Archiv für den Tag: 11/07/2023

11. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1923

Ankündigung der Regulierung des Steuerabzuges und der Grenzregulierung in Losheim

Vermischtes.
Schleiden, 9. Jui.              Im Anzeigenteile dieser

Nummer veröffentlichen wir eine Bekanntmachung
des Finanzamtes in Gemünd betreffend die Neu-
regelung des Steuerabzuges vom 1. Juli 1923 ab
Schleiden, 7. Juli.             In dem Infolge der
Grenzregulierung mit Belgien dem Kreise Schleiden
zugefallenen Orte Losheim fand heute unter reger
Teilnahme der weltlichen und geistlichen Behörde
die feierliche Grundsteinlegung zu einem neuen
Gotteshause statt. Herr Landrat Graf von Spee
nahm als Vertreter des Kreises Schleiden, Herr
Bürgermeister Stassen als Vertreter der Bürger-
meisterei Udenbreth an der Feier teil. Das Fest
nahm einen sehr schönen würdigen Verlauf. Aus-
führlicher Bericht folgt in nächster Nummer.

11. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1923

Ausgabe von Geldscheinen durch Kommunalverbände

Schleiden, 7. Juli.             Um dem anwachsenden
Bedürfnis nach hochwertigen Zahlungsmitteln ent-
gegen zu kommen, sind verschiedene Kommunal-
verbände, denen der Herr Reichsfinanzminister eine
dementsprechende Befugnis zuerkannt hat, wie z.
B. die Stadt Köln, dazu übergegangen, Scheine
im Nennwert von 50 000 und 100 000 Mark aus-
zugeben. Auch diese Scheine werden wie alle
früheren an den schon früher bezeichneten öffent-
lichen Kassen in Zahlung genommen, selbstver-
ständlich auch von Handel und Industrie. Diese
Neuerung ist im Interesse einer leichteren Zahlungs-
möglichkeit zu begrüßen.

11. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1923

Wohnungsgesuch mit Humor

Euskirchen, 5. Juli.           Ein humorvoller
Wohnungssucher veröffentlicht in der hiesigen Zei-
tung die folgende Anzeige: „Welcher edelmütige
Mensch würde Studienassessor, der schon seit 1.
Mai im Gasthof wohnt, möbliertes Zimmer ver-
schaffen? Der benannte betrinkt sich nicht, ist
weder verlobt noch verheiratet und auch sonst im
allgemeinen frei von schlechten Gewohnheiten, aus-
genommen, daß er sich die Stiefel selber putzt.
Angebote unter „Grad‘ aus dem Wirtshaus komm
ich heraus“ an N. N. erbeten.“

11. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Juli 1923

Der Wert der Mark sei derart wechselhaft, dass ein Kurs kaum anzugeben sei. Das liege an Spekulationen und unzureichenden Maßnahmen der Reichsbank, vor allem aber an der französischen Ruhrbesetzung. Diese gefährde damit letztlich nicht nur die deutsche, sondern die gesamteuropäische Wirtschaft.

            Wie steht der Dollar?
        Von unserem Berliner k-Mitarbeiter.

