Archiv für den Tag: 19/06/2023

19. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Juni 1923

Die Tabelle zeigt den Wechselkurs der Mark an der Berliner Devisenbörse angesichts fortschreitender Inflation.

   Berliner Devisenbörse.
            18. Juni.
    Tendenz: steigend.

   1 Dollar 143 000 Mark

1 holl. Gulden               53 000 Mk.
1 franz. Franc                   9000 Mk.
1 engl. Pfd. Sterling 648 000 Mk.
1 schweizer Franc       25 700 Mk.
Italien                                   6575 Mk.
1 dän. Krone                  25 450 Mk.
1 belg. Franc                      7700 Mk.
Prag                                        4275 Mk.

19. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Juni 1923

Eine junge Frau wird aufgefordert, ein am Bahnhof eingestecktes Goldstück zurückzugeben.

             20 Mark in Gold.

   Erkannte junge, schlanke
Dame mit einem hohen,
schmalen Reisekoffer wird
höfl. gebeten, das in der
Elektr. ½ 3 Uhr nachm.
Bonn – Siegburg beim Ein-
laufen der Elektr. in Sieg-
burg aufgehobene 20 M-
Stck. in Gold unverzüglich
an die Geschäftsstelle dss.
Blattes abzugeben, andern-
falls Anzeige erfolgt.

19. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Juni 1923

Die neuen Hartgeldstücke werden nur zögerlich angenommen.

      – Das unbeliebte Hartgeld. Die neuen Geld-
stücke zu 300 und 500 Mk. nimmt der Verkehr nur
mit Widerstreben auf. Sie passen eben nicht in die
heutige Papiergeldwirtschaft. Schon einmal wur-
den die amtlichen Kassen angewiesen, 200 Markstücke
bei Gehaltszahlungen und dergl. nach Möglichkeit zu
verwenden. Die Ausgabe von Stücken zu 500 Mk.
gibt jetzt Anlaß auch mit Hilfe der Postschalter einen
sanften Druck in diesem Sinne auszuüben. Nach
dem Gesetz über die Ausprägung von Ersatzmünzen
ist niemand verpflichtet, von diesen mehr als den
20 fachen Nennwert in Zahlung zu nehmen. Das
Geld soll aber zu allen Zahlungen verwendet werden.
Die größeren Kassen sollen sie dauernd von der
Reichsbank beziehen und den kleineren Kassen zu-
führen, die sie zu allen Zahlungen verwenden sollen.
Wieder einkommende Beträge sollen nicht gesammelt,
sondern immer wieder am Schalter, durch die Brief-
träger usw. in Verkehr gebracht werden.  

19. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, DR 3 (22)

Auszüge aus dem Monatsbericht des Statistischen Amtes Düsseldorf für Mai 1923. Gezeigt werden u.a. die Düsseldorfer Teuerungszahl für den vierwöchigen Bedarf einer fünfköpfigen Familie in Ernährung, Miete, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung und die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel und Brenn- und Leuchtstoffe für den Zeitraum 16. Mai bis 6. Juni.

19. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juni 1923

Alltäglicher Antisemitismus auch in Solingen und eine passende Antwort

                         Läppische Judenfresserei.
       Wie sehr auch bei uns in Solingen bereits der Geist der deutsch-
völkischen Hanswürste Einzug gehalten hat, dafür haben wir ver-
schiedene Beweise. Und auch heute sind wir in der Lage, zu zeigen,
daß man in manchen Kreisen sogar die Juden am liebsten aushungern
möchte. Ein hiesiger Angestellter, der ein Privatkosthaus suchte, er-
hielt folgendes recht bezeichnende Schreiben:
                                                                      Solingen, 15.6.23.
                                                                      Meigenerstr. 26 I.
       Betrifft Mittagstisch.
                                   Sehr geehrter Herr!
       An dem Mittag- und Abendtisch wäre noch ein Platz frei.
Vorweg möchte ich bemerken, daß meine Frau einen Herrn jüdischer
Konfession nicht annimmt, da sie auf rituelle Gewohnheiten keine
Rücksicht nehmen kann.
       Mittags wird geboten: Suppe, Fleisch mit Kartoffeln, Gemüse,
jeden 2. Tag Nachtisch, täglich Kaffee, abends auch reichliches
warmes Essen und Tee. Preis ab 17.6.: 6 500 u[nd] 4 500 Mark.
Essenszeit 1 Uhr mittags, 7 Uhr abends. Teilnahme 3-4 Herren.
       Zusagendenfalls wollen Sie uns Sonnabend 6-7 Uhr nachm[ittags],
oder Sonntag vorm[ittags] Bescheid geben.
                                                 Hochachtend              F. Lissel.
       Darauf hat der so „beehrte“ Angestellte bezw. seine Firma wie
folgen [sic!] erwidert: „In Beantwortung Ihres Schreibens vom 15.6.

d[iese]s J[ahre]s setze ich Sie hiermit davon Kenntnis, daß Herr R., welcher
in unserer Firma tätig ist, leider nicht in der Lage ist, an Ihrem
Mittags- und Abendtisch teilzunehmen, da er nicht mit absoluter
Sicherheit behaupten kann, daß nicht eines Tages etwa vorhandene
Reste eines, „furor judaicus“ ausbrechen würden und er Sie durch
rituelle Schikanen in Verlegenheit bringen müßte. Aber ich darf
wohl annehmen, daß nicht allein die Unmöglichkeit einer Rücksicht-
nahme auf rituelle Gewohnheiten Teilnahme an Ihrem Tisch aus-
schließt. Offenheit diesbezüglich wäre aber mehr am Platze als
leere Entschuldigungen; denn Essen ist heute Essen“.
       Diese Antwort wird sich Herr Lissel wohl kaum hinter den
Spiegel stecken.
                                             –

19. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Höhscheid H 1276, Schreiben 19. Juni 1923

Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, sollen auf Anweisung des Solinger Landrats Lucas die Zuschläge für Notstandsarbeiter erhöht werden, so dass sie etwas mehr erhalten als diejenigen, die keine Arbeit zugewiesen bekommen.

