Archiv für den Tag: 06/07/2023

6. Juli 1923

Quellen: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 06.07.1923

Bekanntmachung über ausfallende Sonderzugfahrten aufgrund der Besatzung

       + Die Sommersonderzüge. Infolge der Abschnürung
des besetzten Gebietes müssen die Sommersonderzüge
F Mü 10 Köln nach München am 6. Juli, F Ba 12 Köln
-Freiburg am 13. Juli, F Be 15 Köln-Berlin am 8.
Juli, F Er 1 Köln bis Frankfurt am 16. Juli und F
H 35 Köln-Hamburg am 15. Juli ausfallen. Der
Fahrkartenverkauf zu diesen Zügen ist eingestellt. Rei-
sende, die bereits Karten haben, werden auf die
Schnellzüge verwiesen. Die Karten werden ohne
Erhebung von Zuschlag entsprechende Gültigkeit haben,
jedoch für den Verkehrstag des Sonderzuges oder den
nächstfolgenden Tag. Soweit die Ausführung der
Fahrt von den Reisenden an diesen beiden Tagen nicht
gewünscht wird, oder nicht möglich ist, werden die Son-
derzugskahrten gegen Rückzahlung des gezahlten Prei-
ses zurückgenommen.

6. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirch4en, Euskirchener Volksblatt vom 06.07.1923

Besetzung der Zuckerfabrik und Beschlagnahmung der Zuckervorräte durch die Besatzungsbehörde

       * Die Zuckerfabrik Euskirchen (Pfeiffer u. Langen) ist
seit Ende voriger Woche besetzt. Sämtliche Zuckervorräte sind
von der Besatzungsbehörde beschlagnahmt.

6. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Juli 1923

Journalist Felix Fechenbach und zwei weitere Angeklagte sind als Landesverräter 1922 in München verurteilt worden. Ein bayerischer Jurist rollt den Fall Fechenbach für die Öffentlichkeit auf.    

             Der Fall Fechenbach.
     Von einem bayerischen Juristen.

   Die Reichstagsverhandlung über den Mün-
chener Fechenbachprozeß und die bayerischen
Volksgerichte ist im denkbar ungünstigen Augen-
blick dieser traurigen Zeit vom Stapel gelaufen.
Die außenpolitischen Sorgen, die Lage im Ruhr-
gebiet, der Währungsverfall und was sonst noch
auf die Stimmung drückt, lassen die Angelegen-
heit recht unzeitgemäß erscheinen. Aber da sie
nun einmal aufs Tapet gebracht ist, sollte sie
auch in der breiteren Oeffentlichkeit möglichst
friedlich und zwischen Bayern und dem Reich
möglichst bundesbrüderlich erledigt werden.
   Wer Fechenbach und seine Hintermänner
kennt – in München kennt man sie besser als
in Berlin – kann in ihnen keine politischen
Märtyrer erblicken. Der Fall Fechenbach ist
kein deutscher Dreyfusprozeß und auch der zur-
zeit in Paris tagende Prozeß Judet sollte nicht
zum Vergleich herangezogen werden. Aber das
Urteil, das im Oktober vorigen Jahres gegen
die drei Landesverräter Fechenbach, Gargas und
Lembke vom Münchener Volksgericht gefällt
wurde und auf 11, 12 und 10 Jahre Zuchthaus

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6. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Volksblatt vom 06.07.1923

Bericht über die Umstände, die zur Kartoffelnot führten, und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung

+ Zur Kartoffelnot. Von den verschiedensten Seiten sind
Erklärungen zur Kartoffelnot und Aufrufe zu ihrer Milde-
rung bereits ergangen, so von landwirtschaftlichen Organisa-
tionen und dem Kartoffelhändlerverband. Nunmehr hat
sich der Verwertungsverband deutscher Spriitusfabrikanten
an die Brennereibesitzer mit der dringenden Mahnung ge-
wandt, alle verfügbaren Vorräte an Kartoffeln, soweit sie zur
menschlichen Ernährung noch verwendbar sind, schleunigst ab-
zuliefern und die Verarbeitung von Kartoffeln in Brenne-
reien sofort einzustellen. Es sei eine Ehrenpflicht der Bren-
nereibesitzer, die unter der Kartoffelnot in den Großstädten
und Industriebezirken schwer leidenden Volksgenossen mit
dem unentbehrlichsten Nahrungsmittel zu versorgen, soweit
sie es irgendwie vermögen. Von landw. Seite wird dazu
mitgeteilt, daß die Schwierigkeiten in der Kartoffelversorgung
auf die Witterung zurückzuführen seien, die die Frühkartof-
felernte verzögert habe. Vorwürfe gegen die Brennereien,
daß sie Kartoffeln dem Markt entzögen, seien unbegründet,
da von der überreichen Kartoffelernte des Vorjahres noch
nicht 2 v. H. in den Brennereien verwandt worden seien, da-
runter zu einem erheblichen Teil die für Speisezwecke nicht
geeigneten Kartoffeln. Zuzugeben sei, daß im Hinblick auf
die verhältnismäßige Billigkeit der Kartoffeln diese in sehr
großem Umfang in Stadt und Land verfüttert worden seien,
sodaß tatsächlich von den großen geernteten Mengen nicht
mehr viel vorhanden sei. Letzteres dürfte so ziemlich zutref-
fen. Es darf aber weiter nicht vergessen werden, daß ein ho-
her Prozentsatz Kartoffeln im vergangenen Winter verfault
sind. Im Rheinland werden sodann fast keine Kartoffeln zu
Brennzwecken verwendet.

6. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Juli 1923

Die französische Besatzungsbehörde stellt klar, dass Ausweise nur für das Besatzungsgebiet gelten, für das sie ausgestellt wurden.

      Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
behörde.

                          Bekanntmachung.

   Es ist festgestellt worden, daß mehrere Per-
sonen welche ihren Wohnsitz in den Grenzkreisen
des unbesetzten Gebietes haben, mit einem durch
die englischen Behörden gestempelten Ausweise
in dem französischen besetzten Gebiet herein-
kommen.
   Der Kreisdelegierte von Siegburg teilt der
Bevölkerung mit, daß laut Ordonanz 167, Arti-
kel 2 § 3, jeder Ausweis nur für das betreffende
Besatzungsgebiet, für welches dieses ausgestellt
worden ist, Gültigkeit hat.
   Diejenigen Personen, welche diesen Anord-
nungen zuwiderhandeln, setzen sich in die Lage,
wegen Uebertretung der Verordnungen der Rhein-
landkommission bestraft zu werden.

    Siegburg, den 4. Juli 1923.
                     Le Délégué de la H. C. I. T. R.
                                         à Siegburg

6. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Juli 1923

Deutsche Sprengstofftransporteure in Ohligs verhaftet: Während in der auswärtigen Presse  die Ohligser Polizisten als  „Schergen Frankreichs“ verleumdet werden, bemüht sich die  Ohligser Stadtverwaltung in einer Presseerklärung um eine sachliche Darstellung der Ereignisse.

       Ohligs, 6. Juli. Zur Verhaftung der Sprengstoff-Transpor-
teure wird uns vom Bürgermeisteramt geschrieben: Ueber die
Verhaftung der am 26. Juni in Ohligs festgenommenen Deutschen,
welche größere Mengen Sprengstoff bei sich führten, hatte die Ver-
waltung der Presse aus ganz bestimmten Gründen keine Mit-
teilung zugehen lassen. Da sich die Presse nunmehr des Falles
trotzdem bemächtigt und teils falsche Meldung gebracht hat,
einige Zeitungen den Fall politisch auszuschlachten versuchen, muß
die Verwaltung aus ihrer, im Interesse der Deutschen geübten
Zurückhaltung heraustreten und der Oeffentlichkeit das vor-
liegende Material unterbreiten.
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6. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juli 1923

Die Solinger Betriebsrätevollversammlung fordert in einem „Offenen Brief“ von den Bezirksleitungen des ADGB, der VSPD, der USPD und der KPD entschiedene Abwehrmaßnahmen zum Schutz der Arbeiterschaft

                                      Offener Brief
der Solinger Betriebsräte an die Bezirksleitungen des ADBG.,
                            der VSPD., USPD. und KPD.
   (Einstimmig angenommen in der Betriebsräteversammlung des ADGB. Solingen am 4. Juli 1923.)

                 An die Bezirksleitungen des ADGB.,
                      der VSPD., USPD. und KPD.
                                         Solingen, den 4. Juli.
                             Werte Genossen!
   Die letzten Wochen haben allen Volksschichten, sowohl
den Hand- und Kopfarbeitern, wie auch den vom Groß‐
kapital gleich einer Zitrone ausgequetschten Mittelständlern
klar und eindeutig folgende ernste und akute Gefahren
offenbart:
      Erstens: Die Kapitulation der den Abwehrkampf gegen
   Poincaré sabotierenden Großbourgeoisie vor dem imperia‐
   listischen Frankreich und die beabsichtigte Abwälzung der
   Reparationslasten und der Kosten des Ruhrkampfes auf die
   unterernährten und wirtschaftlich entwurzelten breitesten
   Volksschichten Deutschlands.
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