Archiv für den Tag: 14/07/2023

14. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Juli 1923

Beschlagnahmung einer Eisenbahnstrecke

Vermischtes.
Schleiden, 12. Juli.           Die Eisenbahnstrecke

Heimbach-Düren ist heute von der belgischen
Besatzungsbehörde beschlagnahmt worden.

 

14. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Juli 1923

Grundsteinlegung für die neue Kirche in Losheim

Losheim, 8. Juli.                   Durch den Rückfall Los-
heims an Deutschland am 1. Oktober 1921 wurde
es in kirchlicher Hinsicht von seiner Mutterfarre
Manderfeld, die bei Belgien verblieb, getrennt.
Infolgedessen war die Einrichtung einer eigenen
Seelsorge nötig geworden und hat die kirchliche
Behörde die Kapellengemeinde Losheim am 11.
Januar 1922 zur selbständigen Pfarre erhoben.
Die alte, baufällige Kapelle erwies sich als Pfarr-
kirche gänzlich unzureichend, sodaß sich die Not-
wendigkeit ergab, eine neue Kirche sowie die feh-
lende Pfarrwohnung zu bauen. Heute nachmittag
fand nun bei schönstem Wetter die feierliche Grund-
steinlegung beider Bauten statt. Nach einer kurzen
Andacht in der alten Kapelle wurden die ge-
schmückten Grundsteine zum festlich gezierten Bau-
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14. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Juli 1923

Ausgabe einer neuen Reichsbanknote mit einem Wert von  einer Million Mark

Wie die Voss[ische] Z[ei]t[un]g hört, ist die Reichsbank-
note über eine Million Mark neu fertiggestellt.
Sie wird binnen kurzem zur Ausgabe gelangen.
Der Schein ist etwas größer als der 500 000
Markschein und dunkel in der Farbe. Auf der
linken Seite trägt er einen Dürer’schen Frauenkopf.

14. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/615 „Sonntagsfeier und öffentliche Lustbarkeiten, Volksunterhaltungsabende,“ 1923 – 1927

Der Landrat des Kreises Rees schreibt an den Emmericher Bürgermeister. Er hält das, für Emmerich beschlossene, “Tanzverbot” aufgrund der Besatzung für gerechtfertigt und sieht keine Notwendigkeit ein Verbot für den gesamten Kreis auszusprechen.

Der Landrat Wesel, den 14. Juli 1923. 192
des Postfach

Kreises Rees
Telefon 564 und 565. AV 4/8
Tgb.-Nr. I./3010.

In Erwiderung Ihres Schreibens  vom 2. ds. Mts. teile ich
Ihnen ergebenst mit, daß ich mich zur Zeit noch nicht genötigt
sehe, ein Tanzverbot für den ganzen Kreis zu erlassen. Die durch
die teilweise Besetzung der Stadt Emmerich geschaffene Lage recht-
fertigt das für die Stadt Emmerich und nähere Umgebung erlassene
Tanzverbot. Was die Stadt Wesel anlagt, so liegen hier die Ver-
hältnisse insofern anders, als die Stadt Wesel vermöge ihres
reichlichen polizeilichen Schutzes in der Lage ist, etwaigen
Übergriffen, wie das bisher auch schon geschehen ist, in ausrei-
chendem Maße entgegen zu treten. Schützenfeste und Kirmessen
allgemein zu verbieten dürfte meines Erachtens zu weit gehen.
Es wird sich im übrigenempfehlen, die Angelegenheit nochmals in
einer der nächsten Dienstversammlungen zu besprechen.

An den ZdA
Herrn Bürgermeister J. 18.7.23
in […]
Emmerich

14. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juli 1923

Die Bäcker-Zwangsinnung des Siegkreises informiert über die die aktuellen Richtpreise für Backwaren.

Richtpreise für
freie Backwaren
ab Freitag, den 13. 7. 23

Brötchen, pro Stück
                                           1200 M
Weißbrot, zirka 1 Pfd. schwer
                                         12000 M
Blatz, 1 Pfund schwer
                                          14000 M
Zwieback, 1 Pfund
                                          24000 M
Schwarzbrot, 3¾ Pfd. schwer
                                         20000 M
Feinbrot, 3¾ Pfund schwer
                                         24000 M
Graubrot, 3¾ Pfund schwer
                                         28000 M.
     Bäcker-Zwangs-Innung
             des Siegkreises.
Infolge der fortschreitenden
  Geldentwertung sind die
Bäckermeist. gezwungen, nur
noch gegen Bar zu verkaufen.
Bei verspäteter Zahlung
muß der jeweilige Tages-
preis in Anrechnung ge-
bracht werden.

14. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Juli 1923

Primiz von Priester Bernhard Frenschmidt in Hellenthal

Hellenthal, 11. Juli.          Am Sonntag, den
15. ds. Mts., morgens 10 Uhr feiert der hochw.
Herr Neupriester Bernhard Frenschmidt aus
Amerika, ein geborener Hellenthaler, in hiesiger
Pfarrkirche seine Primiz. Im Jahre 1905 mit
seinen Eltern nach dem Staate Milwauke aus-
gewandert, trat Herr Frenschmidt später dort in
den Orden der Salvatorianer ein und studierte
seit Jahresfrist zuletzt im Salvatorianerkloster
Hamberg bei Passau in Bayern, wo er in diesen
Tagen zum Priester geweiht wurde.

14. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Juli 1923

Anpassung der Geldstrafen an die Inflation

Schleiden, 12. Juli.           Durch das Geldstrafen-
gesetz vom 27. April 1923 (R[eichs]-G[esetz]-Bl[att] Jahrgang
1923 Teil I S. 254) ist eine Erhöhung der in
den Reichs- und Landesgesetzen vorgesehenen Geld-
strafen erfolgt. Nunmehr wird ein Vergehen ge-
gen die auf Grund der Wohnungsmangelver-
ordnung erlassenen Anordnungen mit Geldstrafe
von mindestens 1000 Mark bis zu 10 Millionen
Mark oder mit Haft bestraft. Beruht das Ver-
gehen auf Gewinnsucht, so kann die Geldstrafe
auf 100 Millionen Mark erhöht werden. Die
Geldstrafe soll das Entgeld, daß der Täter ge-
zogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche höchst-
maß hierzu nicht aus, so darf es überschritten
werden.

14. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Juli 1923

Amtliche Devisennotierung vom 12. Juli 1923

Amtliche Devisennotierung am 12. Juli.
     Holland . . . . . . . . . . . . . . 73 000
     Frankreich . . . . . . . . . . .  11 000
     Belgien . . . . . . . . . . . . . .    9 300
     England . . . . . . . . . . . . . 850 000
                  Dollar: 186 000-187 000.

 

14. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juli 1923

Die Preise für Brot wurden neu festgesetzt.

                 Bekanntmachung.

   Auf Grund des § 3 meiner Anordnung vom
5. Oktober 1922 betr. den Verkehr und den
Verbrauch des durch die Kreisgetreidestelle geliefer-
ten Mehles und der daraus herzustellenden Er-
zeugnisse werden die Höchstpreise für Brot (gül-
tig für den Brotkartenabschnitt Nr. 3) wie folgt
festgesetzt:
            3 ¾ Pfd. Graubrot      7000. – Mk.
            3 ¾ Pfd. Feinbrot       6000. – Mk.
            3 ¾ Pfd. Schwarzbrot  5700. – Mk.
    Siegburg, den 10. Juli 1923.
                          Namens des Kreisausschusses
                                    Der Vorsitzende.