Archiv für den Monat: Februar 2023

27. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Februar 1923

Es wird gefordert, die unabhängige Presse in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit zu unterstützen.

  – Die Not der Presse, so gibt die Handels-
kammer Köln öffentlich bekannt, fordert unbe-
dingt, daß die gesamten wirtschaftlichen Kreise
die Tages- und Fachpresse durch Zuwendung
von Anzeigenaufträgen, Aufrechterhaltung des
Bezugs, Zuwendung von Druckaufträgen un-
terstützen. Im Hinblick auf die besondere Be-
deutung der Presse für die Allgemeinheit auf
die Wichtigkeit einer unabhängigen Presse für
unsere wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland
und auf die schwierige Stellung der Presse in
dem gegenwärtigen moralischen Ringen an Rhein
und Ruhr fordern wir Industrie und Handel
unseres Bezirks auf, zur Erhaltung einer wirt-
schaftlich unabhängigen Presse beizutragen.

27. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Februar 1923

Oskar Plenge skizziert in seinem Leitartikel die Aufgaben der Kontrollausschüsse und Betriebsräte

                  Wie bekämpfen wir die Teuerung
                               und den Wucher?
   O. P. Vor kurzem haben in mehreren Städten des Industrie-
gebietes die Belegschaften einiger Großbetriebe unter Führung von
Kontrollausschüssen die Herabsetzung der Preise für Fette und Klei-
dungsstücke erzwungen. Sowohl aus Hagen und Haspe wie auch aus
Wald bei Solingen (um nur einige Fälle zu nennen) wurde gemeldet,
daß die Initiativen zu diesen Aktionen gegen den Wucher aus den
Reihen der Betriebsräte kam und daß als Erfolg des Vorgehens
eine gesteigerte Aktivität der örtlichen Gesamtarbeiterschaft zu
buchen war.
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27. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3550, Auszug Besprechungsprotokoll 27. Februar 1923

Besprechung Walder Arbeitnehmer-Organisationen über koordiniertes Vorgehen, sollten französische und belgische Soldaten die Stadt Wald besetzen.

                                  Protokoll — Auszug

                                  Zusammenkunft
   sämtlicher in Wald vertretenen Arbeitnehmer-Organisationen
              am 27. Februar 1923 Abends 8 1/2 Uhr im
                 “Restaurant Deutsches Haus”-Wald.

    Nach erfolgter Aussprache wird folgendes festgelegt:
        1) Man ist sich einig darüber, dass bei einem evtl. Einmarsch
der Franzosen und Belgier evtl. vorkommende Übergriffe gemeinsam besproche [sic!] und abgewehrt werden sollen.
        2) Keine Organisation darf für sich mit der Besatzungsbehörde
verhandeln.
        3) Zu gegebener Zeit werden die Bestimmungen des Rheinlandabkom-
mens auf Veranlssung [sic!] der Kummune [sic!] oder durch einen Aufruf der Verbände
nochmals bekannt gegeben.
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27. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Februar 1923

Zu den Tarifverhandlungen der Heimarbeiter der Solinger Schneidwarenindustrie

       Wehrt euch gegen Teuerung und Lohndruck!
„Außerordentliches Opfer der Solinger Fabrikanten.“
                                                     Solingen, 27. Februar.
   Die Solinger Fabrikanten lassen heute durch ihr Blatt die
„Bergische Zeitung”, der Oeffentlichkeit mitteilen, daß ihre Vor-
schläge in der Heimarbeiter-Lohnverhandlung — allgemeiner
Lohnausgleich und 10 Prozent Aufbesserung — „ein außer-
ordentliches Opfer seitens der Arbeitgeberschaft” dar-
stellen. Trotzdem hätten die Gewerkschaften sich geweigert, diese
Vorschläge den Arbeitern zu unterbreiten.
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27. Februar 1923

Stadtarchiv Solingen, erstellt nach Angaben zum Dollarkurs im Solinger Tageblatt vom 20. Februar 1923 bis zum 27. Februar 1923 (keine Angabe Sonntag, 25. Februar 1923)

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Februar 1923

Der Dollarpreis sinkt im Vergleich zur Vorwoche um 2,2%. 

