Archiv für den Tag: 06/04/2023

6. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Höhscheid H 1509, Verhandlung 6. April 1923

Polizei Höhscheid: Einstellung des am 28. März 1923 fortgesetzten Verfahrens wegen Holzdiebstahls

  
                   Verhandelt!                       

                            Höhscheid, den 6. April 1923.

   Spies sen[ior] erklärt:
                   Da die Familie Krämer verzogen ist
und ich die Schuldigen namentlich nicht angeben
kann[,] bitte ich die Sache zurückzuziehen.

                  v[orgelesen] g[enehmigt] u[nterschrieben]
                               Carl Spies
                             
                               begl[aubigt]
                                  Frickartz

Die Polizeiverwaltung                  Höhscheid, den 6. April 1923
[unleserlich]
                    

                  z[u] d[en] A[kten] F 2/3                                                                                                                         
                                                            [unleserlich]
                                                           [Unterschrift]
                                                       Polizei-Inspektor

6. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. April 1923

Der Einzelhandelsverband im Wuppertal warnt seine Mitglieder vor „Schleichhandelsgeschäften“

      –*  Gegen den wieder aufblühenden Schleichhandel richtet sich
folgende Aeußerung des Verbandes des Einzelhandels im Wupper-
tal in den dortigen Blättern, die auch in unserem Bezirk Be-
achtung verdient. „In den letzten Tagen mehren sich die Fälle
von Schleichhandel in erheblichem Maße, der von Privat-
personen ausgeführt wird. Von Schleichhändlern werden
Waren aller Art in den Einzelhandelsgeschäften zum
Kaufe angeboten. Wir warnen die Einzelhändler vor solchen
Leuten und vor dem Kaufe aus dem Schleichhandel stammender
Waren, über deren Herkunft ausweichende oder keine Aufschlüsse
von diesen Personen gegeben werden können. Wir ersuchen die
Einzelhändlerschaft, sich nicht durch den angeblichen schein-
baren Gewinn bei solchen Angeboten blenden zu lassen und
solche Waren aufzukaufen, um nicht durch eine unbesonnene Hand-
lung in der heutigen überaus schwierigen Lage des Einzelhandels
dem gesamten Stande Schaden zuzufügen und sich persönlich noch
der Gefahr einer empfindlichen Bestrafung auszusetzen. Das
Publikum wird ebenfalls auf das gefährliche Wesen der Leute,
die den Schleichhandel betreiben hingewiesen, mit der Bitte, auch
seinerseits Fälle von Schleichhandel der Polizei sofort zu Melden.“

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 6. April 1923