   Die Frage, wie der Dollar steht, ist zurzeit
in Deutschland schlechthin die Tagesfrage. Aber
sie ist leichter gestellt als beantwortet. Frei-
lich die amtliche Notierung gibt eine klipp und
klare Auskunft. So wurde beispielsweise urbi
et orbi verkündet, daß der Dollar am Samstag
„amtlich“ 176 000 notierte, aber die Börsenaugu-
ren lachen einander zu, wenn sie sich begegnen.
Die Nachfrage nach Devisen war an diesem Tage
so stark, daß beispielsweise der Dollar, das Pfund,
der Gulden, die Finnmark, die Lire, der fran-
zösische Franc und die tschechoslowakische Krone
nur mit je 5 Prozent zugeteilt wurden. Das
heißt, die Nachfrage überstieg das Angebot so
ungeheuer, daß unter diesen Umständen von einer
wirklichen Kursnotierung kaum noch die Rede
sein kann. Freilich ist – auch, das muß fest-
gestellt werden – das Mißverhältnis zwischen
Angebot und Nachfrage immerhin nicht so groß,
wie es hiernach den Anschein hat. Es ist ein
offenes Geheimnis, daß eben mit Rücksicht auf
die Repartierungen die sog. „Konzertanmeldun-
gen“ Platz gegriffen haben. Das heißt, wenn der
Devisenreflektant von vorneherein damit rechnen
muß daß nur ein Teil seiner Anmeldung befrie-
digt wird, so wird er „vorsorglicher Weise“ eben
mehr verlangen, als er braucht. Ein Umstand,
der wiederum in hohem Maße kurstreibend
wirkt!
   Man ersieht aus alledem, daß die zahlreichen
Verordnungen die seit zwei Monaten zur Stüt-
zung der Mark ergangen sind, immer wieder Lük-
ken aufweisen, immer wieder neue Ergänzungen
erforderlich machen, ohne daß es gelingt, die
Lücken völlig zuzustopfen. Auf eine dieser Lücken,
vielleicht die bedenklichste hatten wir unläng
hingewiesen, nämlich auf das schwunghafte Wie-
derverkaufsgeschäft. Als Abgeber von Devisen
tritt ja im wesentl. nur die Reichsbank auf, und
bei einer so scharfen Repartierung, wie sie jetzt
bei der Zuteilung erfolgt, stellt das eine Art
Lotteriespiel dar. Mit dem Lotteriegewinn!
Denn wem beispielsweise die von der Reichsbank
bewilligten fünf Prozent Devisen in den Schoß
fallen, der kann ein sehr einträgliches Arbitrage-
geschäft machen. Da er Devisen zu dem „amt-
lichen“ Kurs bekommt, der eben nur amtlich ist,
so kann er, wenn er sonst will, sie fünf Börsen-
minuten später mit erheblichem Agio verkaufen;
sie werden ihm aus den Händen gerissen zu
„Höchstpreisen“. Diese Tatsache war aller Welt
bekannt; die schlecht informierte Reichsbank hat
sie erst jetzt erfahren, und so hat sie, sehr post
festum, zu ihren zahlreichen Verordnungen noch
eine neue erlassen, wonach sie in Zukunft Devisen
nur abgeben will, nach Feststellung des ursprüng-
lichen Auftraggebers; es soll also eine Art Be-
darfsprüfung erfolgen, gegen die wir skeptisch
sind. –

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11. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1923

Ferien des Kreisauschusses des Kreises Schleiden

Bekanntmachung.
Der Kreisausschuß des Kreises Schleiden hält

Ferien während der Zeit vom 21. Juli bis 1.
September ds. Jrs. Während dieser Zeit dürfen
Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel
nach nur in schleunigen Sachen abgehalten werden.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben
die Ferien ohne Einfluß.
Schleiden, den 4. Juli 1923.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee.

11. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 11. Juli 1923

Werbebrief an den „Finanzdezernenten“ von Ohligs: Der Bargeldmangel ist ein Geschäft für Druckereien.

                           L. Schwann
                 Druckerei und Verlag
        Buch-, Kunst- und Steindruckerei

              Ätzanstalt für Klischees
                   Großbuchbinderei
                          Düsseldorf  


Mappe Nr. …………….                                   den 11. Juli 1923
In der Antwort gefl[issentlich] angeben         Oststraße 82. Charlottenstraße 84/86                                                                         

                             An den
                                      Herrn Finanzdezernenten der Stadt
                                                                                 Ohligs

Als eine der unangenehmsten Erscheinungen in diesen Zeiten wirtschaft-
licher Nöte hat die Geschäftswelt empfunden, dass die Banken den grossen
Bedarf an Zahlmitteln nicht befriedigen können. Die pünktliche Aus-
zahlung der Löhne und Gehälter ist dadurch häufig in Frage gestellt.
            Da bei der fortschreitenden Geldentwertung in absehbarer Zeit
eine Besserung in der Zuteilung grösserer Mengen Geldscheine nicht zu
erwarten ist, sind vielerorts die grösseren industriellen Unternehmun-
gen usw. dazu übergegangen, Gutscheine als sogenanntes Notgeld auszuge-
ben, um sich auf diese Weise über momentane Geldknappheiten hinwegzu-
setzen.
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11. Juli 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 “Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 281-284

Der Rat beschließt beispielsweise die Erhöhung der Hundesteuer. Die Kölner Firma Gebr. von der Wettern muss eine Strafe zahlen. Auch wurden wieder mehrere Personalsachen beschlossen.

                                                                                             Verhandelt
                                                                                                             Troisdorf, den 11. Juli 1923.

