Archiv für den Tag: 18/06/2023

18. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 18.6.1923

In Kleve waren die Preise für Lebensmittel außerordentlich hoch.

   Neue Margarinepreise. Mit der Verschlechterung
der Mark geht die Steigerung für alle Lebens-
bedürfnisse Hand in Hand. Die Margarinepreise
haben mit Wirkung ab heute auch wieder einen be-
deutenden Aufschlag erfahren: 3100 bis 4300 Mark
das Pfund. Die billigste Marke kostet jetzt den
Händlern 14 500 Mark, während die Spitzenmarke
zum Preise von 19 900 Mark in den Handel kommt.
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18. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. Juni 1923

„Leider finden sich nun trotz aller […] bindenden Beschlüsse im deutschen Wirtschaftsleben doch noch Firmen, die den Handelsverkehr mit Frankreich und Belgien weiter betreiben. […] So wird die deutsche Schneidwarenstadt Solingen augenblicklich von französischen und belgischen Einkäufern überlaufen.“

                           Wirtschaftlicher Teil.
                            Keine Lieferungen
                   nach Frankreich und Belgien.
       Leider wird es vor allem im unbesetzten Deutschland noch viel
zu wenig erkannt, daß ein äußerst wichtiger Stein in der Mauer
unserer Abwehrfront die strikte Ablehnung jeglichen Handels mit
Frankreich und Belgien ist. Die Franzosen und Belgier hingegen
wissen dies genau und haben erkannt, daß hier die Abwehrfront
leider nicht so geschlossen ist, wie sie es unbedingt sein müßte.
Die kürzliche Erklärung der Reichsregierung, daß von ihr ein
offizielles Verbot des Geschäftsverkehrs mit Frankreich und Bel-
gien nicht erwartet werden könnte, ist von verschiedenen Seiten
so ausgelegt worden, daß eine Belieferung dieser Länder statt-
finden könne. Das ist völlig irrig. Unter den obwaltenden Um-
ständen muß einesteils aus politischen Gründen, andererseits aus
wirtschaftlichen Gründen jeder Handelsverkehr mit Frankreich und
Belgien abgelehnt werden. Auch der Reichsverband der Deutschen
Industrie, der nach dieser Regierungsäußerung zu dieser außer-
ordentlich wichtigen Frage in seinem Präsidium am 15. Mai
nochmals Stellung genommen hat, ist zu dem Ergebnis gekommen,
daß nach wie vor der schon früher bekanntgegebene Standpunkt
aufrecht erhalten werden muß, nach dem von Angeboten nach
Frankreich und Belgien und von der Uebernahme neuer Auf-  
träge, ebenso wie vom Warenbezug von dort Abstand genommen
werden muß. Was die Frage der laufenden Verträge anbetrifft,
so hat das Präsidium des Reichsverbandes beschlossen, die Ent-
scheidung über deren Abwicklung nicht den einzelnen Fachver-
bänden zu überlassen, sondern einheitlich in jedem Falle der Ent-
scheidung der zuständigen Außenhandelsstelle anheim zu
geben.
       Der Ausschuß der Außenhandelsstelle zu Elberfeld für Eisen-
und Stahlwaren hat bereits in seiner Sitzung am 27. April zu
dieser Frage Stellung genommen und ebenfalls beschlossen, für
das Gebiet der Außenhandelsstelle Ausfuhrbewilligungen nach
Frankreich und Belgien nicht mehr zu erteilen. Der Vorstand des
Eisen- und Stahlwaren-Industriebundes in Elberfeld hat sich in
seiner letzten Sitzung am 14. Juni ebenfalls auf den Standpunkt
gestellt, daß jeder direkte oder indirekte Warenverkehr mit Frank-  
reich oder Belgien unterbleiben muß und erwartet, daß die ge-
samte Eisen- und Stahlwaren-Industrie Deutschlands nach diesem
Grundsatze unbedingt handelt.
       Leider finden sich nun trotz aller dieser bindenden Beschlüsse
im deutschen Wirtschaftsleben doch noch Firmen, die den Handels-
verkehr mit Frankreich und Belgien weiter betreiben. So wird
lebhaft darüber Klage geführt, daß der Transitverkehr z. B. über
Holland und die Schweiz nach Frankreich und Belgien von deut-
schen Firmen durchgeführt wird. Das bedeutet nicht nur eine
Schwächung unserer Abwehrfront, sondern auch eine schwere Be- 
nachteiligung aller derjenigen Firmen, die sich unbedingt an diese
Verbote halten. Vor allen Dingen aber werden die Firmen in
den besetzten Gebieten geschädigt, denen dieser Handelsverkehr
an und für sich durch die Maßnahmen der Feindmächte unmög-
lich gemacht ist. Die Franzosen und Belgier erkennen aber, wie
gesagt, die Durchbrechung der Einheitsfront in diesem Punkt sehr
wohl und suchen den Warenverkehr nach Frankreich und Belgien
mit allen Mitteln zu erleichtern. So wird die deutsche Schneid-
warenstadt Solingen augenblicklich von französischen und bel-
gischen Einkäufern überlaufen. Diese haben einen Autoverkehr
zwischen Solingen und Verviers errichtet, durch den Waren ohne
Zoll und Ausfuhrbewilligung ausgeführt werden können. Es
bedarf keines weiteren Wortes, daß von jeder anständigen deut-
schen Firma von dieser Möglichkeit der Ausfuhr ebenso wenig,
wie von der Möglichkeit eines Transitverkehrs über andere Län-
der Gebrauch gemacht wird. Man muß sich vor Augen halten,
welche ungeheuren Opfer das deutsche Wirtschaftsleben im Ab-  
wehrkampf bringt, daß hervorragende Vertreter des deutschen
Wirtschaftslebens des besetzten Gebietes im Gefängnis schmachten,
daß viele deutsche Männer und Frauen in diesem Abwehrkampf
ihr Leben haben lassen müssen, daß viele Eisenbahner und Be- 
amte ebenfalls im Kerker festgehalten werden und Unsägliches
erleiden müssen und daß Unzählige mit ihren Familien aus der
Heimat vertrieben worden sind. Kommt dann denen, denen es
glückt, einige Waren nach Frankreich und Belgien zu bringen,
nicht zum Bewußtsein, welche Gefühle sie bei diesen Opfern der
französischen und belgischen Gewaltpolitik auslösen müssen? Es
ist unsere unerschütterliche Pflicht, daß wir die Abwehrfront selbst
unter Bringung der allerschwersten finanziellen und wirtschaft-
lichen Opfer aufrecht erhalten.                                                  I.B.

