Archiv für den Tag: 05/05/2023

5. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-8-813.0000

Auszug aus dem Protokollbuch der Konferenzen des Lehrerkollegiums der Schule an der Zitadellstraße.

Konferenz am 5. Mai 1923.
Es fehlten: Frl. Merkelbach, Frl. Wirtz.
1. Mit dem 8. Mai beginnt die Schulspeisung; die vorläufig daran
teilnehmenden Kinder, 20% aus jeder Klasse, werden durch die
Lehrkräfte ausgesucht. Einzuziehen sind für 12 Tage im Mai 840 M[ark].
Freikarten können nur in ganz mäßigem Umfange bewilligt
werden.

5. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Mai 1923

Steigende Lebensmittelpreise: Die „Bergische Arbeiterstimme“ interpretiert das in der Bergischen Zeitung veröffentlichte Anliegen des Solinger „Vereins zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte“ als Drohung gegenüber den Verbrauchern sie „verhungern“ zu lassen. 

             Solinger Verbraucher, aufgepaßt!
       „Wenn ihr nicht zahlen wollt, was wir als „Wiederbe-
schaffungspreis“ von euch verlangen, und wenn uns die Preis-
prüfungsstellen weiter kontrollieren, dann werden wir zu
Maßnahmen greifen, die euch dem Hungertode nahe bringen“.
       Das ist der brutale Sinn einer Eingabe des Vereins zur Wah-
rung kaufmännischer Interessen und Rechte e.V. Solingen an die
Handelskammer.
       Wenn sich die Verbraucher nicht auswuchern lassen wollen, dann
mögen sie verhungern. Verbraucher, wollt  ihr diese frechen Drohun-
gen dulden?
       Kontrollausschüsse von Solingen verzehnfacht eure Tätigkeit,
wenn die Behörde nicht auf diese öffentliche zynische Ankündigung
des Händler-Vereins reagiert. Die Solinger Händler mögen sich
bald erklären, ob sie hinter diesen Drohungen, die heute in der „Ber-
gischen Zeitung“ Platz gefunden haben, stehen.

5. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Zeitung 5. Mai 1923

Druck auf Einzelhändler: Der Solinger „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte“ beklagt, dass die Preisprüfungsstelle „durch öffentliche Kundgebungen in der Presse und durch Beschlüsse“ die Gerichte beeinflusse, um die Preise zu drücken. Der Einzelhandel verweist auf geltendes Recht und die beschränkten Möglichkeiten der Warenfinanzierung.

                     Aus dem Solinger Einzelhandel.
                                     Solingen, 5. Mai 1923.
         Der Geschäftsgang im Einzelhandel des Solinger In-
dustriebezirks steht seit mehr als Monatsfrist unter dem läh-
menden Einfluß der industriellen Wirtschaftskrise, die die
Ruhrbesetzung hervorgerufen hat. In einzelnen Branchen
des Einzelhandels kann man sogar von einem völligen Dar-
niederliegen des Geschäfts sprechen, daß nur zuweilen vor-
übergehend unterbrochen wurde, wenn plötzlich der Dollar-
kurs steigende Tendenz aufwies. Es ist nämlich eine
auffallende Erscheinung, daß nicht etwa bei steigendem
Markkurs eine Belebung des Einzelhandelsgeschäfts eintritt,
sondern umgekehrt beim plötzlichen Rückgang des Markwer-
tes, daß aber auch diese vermehrte Nachfrage sofort wieder
aufhört, sobald der erhöhte Dollarstand eine gewisse Be-
festigung erlangt hat. Nur wenn weitere Preissteigerungen
befürchtet werden, wird vermehrt gekauft, fallende Preise
bringen in dieser Zeit der schwankenden Kurse keine Bele-
bung des Geschäfts. Und das gilt nicht nur von den Wa-
ren, die man nicht eigentlich zu den allernotwendigsten Le-
bensbedürfnissen rechnen kann, sondern auch von den Ge-
genständen des täglichen Bedarfs. Auch selbst Preisherab-
setzungen bis unter Einkaufspreis bringen beim Stillstand
des Markkurses keine erhöhte Nachfrage – wir leben heute
eben in einer ganz verkehrten Welt. An einer starken Be-
lebung des Geschäfts bei anziehenden Preisen aber hat der
Einzelhandel gar kein Interesse, da das Risiko der Kurs-
schwankungen, das Fabrikant und Großhandel durch ihre
Verkaufs- und Zahlungsbedingungen völlig auf den Einzel-
händler abwälzen, noch von dritter Seite, vom Verbraucher
für ihn verstärkt wird und die Rechtsprechung dem Einzel-
händler die Einstellung des Wiederbeschaffungspreises als
Kalkulationsgrundlage noch immer verbietet.
5. Mai 1923 weiterlesen

5. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Mai 1923

Der ehemalige Solinger Polizist Noß von belgischen Besatzungstruppen in Bottrop verhaftet.

   Von den Belgiern verhaftet wurde gestern der frühere
Solinger Polizeigewaltige Noß mit 17 seiner von ihm kom‐
mandierten Schupoleute in Bottrop. Sie wurden nach
Duisburg abtransportiert. Vermutlich wird der wütende Ar‐
beitslosenschlächter sich nicht sonderlich zur Wehr gesetzt haben,
ist es doch auch gefahrloser und bedarf es keines Mutes, wehr‐
lose Kriegskrüppel und hungernde Erwerbslose mit der Plempe
zu traktieren. So wurde also auch dieser „Held“ zum Mär‐
tyrer für seine Schützlinge, die fetten Geldprotzen.