Archiv für den Tag: 18/08/2023

18. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. August 1923

Ausgabe von Notgeldscheinen für die Kreise Düren,Jülich, Euskirchen und Schleiden

Bekanntmachung
betreffend Ausgabe von Notgeld seitens der Kreise Düren, Jülich, Euskirchen, Schleiden,
Der Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgebung E. V. und der Handelskammer in Stolberg.
Die noch anhaltenden Schwierigkeiten in der Beschaffung der Zahlungsmittel hab die Kreise
Düren, Jülich, Euskirchen, Schleiden, die Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgegend E. V.
und die Handelskammer Stolberg veranlasst
                                   Notgeldscheine im Nennwert von fünfhunderttausend 
                                                                und eine Million Mark
zur Ausgabe zu bringen. Es gelangen in den nächsten Tagen bis zu 600 Millionen Mark Notgeld zur
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18. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. August 1923

Programm des Eifelstaffellauf in Gemünd

Eifelstaffellauf in Gemünd
am Sonntag, den 19. August 1923.
Festfolge:
8.30 Antreten der Vereine auf dem                          3.30          Gesellschaftsspiele
Schulhofe zum gemeinschaft-                                            der Fußballvereine,
lichen Kirchgang                                                            Stillauf, Schau- u. Kunstturnen
auf dem Sortplatz
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18. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 18.08.1923

Bekanntgabe der neuen Brotpreise im Kreis Euskirchen: Ein Schwarzbrot kostet nun             140 000 Mark, ein Graubrot 170 000 Mark.

                                           Bekanntmachung.
     Auf Grund des § 35 des Gesetzes betr. die Regelung des Ver-
kehrs mit Getreide vom 4. Juli 1922 R G. Bl S 549/560 und der
Ausführungsanweisung vom 22. Juli 1922 werden hiermit für den
Kreis Euskirchen folgende Kleinverkaufspreise für Brot festgesetzt
                     Für ein 3 1/2pfündiges Schwarzbrot 140 000 Mk.
                     Für ein 3 1/2pfündiges Graubrot         170 000 Mk.
     Diese Preise treten mit Sonntag, den 19. August 1923 in Kraft.
Meine Verordnung vom 12. August 1923 tritt mit dem gleichen
Zeitpunkte außer Kraft.
           Euskirchen, den 18. August 1923.
                                      Der Vorsitzende des Kreisausschusses

18. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. August 1923

Unterstützung kinderreicher Familien durch verbilligte Milchabgabe

Call, 16 Aug[ust]. Ein nachahmenswertes Beispiel
geben die Genossen der Molkerei Call, indem sie
an kinderreiche Familien des Ortes Call Milch
zur Hä[l]fte des fe[st]gesetzen Preises abgeben. Nach
Rücksprache mit A[r]beiter und Beamtenvertretern,
die unter Führung des Herrn Bürgermeisters statt-
fand gaben der gesamte Vorstand und Aufsichts-
rat einstimmig ihre Zustimmung zu dem Hilfs-
werk. Es wurde fes[t]gestellt, daß die gesetzlich
festgelegten Preise heute schon nicht mehr dem
Wert und den B[e]tstehung[s]kosten der Milch ent-
sprechen. Von den Landwirten, die auch heute
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18. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. August 1923

Priesterjubiläum von Pfarrer Hermann Zilligen in Kommern

Commern, 14 Aug[ust]. Am kommenden Sonn-
tag, den 19 August, feiert Herr Pfarrer Hermann
Zilligen sein silbernes Priesterjubiläum. Der
Jubliar schaut auf ein schönes und segenreiches
Wirken in einer Reihe von Seelsorgestellen zurück;
vor nunmehr 11 Jahren hat das Vertrauen des
Erzbischofs ihn auf die Pfarrstelle Dottel-Scheven
berufen, wo er seitdem trotz mancher Schwierig-
keiten still und unentwegt seines Amtes waltet.
Auch über den Kreis seiner Pfarre hinaus wirkt
Herr Pfarrer Zilligen als Definitor, und mancher
Konfrater verdankt ihm wertvolle Anregungen
auf dem Gebiert der Verwaltung. Viele Mitbrüder
von nah und fern wünschen dem Jubilar von
Herzen Glück, und die Pfarrgemeinde Dottel-Scheven
wird gewiß am Ehrentag ihres Seelsorgers zeigen,
daß sie auch in dieser Zeit noch den Priesterstand
zu ehren weiß

18. August 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Numismatische- und finanzgeschichtliche Sammlungen, 18.08.1923

Notgeldschein von der Rhenania-Druckerei aus Bonn über 5 Millionen Mark. Auf der Vorder- und Rückseite ist das Bonner Stadtwappen mit dem kurkölnischen Kreuz und dem Bonner Löwen zu sehen, der als Rechtsdenkmal auf dem früheren Versammlungsplatz der Bonner Gerichtsgemeinde stand. Die Symbole des Bonner Stadtwappens blieben auch nach der kommunalen Neugliederung erhalten. Die Tingierung, 1923 noch ein roter Löwe auf blauem Feld, wurde oft verändert, bis im Zuge der kommunalen Neugliederung die Tingierung eines goldenen Löwen auf rotem Feld beschlossen wurde. Die Farbgebung des oberen Teils blieb dagegen immer gleich: Ein schwarzes Kreuz auf silbernem Feld.

Gutschein über Fünf Millionen Mark

gedeckt durch Hinterlegung von Reichsschatzanweisungen. Er wird von den kommunalen Kassen und Sparkassen sowie den Banken der Kreise Bonn-Stadt, Bonn-Land und des Siegkreises in Zahlung genommen. Der Schein verliert seine Gültigkeit mit Ablauf von 2 Wochen nach Aufruf in den Tageszeitungen der genannten Bezirke.

Bonn, den 18. August 1923. Der Oberbürgermeister J.D. Die Handelskammer Bonn

18. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. August 1923

Die neuen Wechselkurse der Mark unterliegen starken Schwankungen.

Kurse im Freiverkehr
  11 bis 11 ½ Uhr (Drahtmeldung.)
       1 Dollar 4 000 000 – 4 100 000 M.

1 engl. Pfund      19 000 000 – 20 000 000 Mk.
1 holl. Gulden         1 650 000 – 1 750 000 Mk.
1 schweiz. Franken      780 000 – 820 000 Mk.

18. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. August 1923

Der Vorsitzende des Kreisausschusses Siegburg setzt die Höchstpreise für Brot neu fest.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 3 meiner Anordnung vom
   5. Oktober 1922 betr. den Verkehr und den Ver-
brauch des durch die Kreisgetreidestelle gelieferten
Mehles und der daraus herausstellenden Erzeugnisse
werden die Höchstpreise für Brot, vom 19. August
1923 ab (gültig für Brotkartenabschnitt Nr. 8)
wie folgt festgesetzt:
  3 3⁄4 Pfd. Graubrot          M. 115 000
  3 3⁄4 Pfd. Feinbrot           M. 105 000
3 3⁄4 Pfd. Schwarzbrot     M. 95 000

Siegburg, den 14. August 1923
           Namens des Kreisausschusses
                    Der Vorsitzende.

18. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. August 1923

Das Verbot der Bergischen Arbeiterstimme vom 16. August 1923 wurde verlängert.

       -ab- Das Verbot der „Bergischen Arbeiterstimme“ ist, wie wir
von zuständiger Stelle erfahren, bis zum 28. September verlängert
worden.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 18. August 1923