Archiv für den Tag: 01/06/2023

1. Juni 1923

Quelle: Archiv des Jugendhauses Düsseldorf, Deutsche Jugendkraft. Zeitschrift für willenstärkende Leibesübungen und vernunftmäßige Gesundheitspflege. Hauptorgan des Reichsverbandes „Deutsche Jugendkraft“, Düsseldorf, 5. Jg., Nr. 5, 1. Juni 1923, S. 48-49

Der DJK-Sportverband musste aufgrund von Einreiseverordnungen und Verkehrsproblemen eine Tagung auf unbestimmte Zeit verschieben.
Der DJK-Sportverband wurde 1920 in Würzburg gegründet und war ein Zusammenschluss zahlreicher Sportvereine katholischer Jungen, die oft eine enge Verbindung zum Katholischen Jungmännerverband Deutschlands (KJMVD) hatten. Die Reichszentrale des KJMVD wie auch des DJK-Sportverbandes war das Jugendhaus Düsseldorf. Die Geistliche Leitung hatte bei beiden Verbänden Carl Mosterts (1874-1926). Der Verband gliederte sich in Reichs-, Diözesan-, Gau- und Bezirksebene. Der Niederrhein gehörte zu den Regionen des Deutschen Reiches, in denen der Verband von Beginn an zahlreiche Mitglieder hatte.
Haus Altenberg im Bergischen Land hatte der KJMVD 1922 als Erholungsheim für Jugendlichen erhalten und es mit Hilfe der Mitglieder hergerichtet. Nach und nach wurde Haus Altenberg zu einer Tagungs- und Schulungsstätte des Verbandes ausgebaut.

Reichsverbandsauschußtagung Altenberg 26./27. Mai 1923. Infolge der neuerdings erlassenen Einreiseverordnungen zum besetzten Gebiet, infolge der großen Verkehrsschwierigkeiten durch Stilleguung verschiedener Haupteisenbahnstrecken, weiter dem Wunsche einer Anzahl Auschußmitglieder nachkommend, sah sich die Verbandsleitung genötigt, die Tagung auf unbestimmte Zeit (voraussichtlich in der ersen Augustwoche) zu verlegen. Trotzdem die Beratung ein dringendes Zeitbedürfnis war, mußten wir uns dieser Notwendigkeit fügen.
Um aber heute schon in die Erledigung der einzelnen Punkte der Tagesordnung eintreten zu können, werden die in Frage kommenden Ausschußmitglieder und Instanzen gebeten, schriftlich zu den für sie von Wichtigkeit geltenden Punkten Stellung zu nehmen und diese der Verbandsleitung einzusenden.
Die Unterausschüsse, deren Tagung nicht hinausgeschoben werden kann, werden gegebenenfalls baldigst zusammenberufen. Die Vorsitzenden werden gebeten, dieserhalb der Verbandsleitung Vorschläge zu machen (Ort, Zeit, Tagesordnung).
Die Kreise reichen zum 1. Juli nach folgendem Muster eine Statistik ein, auch wenn dieselbe in manchen Punkten nur schätzungsweise ausgeführt werden kann. 1. Ausdehnung des Kreises: kirchliche und politische Grenzen. 2. Anzahl der angeschlossenen katholischen Vereine. 3. Zahl der D.J.K.-Abteilungen, getrennt nach den verschiedenen Betätigungsgebieten. 4. Genaue Anschriften der spielstarken Mannschaften (A= und Ligaklasse), die die D.J.K.-Fahne im In- und Auslande würdig zu vertreten imstande sind. 5. Ausgegebene D.J.K.-Ausweise 1922 und im neuen Geschäftsjahr. 6. Mitgliederzahl: Schüler, inaktive usw. mit einngerechnet. 7. Gau= und Bezirkseinteilung. 8. Zeitschriftenfrage: Hauptorgan, Nachrichtenblatt. 9. Veranstaltungen: in diesem Jahr schon durchgeführte sowie noch vorgesehene. 10. Wie ist die Durchführung des D.J.K.=Werbetags am 16. September d.J. gedacht? 11. Entwicklung der Organisation. 12. Eigene Sportplätze: genaue Anschrift des Eigentümers.

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Die Diskrepanz zwischen den steigenden Lebensmittelpreisen und den geringen Löhnen der Arbeitnehmer wird immer größer. Daher verhandeln die Vertreter der Gewerkschaften mit Vertretern der Arbeitgeber über die Löhne der Arbeitnehmer, insbesondere in der für Kleve wichtigen Schuhindustrie.