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18. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juni 1923

Resolution gegen den Beschluss der Walder Stadtverordneten, „der besagt, daß Zuhörer zur Stadtverordnetensitzung nur noch in beschränktem Maße zugelassen werden sollen.“


                                            Wald.
             Protest der Walder Erwerbslosen und
                             Notstandsarbeiter.
       Am Mittwoch, den 13. Juni, abends 6 Uhr, tagte in
Wald im Gewerkschaftshaus eine Vollversammlung der Er-
werbslosen und Notstandsarbeiter, welche sehr gut besucht
war. Auch die erwerdslosen [sic!] Frauen und Mädchen waren
zahlreich erschienen. Außer der zu erledigenden Tagesord-
nung, wobei es mehrfach zu scharfen Auseinandersetzungen
kam, wurden folgende Resolutionen verlesen:
              1. „Die heute im Gewerkschaftshaus in Wald tagende
       Vollversammlung der Erwerbslosen und Notstands-
       arbeiter erkennt die 10 Forderungen der Betriebsräte
       von Solingen voll und ganz an und verlangt von den
       Industriellen, Gewerkschaften und der Regierung, daß
       diese Forderungen restlos zur Durchführung gelangen.
       Andernfalls die Versammlung gewillt ist, alles zu tun,
       auch im schärfsten Kampf dafür zu sorgen, daß diese ge-
       rechten Forderungen sämtlich mit allen Mitteln zur
       Durchführung gebracht werden.“
              2. „Die heutige Vollversammlung der Erwerbslosen
       und Notstandsarbeiter von Wald protestiert aufs schärfste
       gegen den Beschluß der letzten Stadtverordnetenver-
       sammlung, der besagt, daß Zuhörer zur Stadtverordne-
       tensitzung nur noch in beschränktem Maße zugelassen
       werden sollen. Versammlung spricht allen denjenigen,
       welche für diesen Antrag ihre Stimme hergegeben haben,
       das Recht ab, sich weiterhin noch Vertreter der Arbeiter-
       schaft nennen zu können. Versammlung fordert die ge-
       samte Arbeiterschaft von Wald auf, bei den nächsten Wahlen
       nur denjenigen Leuten ihre Stimme zu geben, welche
       die Oeffentlichkeit vertragen können. Die Erwerbslosen
       und Notstandsarbeiter haben erkannt, daß diejenigen Ar-
       beitervertreter, welche für diesen Antrag ihre Stimme
       hergegeben haben, die Oeffentlichkeit nicht mehr vertragen
       können.
              Beide Resolutionen fanden einstimmige Annahme.
                                                        –

18. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juni 1923

Bei der aktuellen Mehlversorgung kann kein Graubrot mehr hergestellt werden

      – Kein Graubrot mehr. Die Zuweisungen an
Weizenmehl an die Kommunalverbände sind zurzeit so ge‐
ring, daß es den Bäckereien nicht mehr möglich ist, das all‐
gemein beliebte Graubrot herzustellen. Die Bäckereien und
auch diejenigen der Genossenschaften haben sich außerstande
erklärt, bei der derzeitigen Mehlversorgung noch ein ein‐
wandfreies Graubrot erzeugen zu können. Die Klagen über
die Qualität des Graubrotes mehren sich. Es planen darum
die Kommunalverbände, die Herstellung von Graubrot ein‐
zustellen, bis die neue Ernte die Möglichkeit bietet, wieder
einwandfreies Gebäck dieser Art zu erzeugen. Für die Ver‐
braucher ist dies jedenfalls keine angenehme Mitteilung, doch
dürfte ihnen gutes Schwarz- und Feinbrot doch noch lieber
sein, als ein minderwertiges Graubrot.