Der Landrat.           Opladen, den 19. Juni 1923
         R.

       Der Vertreter der Christl[ichen] Gewerkschaften wurde
hier vorstellig, wegen Erhöhung der Zuschläge an die
6 Stunden-Notstandsarbeiter, die bekanntlich bisher
1 bis 2000 M[ark] mehr bekommen, wie die Nichtarbeiter. Ich habe
ihm noch längerer Erörterung zugesagt, den Gemeinden zu
empfehlen, den Betrag wegen der mittelerweile [sic!] eingetretenen
Geldentwertung zu verdoppeln und zwar von der nächsten
Lohnzahlung ab.
       Da leider die meisten Erwerbslosen keine Arbeit
zugewiesen erhalten, bedeutet es allerding für diejenigen,
die arbeiten, eine Unbilligkeit, wenn sie nicht etwas mehr
erhalten, wie die Nichtarbeiter. Dies ist geeignet, deren
Arbeitswilligkeit auf das erheblichste zu beeinträchtigen.
Infolgedessen lässt sich eine Zuzahlung nicht wohl umgehen
und ist die Verdoppelung angesichts der Geldentwertung
keineswegs unangemessen.
                                                      Lucas.
An den
           Herrn Bürgermeister,
                                         in
                                  Höhscheid             

19. Juni 1923

Stadtarchiv Solingen, erstellt nach Angaben zum Dollarkurs im Solinger Tageblatt vom 12. Juni 1923 bis zum 19. Juni 1923 (keine Angabe Sonntag, 17. Juni 1923)

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Juni 1923

Dramatische Entwertung der Mark: Im Vergleich zur Vorwoche ist der Dollarpreis um 81,6 % gestiegen. Der Dollar kostet 66.500 Mark mehr als vergangenen Dienstag.

    * Hiesige Mittagskurse. (1 Uhr.) Dollar 145000, Eng-
länder 650000, Holländer 55000, Franzosen 9500, Belgier 8000,
Schweizer 27500, Italiener 6500. – Tendenz: Unbeständig.
            Berliner Dollarkurs 148 000.00 M[ar]k.


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19. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Juni 1923

Wegen großen Mangels müssen die Kartoffeln in Solingen rationiert werden.

       -ab-  Eine große Kartoffelknappheit macht sich seit einigen Tagen
bei uns bemerkbar. Nennenswerte Vorräte sind nirgendwo mehr vor-
handen. Bestellte Sendungen sollen unterwegs sein, treffen aber nicht
ein. Wahrscheinlich werden sie auf den Kontrollstationen Hengstey,
Vohwinkel und Siegburg festgehalten. Die neuen Kartoffeln sind
durch die regnerische Witterung im Wachstum derartig zurück-
geblieben, daß die neue Ernte voraussichtlich einen Monat später
wie in den Vorjahren auf den Markt kommen wird. Die Stadtver-
waltung ist natürlich bemüht, dem Mangel, soweit es in ihren Kräften
steht, abzuhelfen. Wie wir erfahren, sind zwischen der Stadt und den
Händlern Vereinbarungen getroffen, nach welchen eine Rationierung
der vorhandenen Kartoffeln in der Weise erfolgt, daß sie von den Händ-
lern an möglichst viele Verbraucher nur in geringeren Mengen ab-
gegeben werden. Auch ist die Stadt an die Bahnhofsleitungen heran-
getreten, um sofortige Nachricht über eintreffende Sendungen zu er-
halten. Auf dem Solinger Wochenmarkt waren heute holländische
Kartoffeln in geringen Mengen zu haben. Sie kosteten … 3800 M[ar]k
das Pfund.

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19. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Juni 1923

Das Reich kann Gemeinden die Beihilfe zur Arbeitslosenunterstützung entziehen, wenn sie bei den Auszahlungen die „zulässigen Höchstsätze überschreiten“.

       –* Entziehung der Reichsbeihilfe. Die Unterstützung von Er-
werbslosen über die Höchstsätze der Verordnung über diese Fürsorge
kann gewisse Folgen für die Gemeinden haben. Nach einem Bescheid des
Reichsarbeitsministers ist die Frage, ob eine derartige Ueberschreitung
vorliegt, unabhängig davon zu entscheiden, ob durch die Mehrleistungen
ein armenrechtlicher Erstattungsanspruch entsteht. Ein Urteil des Bundes-
amts für Heimatwesen von 1920 betrifft nur den Anspruch auf armen-
rechtliche Erstattung. Die Entscheidung steht jedenfalls nicht der An-
sicht entgegen, daß eine Fürsorge über den Rahmen der Verordnung
nach den besonderen Bestimmungen der Verordnung zulässig ist, aber
auch zur Entziehung der Reichsbeihilfe führen kann. Diese Entziehung
kann angeordnet werden, wenn der Fürsorgeträger die zulässigen
Höchstsätze überschreitet. Nach der ständigen Auffassung des Reichs-
arbeitsministers ist dies der Fall, wenn es sich um Zuwendungen
handelt, die auf die Erwerbslosen als solche zugeschnitten sind. Zu-
wendungen an einzelne besonders Bedürftige fallen nicht darunter.

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