Die große Spannung zwischen den an-
haltend steigenden Preisen für alle Lebens-
mittel und Bedarfsartikel einerseits und den
in einigen hiesigen Industrien zur Zeit be-
sonders niedrigen Löhnen anderseits hatte in
den letzten Tagen auch in Cleve in Arbeiter-
kreisen eine große Beunruhigung hervorge-
rufen. Nur mit großer Mühe gelang es den
Gewerkschaftsführern, die Arbeiter der
Schuhindustrie, die z. Zt. noch zu einem beson-
ders rückständigen Tarif arbeiten, von öffent-
lichen Demonstrationen, die naturgemäß in
der heutigen Zeit leicht auch zu Unruhen füh-
ren können, abzuhalten, zumal einige radi-
kal gerichteten Kreise die berechtigte Unzufrie-
denheit dieser Arbeiter für ihre – nicht
wirtschaftlichen – Ziele zu mißbrauchen be-
strebt sind. Um keinen gangbaren Weg un-
versucht zu lassen, hatten die Gewerkschafts-
vertreter auf Mittwochnachmittag 3 Uhr eine
Besprechung mit Vertretern der Arbeitgeber
beantragt, die im Sitzungssaale des Kreis-
tages stattfand. Zu derselben hatten sich

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1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Mit Zuchthaus wurde in diesem Fall ein Landwirt für die Ausfuhr von fünf Schweinen bestraft.

In der Strafsache
gegen den Landwirt Johann Staayen aus
Düffelward, geb. am 13.12.1892 zu Übbergen
(Holländer)
wegen Vergehens und Verbrechens der ver-
botenen Ausfuhr
hat die 1. Strafkammer des Landgerichts in
Cleve am 30. April 1923 für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Ausfuhr
lebenswichtiger Gegenstände in 2 Fällen, von
denen einer ein besonders schwerer ist (fünf
Schweine), zu einer Gesamtzuchthausstrafe
von 1 Jahr 2 Monaten und zu einer Geld-
strafe von 500 000 Mark, im Unvermögens-
falle zu 16 Monaten Zuchthaus, und zu den
Kosten des Verfahrens verurteilt. Dem An-
geklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte
auf 5 Jahre aberkannt, auch ist Polizeiaufsicht
zulässig.
Dem Verurteilten wird der Handel mit
Gegenständen des täglichen Bedarfs unter-
sagt. Der erkennende Teil des Urteils ist auf
Kosten des Verurteilten je 1 mal im Clevi-
schen Volksfreund, Clever Kreisblatt und
durch Anschlag an die Gemeindetafel in Düf-
felward bekannt zu machen. 4 Wochen der
Strafe sind durch die Untersuchungshaft ver-
büßt.
Cleve, den 18. Mai 1923
Der Oberstaatsanwalt.

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Regelmäßig wird versucht, Butter und Eier über die Grenze nach Holland zu schmuggeln. Die Verurteilungen der Angeklagten müssen in den Tageszeitungen veröffentlicht werden.

In der Strafsache
gegen
1) das Dienstmädchen Maria Hoenselaer
    aus Frasselt, geb. am 1.9.1900 zu
    Schottheide, Krs. Cleve,
2) den Fabrikarbeiter Gerhard Hoenselaer
    aus Schottheide, Krs. Cleve, geb. da-
    selbst am 4.1.1898,
             wegen verbotener Ausfuhr
hat das Wuchergericht des Landgerichts in
Cleve am 11. Mai 1923 für Recht erkannt:
Die Angeklagten sind des Vergehens der
verbotenen Ausfuhr lebenswichtiger Gegen-
stände (Butter und Eier) schuldig und werden
deshalb zu einer Gefängnisstrafe von je 2 Mo-
naten und zu einer Geldstrafe von je 60 000
Mark – hilfsweise je einem Jahre Gefängnis
– kostenpflichtig verurteilt.
Die Verurteilung ist auf Kosten der Ange-
klagten je 1 mal im Clevischen Volksfreund
und im Kreisblatt zu Cleve öffentlich bekannt
zu machen.
Cleve, den 18. Mai 1923
Der Oberstaatsanwalt

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Die neuen Preise für Brot und Margarine werden bekanntgegeben.

   Die neuen Brotpreise. Durch den Regierungs-
präsidenten sind mit Wirkung vom 2. Juni 1923 ab
die Brotpreise wie folgt erhöht: Schwarzbrot, drei-
einhalbpfündig 1 950 M, Feinbrot, dreie[i]nhalbpfündig
2 100 M, Graubrot, dreieinhalbpfündig 2 200 M.
Eine Zusage der Regierung für die für Cleve
beantragte Hinausschiebung der Brotverteuerung
konnte bisher nicht erreicht werden.
    Steigende Margarinepreise. Nachdem am Mon-
tag ein kleiner Preisrückgang für Margarine zu ver-
zeichnen war, müssen wir schon wieder eine aber-
malige große Preissteigerung melden. 900 Mark und
mehr sind die Preise für die einzelnen Marken ge-
stiegen, so daß die Händlerpreise jetzt für die billigste
Mark 8000 und für die beste Mark 10 500 betragen.

