
Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 03.07.1923
Aufklärung über die Regelungen zu Passverhältnissen innerhalb und außerhalb des besetzten Gebietes.
+ Die Paßverhältnisse im besetzten Gebiet. Entge-
gen einer anderslautenden Pressemeldung sei nochmals
hervorgehoben: 1. Für Reisen innerhalb des alt- und
neubesetzten Gebiets bedürfen Personen, die im be-
setzten Gebiet ansässig, also im Besitz des vorgeschrie-
benen Personalausweises sind, keines Paßstempels, we-
der eines englischen noch eines französischen. Wer z.
B. von Köln (englisch besetztes Gebiet) nach Bonn
(französisch besetztes Gebiet) reisen will, bedarf keines
Paßstempels. Der Paßstempel ist nur für Reisen ins
unbesetzte Gebiet erforderlich. 2. Der englische und
französische Paßstempel für Reisen ins unbesetzte Ge-
biet sind vollkommen gleichwertig. Personen, die im
englisch besetzten Gebiet wohnen und ihren Personal-
ausweis mit einem englischen Paßstempel haben ver-
sehen lassen, sind nach wie vor zur Ausreise aus dem
besetzten ins unbesetzte Gebiet und umgekehrt berech-
tigt, auch wenn die Reise zum Teil durch das fran-
zösisch besetzte Gebiet geht, oder die Fahrt an einem von
den Franzosen besetzten Ort, z. B. auf der Fahrt von
Köln nach Elberfeld, in Vohwinkel (französisch besetz-
tes Gebiet), unterbrochen wird. Die Stempel unter-
scheiden sich lediglich durch die Farbe; der englische
Stempel ist grün, der französische blau.