Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. August 1923
Der Zahlungsverkehr mit Notgeld „ist besonders“ im Industriegebiet Solingen „oft mit großen Schwierigkeiten verbunden“, da eine Vielzahl von Scheinen verschiedener Städte und Firmen im Umlauf sind.
Annahme von Notgeld.
Zur reibungslosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist es not-
wendig, daß das Stadtnotgeld der Gemeinden eines größeren Bezirks
allgemein in Zahlung genommen wird. Die Reichsbankstellen sind
angewiesen, diesem Bedürfnis in weitgehendem Maße entgegen zu
kommen. Die Handelskammer zu Solingen hat durch eine Rundfrage
bei den Banken und Sparkassen des Stadt- und Landkreises Solingen
festgestellt, daß auch diese Stellen das Stadtgeld nicht nur ihrer Be-
zirke, sondern sämtlicher Gemeinden des Stadt- und Landkreises So-
lingen und der Städte Köln, Düsseldorf, Elberfeld und Remscheid an-
nehmen. Die Handelskammer hat ferner die Nachbarkammern gebeten,
dafür zu sorgen, daß das Notgeld der Gemeinden des hiesigen Bezirks
auch in den genannten Nachbarstadten [sic!] allgemein als Zahlungsmittel
anerkannt wird. Alle wirtschaftlichen Kreise werden daher dringend
gebeten, das Notgeld der angeführten Bezirke als vollwertiges Zah-
lungsmittel anzunehmen.
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