. Der Erwerbslosenrat wolle dafür
sorgen, daß sich derartiges nicht wiederholt.

14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. November 1923

Ungenehmigter Notgeldruck im Solinger Industriebezirk „ein Verbrechen an der Allgemeinheit“? Gräfraths Bürgermeister Bernhard Bartlau lehnt eine Überschreitung der gesetzlichen Grundlagen strikt ab.

                          Aus dem Landkreise Solingen.
        –ab– Gräfrath, 14. Nov[ember]. Mit der Notlage der Erwerbslosen
beschäftigten sich gestern die Stadtverordneten in einer außerordent-
lichen Sitzung. In der Aussprache erkannte man allseitig die be-
stehende Not an. Die Gräfrather Erwerbslosen erhalten ihre Unter-
stützung im Gegensatz zu denen der Nachbargemeinden auf gesetzlicher
Grundlage. Von seiten der Kommunisten wurde dem Bürgermeister
vorgeworfen, daß er nicht im Fahrwasser der übrigen Städte segelt,
die ohne Maß und Ziel Notgeld drucken. Er lehnte derartige Aus-
wege aber mit aller Entschiedenheit ab. Mit sehr großer Schärfe
sprachen sich der sozialistische Beigeordnete Ohliger und einige andere
Mitglieder des Kollegiums ebenfalls gegen den sinnlosen Druck von
Notgeld, den sie als Verbrechen an der Allgemeinheit bezeich-
neten, aus. Das Kollegium beschloß zur Behebung der größten Not
beim Kreis eine Anleihe von 100 Billiarden aufzunehmen. Diese
soll zum Einkauf von Lebensmitteln und Bekleidungsstücken und zur
Erhöhung der Unterstützungssätze verwandt werden.

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