Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/176 Fürsorge für aus dem besetzten und Einbruchsgebiet ausgewiesene Beamte (gen. u. spez.) 1923 – 1926
Über Emmerich wurde der Belagerungszustand verhängt. Der Verkehr zwischen dem besetzten und nicht besetzten Teil der Stadt ist nur zu bestimmten Tageszeiten möglich. Das Alltagsleben wird erschwert.
Emmerich, den 16.4.1923
1) An das Postamt Hier
Auf die dorts. Anfrage vom heutigen Tage teile ich Ihnen mit, daß
die Besetzung Emmerichs, die zunächst nur Hafen und Rhein und […] nächste Un-
dass über den grössten und verkehrswichtigsten, Teil derMärz
seit
Stadt Emmerich Februar ds. Js. der Belagerungszustand durch
die Besatzung verhängt worden ist; der Verkehr zwischen dem
war bis heute
besetzten und nicht besetzten Teile der Stadt ist auf bestimmte
Tagesstunden beschränkt. Die Hauptgeschäfte, besonders die des
besetzt und
Lebensmittel- und Textilfachs liegen im belagerten Teile der
Stadt. Die ausserhalb des besetzten Gebietes wohnenden Beamten
Einschränkung
sind grösstenteils bezüglich ihres Bedarfes des täglichen Lebens
auf die im besetzten Gebiete liegenden Geschäfte angewiesen.
Begnügen sich die betr. Beamten zeitweise mit dem Einkauf
ihrer Bedarfsgegenstände in kleineren Geschäften des nichtbesetzten
Gebietes, so werden von ihnen verständlicherweise dieselben
hohen Preise gefordert, wie sie im besetzten Gebiet üblich sind,
da die kleineren Geschäfte sich stets mit ihrer Preisbildung
den grösseren Geschäften des besetzten Gebietes anpassen. Zudem
ist die gesamte Bürgerschaft der Stadt infolge der Verlegung
der Besetzungslinie innerhalb des Weichbildes der Stadt viel grösseren
Unannehmlichkeiten und Schäden ausgesetzt […] bislang
unbesetzten zum besetzten Gebiet nur zu bestimmten Tagesstunden
erlaubt .) – als wenn die Stadt und ihre Umgebung gänzlich besetzt
wäre. Tatsächlich bewegen sich aber ohne Rücksicht auf die Besetzungs-
auch
linie die belgischen Militärstreifen und einzelne bewaffnete bel-
öfters
gische Soldaten durch die ganze Stadt. Die Stadtverwaltung Emmerich
hat auf Grund dieser Tatsachen an alle in ihrem Dienst tätigen
Beamten die Notzulage ausgezahlt.
2) Zur Sammlung D.B.
Schreu […]