Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. April 1923
Titelseite der Bergischen Arbeiterstimme zum 1. Mai 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. April 1923
Titelseite der Bergischen Arbeiterstimme zum 1. Mai 1923
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. April 1923
Die britische Besatzungsmacht stellt Bedingungen für den Mai-Demonstrationszug in Solingen
Sie werden den Geist nicht töten.
Der Vorstand des Ortsausschusses Solingen des ADGB. gibt
den Organisationen folgendes bekannt:
Die britische Besatzungsbehörde hat die angemeldeten Versamm-
lung und den Demonstrationszug mit folgendem Zusatz genehmigt:
„Rote Flaggen und Sowjet-Flaggen sind nicht erlaubt. Rote
Flaggen mit Inschrift dürfen getragen werden.
Der ADGB. ist für diesen Befehl verantwortlich.“
Wir bringen dieses zur Kenntnis der Teilnehmer und ersuchen
die Kollegen und Genossen, dieses zu beherzigen und hiernach zu
handeln.
Die Mitglieder des Solinger Ortsausschusses
des ADGB. werden hiermit zu einer kurzen Besprechung
am 1. Mai d[iese]s J[ahre]s, vormittags 9 Uhr nach dem Büro des Orts-
ausschusses, Gewerkschaftshaus, Zimmer 12, eingeladen. Jeder Dele-
gierte muß zur Stelle sein.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. April 1923
Die Bäcker-Zwangsinnung des Siegkreises listet Richtpreise für Backwaren auf.
Richtpreise für
freie Backwaren.
Schwarzbrot, 3¾ Pfd. schwer
2300 M
Feinbrot, 3¾ Pfund schwer
2400 M
Graubrot, 3¾ Pfund schwer
2500 M.
Bäcker-Zwangs-Innung
des Siegkreises.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. April 1923
Neben der Prägung von neuen 500- und 200-Mark-Stücken wird auch die Einführung eines 1000-Mark-Stücks erwogen.
– Neues Hartgeld. Der Bestand an Aluminium-
münzen soll demnächst außerordentlich erhöht werden.
Die Prägung von 180 Millionen neuer 500-Mark-
Stücke in Aluminium und die Verdoppelung des
bisherigen Bestandes an 200-Mark-Stücken in Alu-
minum ist vorgesehen. Nach der Bewilligung und
Ausführung dieser Vorlage werden insgesamt für
210 Milliarden Mark Ersatzmünzen in Deutsch-
land im Umlauf sein. Das neue 500-Mark-Stück
das die Größe des als Verfassungstaler bekannten
3-Mark-Stückes in Aluminium hat, erhält dieselbe
Ausstattung (Adler mit Unterschrift) wie das 200-
Mark-Stück. Die Schaffung eines 1000-Mark-
Stückes wird erwogen. Es wird, wenn der Be-
schluß vorliegt, so schnell wie möglich geprägt und
eingeführt werden.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. April 1923
Im Siegkreis sind alle Veranstaltungen zum 1. Mai 1923 verboten.
Siegburg, 28. April. Die Besatzungsbe-
hörde hat für den Siegkreis jegliche Veranstaltung
zum 1. Mai verboten.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. April 1923
Wegen der Ruhrbesetzung und der Notlage sind Vergnügungsveranstaltungen untersagt.
– Mtb. Wie der amtliche Preußische Presse-
dienst mitteilt, hat der Minister des Innern auf
Grund des Notgesetzes vom 24. Februar ds. Js.
eine Verordnung herausgegeben, in der es u. a.
heißt: Vergnügungen, die in Zeiten politischer
Not einer Einschränkung unterliegen, sind alle
öffentlichen oder nach außen wahrnehmbaren pri-
vaten Veranstaltungen, welche die Schaulust oder
das Bedürfnis nach leichter Unterhaltung oder
Zerstreuung befriedigen oder dem Sinnenreiz die-
nen. Ausgenommen sind solche Veranstaltungen,
bei denen ein ernster wissenschaftlicher oder
künstlerischer Zweck vorliegt. Für die Einschrän-
kungen von Vergnügungen sind die Ortspolizei-
behörden zuständig. In den Ausführungsbestim-
mungen wird darauf hingewiesen, daß durch den
Ruhreinbruch eine politische und wirtschaftliche
Notlage eingetreten ist, die eine Einschränkung
der Vergnügungen im oben bezeichneten Sinne
rechtfertigt. Zuwiderhandlungen werden durch die
ordentlichen Gerichte verfolgt. Die Polizeibe-
hörde hat daher in jedem Falle die Pflicht,
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu er-
statten.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. April 1923
Lastautos und Kraftwagen benötigen ab sofort einen Verkehrs-Erlaubnisschein der französischen Besatzungsbehörde.
Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
behörde.
Bekanntmachung.
Jedes Lastauto oder jeder Kraftwagen, der zum
gemeinschaftlichen Transport von Reisenden, Ma-
terial oder jeglichen Waren bestimmt ist, muß von
nun an mit einem Verkehrs-Erlaubnisschein ver-
sehen werden, der vom Delegierten der Hohen
Kommission ausgestellt wird, an dem man sich
für jede weitere Auskunft zu wenden hat. Dieser
Erlaubnisschein wird nach Einzahlung von 5000
Mark erteilt.
Jeder dieser Kontrolle unterzogene Wagen
der mit diesem Verkehrs-Erlaubnisschein nicht
versehen ist, kann samt der Ladung beschlagnahmt
und versteigert werden. Dessen Besitzer, Führer
und die Reisenden können vor das Militärgericht
gestellt werden.
Diese Bestimmungen treten sofort in Kraft.
Siegburg, den 27. April 1923.
Le Délégué de la H. C. I. T. R.
à Siegburg.
Courcy.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. April 1923
Die Franzosen haben Probleme, die Eisenbahnen im besetzten Ruhrgebiet am Laufen zu halten.
Wie stehts an der Ruhr?
er. Berlin, 27. April. Man schreibt uns
aus dem unbesetzten Gebiet an der Ruhr. Woher
nahm nur Poincare den Mut seiner letzten Rede?
Wie kam der französische Minister der öffentlichen
Arbeiten, Le Trocquer, zu dem Jubelruf: „Die
Partie an der Ruhr ist gewonnen“? Was hat die
Pariser Presse davon, daß sie die englischen
Vermittlungsbemühungen im Gouvernantenton
abkanzelt? Für dieses ganze französische Spiel
gibt es nur eine Erklärung: Frankreich will
das deutsche Angebot in Siegerpose entgegen-
nehmen. Niemand soll merken, daß es inner-
lich der Entscheidung durch Verhandlungen ent-
gegenzittert! Denn anscheinend ist es am Ende
seiner politischen Kraft und seines diplomatischen
Könnens. In der deutschen Bevölkerung des
Ruhrgebietes wird jetzt die bisher von den Fran-
zosen ängstlich geheim gehaltene Tatsache bekannt
daß am 5. Mai die Verträge mit den franzö-
sischen Eisenbahnern ablaufen und daß immer noch
keine Aussicht auf Verlängerung des Tarifs be-
steht. Diese Eisenbahner sind, soweit sie Arbei-
ter oder Handwerker sind, in einem Transport-
arbeiterverband organisiert, ganz wie in Deutsch-
land, und diese Verbände verstehen, wie man
weiß, keinen Spaß. Die französischen Arbeiter
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. April 1923
Grubenunglück auf Zeche Karl Alexander bei Baesweiler
Aachen, 23. April. Ueber das Grubenunglück
bei Baesweiler veröffentlicht der Revierbeamte des
Bergreviers Aachen nachfolgenden amtlichen Be-
richt: Am 20. ds. Mts., nachm. gegen 1 ½ Uhr,
hat auf dem Steinkohlenbergwerke Karl Alexander
bei Baesweiler eine Schlagwetterexplosion statt-
gefunden, deren Ursache nach den amtlichen Fest-
stellungen auf einen Bläser zurückzuführen ist, der
beim Vortreiben eines Querschlages angeschossen
und dabei zur Entzündung gebracht worden ist.
Die Zahl der Toten beträgt 3, die der Schwer-
verletzten 2 und die der Leichtverletzten 3.
Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. April 1923
Grubenunglück auf Zeche Karl Alexander bei Baesweiler
Aachen, 21. April. Auf der Zeche Karl
Alexander bei Baesweiler im Kreise Geilenkirchen
haben sich gestern mittag 12 Uhr beim Schießen
schlagende Wetter entwickelt. Zwei Tote und sieben
Verletzte wurden im Laufe des Nachmittags als
geborgen gemeldet.