
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. April 1923
Eine weitere kuriose Anzeige des Kreisblattes.

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. April 1923
Eine weitere kuriose Anzeige des Kreisblattes.
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. April 1923
Die Vollversammlung der Solinger Betriebsräte nimmt Stellung zu den „Aufgaben der Kontrollausschüsse“ und der „Bildung des proletarischen Selbstschutzes“. Außerdem wurden die Betriebsräte über die „Beerdigung der ermordeten Klassengenossen“ in Essen eingehend informiert.
Die Solinger Betriebsräte
zu den wichtigen politischen Tagesfragen.
In der gestern stattgefundenen Vollversammlung der Betriebs-
räte stand als erster Punkt „die Aufgaben der Kontrollausschüsse
und wie können diese durchgeführt werden“ zur Tagesordnung. Der
Kollege Loose, der für den verhinderten Kollegen Kollwitz im letzten
Augenblick das Referat übernommen hatte, zeichnete im großen
Rahmen, wie die Kontrollausschüsse zu arbeiten haben und wies an
Hand von Beispielen nach, wie auch die Kontrollausschüsse Erfolge
erzielen können. In der Diskussion wurde von dem Solinger Kontroll-
ausschuß bekannt gegeben, wo und wie sich die Kollegen in die Listen
eintragen lassen können, um bei der Verteilung des von den russischen
Gewerkschaften gestifteten Brotes berücksichtigt zu werden. Ebenfalls
wurde die Bildung des proletarischen Selbstschutzes von allen Rednern
gefordert und empfohlen. Hierbei wurde betont, nicht auf die
Quantität zu sehen, sondern mehr auf die Qualität zu achten. Für
die Stadt Gräfrath wurde auf Vorschlag der Betriebsräte ein Kon-
trollausschuß sowie für Solingen Ergänzungsleute gewählt. Am
Schlusse des ersten Punktes wurde zum Verbot der „Roten
Fahne“ Stellung genommen und eine entsprechende Ent-
schließung angenommen. (Siehe pol[itischen] Teil.)
11. April 1923 weiterlesen
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. April 1923
Die Solinger Betriebsräte fordern die völlige Arbeitsruhe am 1. Mai. Irrtümlich wird dies auch für die Krankenhäuser gefordert. Wie in der nächsten Ausgabe der Bergischen Arbeiterstimme richtiggestellt wird, sind nicht die Krankenhäuser, sondern die Krankenkassen gemeint gewesen.
Für Arbeitsruhe am 1. Mai.
Nachstehende Entschließung zum 1. Mai nahmen die So-
linger Betriebsräte an:
„Die heute, am 10. April 1923, tagende Versammlung der
Betriebsräte erkennt als vornehmste Feier des 1. Mai die Ar-
beitsruhe an. Die Betriebsräte verpflichten sich deshalb
mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dafür Sorge
tragen zu wollen, daß am 1. Mai auf allen Arbeitsplätzen die
Arbeit völlig ruht. Ebenfalls erwarten die Betriebsräte von
ihren Beauftragten in den Kommunen und sonstigen öffentlichen
Institutionen, daß sie dafür Sorge tragen, daß auch auf den
Rathäusern, beiden Krankenhäusern und Genossenschaften usw.
die Arbeit völlig ruht. Die Betriebsräte erachten es als
ihre Ehrenpflicht, dafür zu sorgen, daß auch der 1. Mai unter
keinen Umständen durch Ueberstunden herausgearbeitet wird“.
In allen Betrieben muß dieser Beschluß der Betriebsräte
den Kollegen übermittelt werden. Der 1. Mai muß durch die
Arbeitsruhe zu einem wuchtigen Massendemonstrationstag wer-
den. Gegen die Ruhrbesetzung, gegen den französischen Milita-
rismus, gegen die Kolonisierung Deutschlands, gegen den Fas-
zismus. Für den einheitlichen proletarischen Klassenkampf
gegen das internationale Ausbeutertum.