Anwesend
Beigeordneter
Hagen
und die Mit-
glieder
Huber
Hamacher
Georg
Flörken
Müller Frz
Müller Jos.
Dr. v. d. Laan
Kutzner
Schagen
Schlimgen
Schneider

das Mitglied Georg
verließ bei der
Beratung zu 8
die Sitzg eben-
so wie die Mit-
glieder:
Hamacher
Huber
Flörken
Müller Frz

Abwesend:
Birkhäuser
Friedrich
Mannstaedt
Schüller
Schüthuth
Dr. Trier

Anwesend
Dr. Schönen.

Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung
hatte sich heute der Gemeinderat in der
Anzahl von 12 Mitgliedern, also in beschluß-
fähiger Anzahl im Sitzungssaale ver-
sammelt, um über folgende Gegen-
stände zu beraten und Beschluß zu
fassen:

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11. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Juli 1923

Fortsetzung des Artikels vom 7. Juli 1923

Die von den Gemeinden eingenommenen Steuern sind so gering, dass sie für die Erledigung ihrer Aufgaben auf Reichszuschüsse angewiesen sind. Die „Möglichkeit einer finanziellen Selbstverwaltung“ der Kommunen ist damit eingeschränkt, denn das Reich legt die Bedingungen für die Auszahlung von Zuschüssen fest.

                   Die Finanzwirtschaft der Gemeinden
                           in Gegenwart und Zukunft.
                Von Oberbürgermeister Dr. Külz, M. d. R.
                                           (Schluß.)
       Da die steuerlichen Zuweisungen und steuerlichen Möglich-
keiten völlig ungenügend waren und sind, werden vom Reich
darüber hinaus Dotationen in Form von Besoldungszuschüssen
gegeben. Die seit November vorigen Jahres in Gestalt von Vor-
schüssen geleisteten Zahlungen sind jetzt in feste Zuschüsse ver-
wandelt worden. Die Länder erhalten für sich und ihre Gemein-
den Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent der Mehraufwendungen,
die für die Erhöhungen der Beamtengehälter, der Versorgungs-
bezüge der Ruhegehaltsempfänger, der Wartegeldempfänger und
der Beamtenhinterbliebenen sowie der Vergütungen der Ange-
stellten seit dem 1. Januar 1921 erwachsen. Beamte und Ange-
stellte der Verwaltungen der werbenden Betriebe bleiben außer
Betracht; Sparkassen gelten nicht als werbende Betriebe. Ver-
gütungen für Arbeiter, auch soweit sie nicht zu den Betriebs-
verwaltungen gehören, werden also nicht gewährt. Aber auch
Beamte und Angestellte, die über den Stand vom 1. April 1922
hinzugekommen sind, werden bei den Zuschüssen nicht berücksichtigt.
Da dieser Sperrtermin in der Praxis zu den ungeheuerlichsten
Folgen führen mußte, hat man seine starre Handhabung durch
Ausnahmen durchbrochen, und zwar im Interesse der Weiterent-
wicklung kultureller Einrichtungen und bei Zuweisung neuer
Aufgaben.
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11. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juli 1923

Der Solinger Wochenmarkt, die Kleinhändler und der Kontrollausschuß

          Der Kontrollausschuß ruft zur Mithilfe auf!
   Der Solinger Kontrollausschuß, so gibt derselbe bekannt,
hatte sich bereits vor mehreren Monaten mit den Preisbildun‐
gen der Händlerschaft auf dem hiesigen Wochenmarkt befaßt
und es auch verschiedentlich erreicht, daß die Preise herunter‐
gesetzt wurden. Daß man mit diesen Methoden nicht an die
Wurzel des Wuchers heranreicht, war auch dem Kontroll‐
ausschuß klar. Es galt zunächst durch diese Methode an die
Praktiken der Klein- und Großhändler wie auch der Erzeuger
heranzukommen und die Kleinhändlerschaft zur Mitarbeit gegen
den Großwucher heranzuziehen. Wenn man den Kleinhandel
auf das wucherische Treiben aufmerksam macht, muß man
allenthalben hören, daß sie nicht die Wucherer sind, sondern
selbst vom Erzeuger wie auch vom Großhändler ausgewuchert
werden und es ihnen bei diesen gewaltigen Preisbildungen
immer unmöglicher wird, durch den Handel ihr Leben zu
fristen.
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