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 1. Juni 1923

Bewachung von Kleingärten: „Für diejenigen, welche nächtlicherweile angetroffen werden, giebt es […] eine gehörige Tracht Prügel.“

       :Gegen die mutwillige Beschädigung von Pflanzungen und
Früchtediebstahl in den Kleingärten Kannenhof wendet sich folgende
Zuschrift: „In fleißiger Arbeit haben die Mitglieder des Obst- und
Gartenbau-Vereins aus einer Oedlandfläche, schöne Gartenanlagen
gemacht, welche das Auge eines jeden Naturfreundes erfreuen. Aber
wie ein dunkler Schatten fällt in dieses Bild das üble Verhalten
mancher Jugendlicher, welche dieses Gelände scheinbar als Spielplatz-
ansehen und achtlos über die beflanzten [sic!] Beete laufen, aber auf Er-
mahnung nicht selten mit höhnischen Redensarten antworten. Weit
schlimmer als das ist es aber, daß sich auch schon Elemente bemerkbar
machen, welche möglichst jeder Arbeit aus dem Wege zu gehen
pflegen, aber die Früchte der mühsamen Arbeit anderer sich aneignen.
So wurde einem Mitgliede in der Nacht vom 29. zum 30. d[ie]s[en] M[ona]ts ein
Beet Wirsing, welcher sich bereits zu schließen begann, gestohlen und
verwüstet. Das ist für die Garteninhaber Veranlassung, schon jetzt mit
der Stellung von Tag- und Nachtwachen zu beginnen. In der Folge
wird jeder, der ohne Ausweis angetroffen wird, zur Anzeige gebracht.
Für diejenigen, welche nächtlicherweile angetroffen werden, giebt es
als Zugabe noch eine gehörige Tracht Prügel.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den folgenden Link: Solinger Tageblatt 1. Juni 1923

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juni 1923

Die Belegschaft der Abteilung Wald der Firma WKC fordert erfolglos eine „Wirtschaftsbeihilfe“ statt der vereinbarten Lohnerhöhung.

                   Streik bei WKC., Abteilung Wald.
   Seit gestern nachmittag steht die gesamte Belegschaft im Streik.
Grund dazu war die schroffe Ablehnung unseres Ultimatums durch
Direktor Sommer. Unsere Forderung lautete auf eine Wirtschafts-
beihilfe von 200 000 Mark für Verheiratete, 150 000 für Ledige,
25 000 Mark für jedes Kind und außerdem 50 Prozent auf den je‐
weiligen Kollektivvertragslohn. Direktor Sommer fertigte unseren
Obmann mit den Worten ab: „Sie können froh sein, daß Sie hier
sind, sonst bekämen Sie überhaupt keine Antwort auf Ihren Antrag.
Teilen Sie das der Belegschaft mit.“ Wir versuchten nochmals, zu
Verhandlungen zu kommen, und zwar bei Direktor Budde. Der‐
selbe erkannte unsere Forderungen als berechtigt an und nochmals
mußten wir hören: „Uebt den Druck auf eure Gewerkschaftsführer
aus“. Dieses haben haben [sic!] wir in die Tat umgesetzt, denn die heute
morgen stattgefundene Betriebsversammlung beharrte auf ihrer
gerechten Forderung und Fortsetzung des Streiks und erklärte, daß die
Gewerkschaftsführer und die Lohnkommission die Schuld an unserer
miserablen Lebenshaltung tragen.
   Folgende Resolution fand einstimmige Annahme:
      „Die heutige vollzählige Betriebsversammlung der Firma
   W. K. C., Abteilung Wald, beharrt auf ihrer gerechten Forde‐
   rung und verwirft mit größter Entschiedenheit die bewilligten 60
   Prozent. Sie verlangt, daß die heutige Betriebsräteversammlung
   sich mit uns solidarisch erklärt”.

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juni 1923

Lohnerhöhungen auch für die Solinger Heimarbeiter in der Schneidwarenindustrie

  — Auch den Heimarbeitern wurde bei den gestrigen Verhandlun-
gen ein Teuerungs- und Materialkostenaufschlag von 60 Prozent zu-
gebilligt. Die Unternehmer suchten wegen eines geringfügigen Teil-
streiks in der Scherennaglerbranche Schwierigkeiten zu machen, wes-
halb sich die Verhandlungen sehr in die Länge zogen. Wir kommen
ev[en]t[uel]l darauf zurück. – In der Kartonnagenbranche kam dasselbe
Uebereinkommen zustande wie bei den Kollektivarbeitern.