Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. April 1923
Titelseite der Bergischen Arbeiterstimme zum 1. Mai 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. April 1923
Titelseite der Bergischen Arbeiterstimme zum 1. Mai 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. April 1923
Die britische Besatzungsmacht stellt Bedingungen für den Mai-Demonstrationszug in Solingen
Sie werden den Geist nicht töten.
Der Vorstand des Ortsausschusses Solingen des ADGB. gibt
den Organisationen folgendes bekannt:
Die britische Besatzungsbehörde hat die angemeldeten Versamm-
lung und den Demonstrationszug mit folgendem Zusatz genehmigt:
„Rote Flaggen und Sowjet-Flaggen sind nicht erlaubt. Rote
Flaggen mit Inschrift dürfen getragen werden.
Der ADGB. ist für diesen Befehl verantwortlich.“
Wir bringen dieses zur Kenntnis der Teilnehmer und ersuchen
die Kollegen und Genossen, dieses zu beherzigen und hiernach zu
handeln.
Die Mitglieder des Solinger Ortsausschusses
des ADGB. werden hiermit zu einer kurzen Besprechung
am 1. Mai d[iese]s J[ahre]s, vormittags 9 Uhr nach dem Büro des Orts-
ausschusses, Gewerkschaftshaus, Zimmer 12, eingeladen. Jeder Dele-
gierte muß zur Stelle sein.