
Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 21.07.1923
Erneute Aufforderung an die Bevölkerung die Steuern im Voraus zu zahlen, um die städtische Haushaltslage zu verbessern.
Euskirchen und Umgegend.
Euskirchen, 21. Juli 1923.
Die Notlage der Stadt.
Das Beigeordneten-Kollegium macht in
einer Bekanntmachung in vorl. Nr. auf die schwere
Gefährdung des städtischen Haushalts auf-
merksam. Es ist ein Hilferuf, der jedenfalls überall
verstanden werden wird und der Appell, schon jetzt
Vorauszahlungen auf die am 15. August
fällig werdende Steuerrate zu leisten,
wird hoffentlich die gebührende Beachtung finden. Die
furchtbare, von Tag zu Tag sich fortsetzende Geldent-
wertung hat den Haushalt aufs schwerste gefährdet und
die Stadt sieht sich der Notlage gegenüber, ihre Ver-
pflichtungen nicht mehr erfüllen zu können.
Die Notwendigkeit, die Steuersätze noch vor dem 15.
August wiederum bedeutend zu erhöhen, ist zwar un-
angenehm, aber nicht zu umgehen. Wenn jedoch aus
den am 15. Mai bereits fälligen Steuern noch große Be-
stände rückständig sind, so wäre doch die Erhebung eines
der Wertverminderung entsprechenden “Aufgeldes” zu
erwägen.