Archiv für den Tag: 17/06/2023

17. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Die Frage ob eine Arbeitslosigkeit durch den Einfluss der Entente entstanden ist muss geklärt werden. Nur wo dies der Fall ist gibt es Lohn- und Arbeitslosenunterstützung. Nicht alle Typen von Arbeitern sind gleichwertig betroffen und ebenso unterschiedlich zu behandeln.

Der Regierungspräsident. Düsseldorf, den 17. Juni 1923.
I F II 4308 Postfach
Auf den Bericht vom 26. v. Mts.
Die Frage, ob Arbeitslosigkeit  unmittelbar oder mittel-
bar durch das Vorgehen der Entente herbeigeführt worden ist, be-
stimmt sich nicht nach der Lage des Betriebes, sondern ausschließ-
lich nach den Verhältnissen der Arbeitnehmer. Es ist also in je-
dem Falle zu prüfen, ob die Arbeitnehmer in ihrer Person Eingrif-
fen der Besatzung ausgesetzt waren oder unberechtigte Zumutungen
zurückweisen mußten und dadurch gezwungen waren, ihre Arbeit
einzustellen. Nur wo das der Fall ist, gelten sie als unmittel-
bar beteiligt und erhalten deshalb den vollen Lohn als Arbeits-
losenunterstützung.
Hafenarbeiter gelten daher als unmittelbar betroffen;
nicht jedoch Lagerarbeiter, Buchhalter und Kassierer, auch soweit
eine Beschäftigungsunmöglichkeit schon mit dem Augenblick ein-
trat, in den die Hafenarbeiter an ihrer Arbeit durch unmittelba-
ren Eingriff an der Fortsetzung ihrer Arbeit gehindert wurden.
Ob durch die weitere Entwicklung der Verkehrsverhält-
nisse die Hafenarbeiter auch ohne den unmittelbaren Eingriff
später arbeitslos geworden wären, ist ohne Belang; sie behalten
auch in diesem Falle den Anspruch auf die volle Unterstützung.
In Vertretung.
[…]

n Herrn Bürgermeister
in
Emmerich.

17. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Juni 1923

Damit Urlauber günstig zu ihrem Ziel kommen, bietet die Reichsbahn Sommersonderzüge in der 3. Klasse zu ermäßigten Preisen. Eine Fahrkarte nach München kostet beispielsweise 48 000 Mark.

   – Sommersonderzüge 3. Klasse zu ermäßig-
ten Preisen. Die Reichsbahndirektion Köln wird
einige Sommersonderzüge dritter Klasse zu er-
mäßigten Preisen abgehen lassen und zwar nach
München über Hagen am 22. und 23. Juni,
6. und 7. Juli, 20. und 21. Juli, 27. und 28.
Juli, 10. und 11. August, 24. und 25. August
ab Köln-Deutz 4,45 nachmittags, an 9,55
vormittags in München; ferner nach Freiburg
(Schwarzwald) über Hagen am 29. und 30. Juni,
13. und 14. Juli, und 17. und 18. August ab
Köln-Deutz 4,45 nachmittags, an 1,02 nachmit-
tags in Freiburg. Zu Beginn der Sommer-
ferien in Rheinland und Westfalen (1. August-
woche) werden voraussichtlich noch weitere Son-
derzüge nach München, dem Schwarzwald, Stutt-
gart und Friedrichshafen gefahren. Eine Son-
derfahrkarte kostet z. B. nach München 48 000
Mark, Berchtesgaden 67 000 Mk., Karlsruhe
28 000 Mk., Triberg 38 000 Mk. und Konstanz
48 000 Mk. Die Geltungsdauer beträgt zwei
4 Monate.