Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 30.07.1923
Bekanntmachung über die Erhöhung der Mietpreise zum 01.08.1923.
Bekanntmachung.
Die Zuschläge zur Grundmiete sind ab 1. August 1923 wie folgt
erhöht worden:
80% für Zinsensteigerung; jedoch ausdrücklich gemäß der Be-
stimmungen des Reichsmietengesetzes nur für Belastungen, die bereits
in der Vorkriegszeit vorhanden waren oder inzwischen erneuert
worden sind;
3000% für Betriebskosten, die nicht umgelegt werden können
einschl. Verwaltungskosten;
10 000% für laufende Instandsetzungsarbeiten, wozu für gewerb-
liche Räume ausschl. der freien Berufe ein erweiterter Zuschlag von
4000% tritt.
Der Bürgermeister: J. V. Breuer.