Archiv für den Tag: 28/08/2023

28. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. August 1923

Entgegen anderslautender Gerüchte sei der britische Premierminister Baldwin bereit, einem deutschen Antrag auf Eintritt in den Völkerbund zuzustimmen. Nachdem ein erster Antrag 1920 noch am Widerstand Frankreichs gescheitert sei, gelte es nun für Kanzler Stresemann, den günstigen Augenblick zu nutzen. Die ernste Lage des Reichs mache geschickte Diplomatie unumgänglich.

              Stresemann und Völkerbund.
            Der entscheidende Augenblick.

   Aus London kamen in der vorigen Woche
Nachrichten, daß die englische Regierung im ge-
genwärtigen Zeitpunkt einen deutschen Antrag
auf Eintritt in den Völkerbund nicht mehr günstig
aufnehmen werde, sondern den Wunsch habe, daß
Deutschland diesen Antrag auf einen späteren
Zeitpunkt hinausschiebe. Ein deutscher Zeitungs-
vertreter in London hat sich an maßgebender
Stelle über dieses Gerücht erkundigt und den
Bescheid erhalten, daß Premierminister Baldwin
ebenso wie seine Vorgänger stets bereit sei, einen
deutschen Antrag günstig aufzunehmen. Wie ist
die Lage auf deutscher Seite?

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28. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 2028, Protokoll zur Armenpflege 28. August 1923

Um die Teuerung bei den Lebensbedürfnissen der Bedürftigen zu berücksichtigen, einigen sich die Vertreter der Städte des Solinger Industriebezirks auf das „Höhscheider Verfahren“, nach dem die aktuellen Preise eines fiktiven „Warenkorbes“ die Unterstützungsleistungen bestimmen.

-Seite 1-

          Betr[ifft] Einheitliche Armenpflege in den Städten des oberen Kreises Solingen.

               Anwesend:

für Solingen
       Beigeordneter Schaal als Vorsitzender,
       Oberstadtsekr[etär] Fink als Schriftführer,
       Arnz, Flesche, Gerresheim,
für Gräfrath
       Beigeordneter Ohliger,
       Stadtsekretär Schüttler,
für Höhscheid
       Oberstadtsekretär Jentsch,
       Frau Stader, Allendorf, Geffgen,
für Ohligs
       Stadtsekretär Esser, Reuber,
für Wald
       Beigeordneter Lange,
       Oberstadtsekretär Freese,
       Forst und Rahm.
                        ————–
                      Tagesordnung:

1. Erhöhung der Barspende.
2. Aufwertung der Arzneirechnungen.
                        ————–

                                         Niederschrift    
                   der Verhandlungen des Ausschusses am 28.
                   August 1923 im Stadthaus zu Solingen.

               1. Bei der Nachprüfung der verschiedenen Be-
                   rechnungsarten für die Barspende haben die
                   Verwaltungen festgestellt, daß das Höhschei-
                   der Verfahren, die Spende dem Preise für
                   den notwendigsten Lebensmittelbedarf anzu-
                   passen, bei der ständig fortschreitenden
                   Geldentwertung den Vorzug verdient. Dieser
                   Ansicht schließt sich die Versammlung an.
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28. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. August 1923

Das Solinger Tageblatt beklagt „eine gänzliche Verständnislosigkeit gegenüber Wesen, Wollen und Bedeutung der Presse“ bei der Solinger Beamtenschaft. Oberbürgermeister und Stadtverordnete sollen die Beamten zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Presse im Sinne der Weimarer Verfassung anhalten, um das politische Urteilsvermögen in der Gemeinde zu fördern.

                            Aus Stadt und Umgegend.
                                                                 Solingen, 28. Aug[ust].
                           Presse und Stadtverwaltung.

Eine Frage an den Oberbürgermeister und die Stadtverordneten.

       Der politische Geist eines Volkes hat einen Kristallisations-
punkt in den Stuben der öffentlichen Verwaltung, vornehm-
lich der gemeindlichen Rathäuser. An dem Geist, der dort
herrscht, läßt sich der Grad der politischen Reife oder Unreife
des Volkes sozusagen ablesen. Wir wissen, daß besondere Be-
lobigungen für diesen Geist in Deutschland kaum jemals und nur
in Ausnahmefällen am Platz gewesen sind. Von den Verwal-
tungen des nachrevolutionären, bekanntlich demokratisch regier-
ten Deutschland sollte man jedoch billigerweise voraussetzen, daß
erstens ihre obersten Leiter nicht nur den Wortlaut, sondern auch
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28. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. August 1923

In Solingen-Kannenhof gerät ein Polizeibeamter zwischen die Fronten von Felddieben und Kleingärtnern.

       XX Zu Zusammenstößen und Schlägereien kam es in der letzten
Nacht zwischen Felddieben und Personen, die den Gartenschutz aus-
übten, auf dem Gelände am Kannenhof. Ein Polizeibeamter wurde
hierbei erheblich verletzt.
                                               *       *       *


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28. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. August 1923

Die Stadtverwaltung Solingen soll dafür sorgen, dass auswärtiges Stadtgeld von den Gewerbetreibenden angenommen wird.

       ʘ Die Schwierigkeiten im Verkehr mit auswärtigem Notgeld
haben wir in der gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ zum
Gegenstand einiger Anregungen gemacht. Folgende Zuschrift aus
unserem Leserkreis möge den in Frage kommenden Instanzen zeigen,
wie dringend die Angelegenheit ist. Die Zuschrift lautet: „Eine große
Anzahl Solinger Bürger, die in Düsseldorf beschäftigt sind und deren
Gehälter und Löhne auf Grund des augenblicklichen Mangels an
Reichsbanknoten in Düsseldorfer Stadtgeld bezahlt werden, führen
Klage darüber, daß sich die meisten Solinger Geschäftsleute weigern,
diese in Zahlung zu nehmen, während Düsseldorfer Lebensmittel-
Bedarfsartikelgeschäfte und Straßenbahnen auf Grund gegenseitigen
Abkommens anstandslos Stadtgeld aus sämtlichen umliegenden Städten,
u. a. auch Solinger Stadtgeld, in Zahlung nehmen. Den in Düssel-
dorf Beschäftigten ist aus diesem Grunde die Möglichkeit genommen,
ihre Einkäufe in Solingen zu machen. Es wäre somit Pflicht der
Solinger Stadtverwaltung, die Geschäftsleute dahin aufzuklären, daß
sie sich von solchen Einwendungen frei machten und den auswärts Be-
schäftigten die Möglichkeit einräumen, auch am Wohnort ihre Einkäufe
zu tätigen.“


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