       * Hiesige Mittagskurse. (12 Uhr.) Dollar 22 500, Engländer
106 000, Holländer 8900, Franzosen 1350, Belgier 1200, Schweizer
4200, Italiener 1080. – Stimmung: unverändert.
               Berliner Dollarkurs    .    22 500.00 M[ar]k

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27. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Februar 1923

Die Stundenverteilung im Religionsunterricht in der Grundschule wird nach Problemen neu festgesetzt.

     – ha. Die Religion in der Grundschule.
Die Zahl der Religionsstunden ist seit 1921
für die evangelischen Schüler abweichend von
der für die katholischen Schüler festgesetzt. Dies
hat zu einer lebhaften Beunruhigung in weiten
Kreisen der evangelischen Bevölkerung und zu Er-
örterungen im Landtag geführt. Erhebliche
Schwierigkeiten haben sich in den Schulen er-
geben, die von Schülern beider Konfessionen
besucht werden. Auch hat sich die Gesamtstun-
denzahl für die katholischen Schüler im zweiten,
dritten und vierten Schuljahr als zu hoch
erwiesen. Der Minister für Volksbildung hat
deshalb die Stundenverteilung neu festgesetzt.
Sie soll mit Beginn des nächsten Schuljahres
eingeführt werden. Im ersten Schuljahr sind
3 Stunden für den Religionsunterricht zu ver-
wenden, im 2., 3. und 4. je 4 Stunden. Der
religiöse Anschauungsunterricht ist in den Stun-
den für den Religionsunterricht zu erteilen.

27. Februar 1923

Vorder- und Rückseite einer Fünfzigtausend-Mark-Reichsbanknote. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6216

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Februar 1923

Neue 50 000 Mark Banknote im Umlauf

       )( Die neue Banknote über 50 000 Mark ist nach der amtlichen
Bekanntmachung 110 x 190 Millimeter groß und trägt rechtsseitig
einen olivgrünen Stoffauflauf mit orangeroten Fasern. Das im
Papier fortlaufend eingeformte Wasserzeichen stellt Eichenlaub mit
Kreuzdorn dar. Das Druckbild der Vorderseite wird durch einen
Guillochenrahmen in zwei Teile zerlegt. Im linken Abschnitt be-
findet sich der Kopf des Kölner Bürgermeisters v[on] Brauweiler
nach einem Gemälde von Barth[olomäus] Bruyn, darunter ein rotgraues
Guillochenfeld mit der Zahl 50 000 in besonderer Umrahmung und
die rotbraune Reihenbezeichnung nebst Nummer. Der rechts an-
schließende Abschnitt, der in der oberen Ecke eine zweite Nummer
und Reihenbezeichnung zeigt, ist grünlichgrau bis rötlich getönt.
In ihm erscheint auf Netzgrund in umgekehrter Farbtönung der
Reichsadler. Auf dem Wasserzeichenrande befindet sich eine in
rötlichbrauner Farbe gedruckte, aus leichtem Linienwerk bestehende
Seitenleiste mit der Zahl 50 000. Der Rückseitendruck ist von einem
violettgrauen schweren Guillochenrand mit Guillochenecken, auf
denen die Zahl 50 000 steht, umrahmt. Das Mittelfeld enthält
einen braungrau bis olivgrün-braungrau getönten Irisgrund, der
mit einer grünen Netzguilloche überlegt ist. Im freien Innen-
raum befindet sich eine große Guilloche, die in der Mitte ein von
dem Strafsatz umrandetes Eirund mit der Zahl 50 000 enthält.
Ueber der Guilloche steht das Wort „Reichsbanknote“ und darunter
die Wertbezeichnung „Fünfzigtausend Mark“.

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26. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/196 „Tarifverhandlungen bezüglich städtischer Arbeiter und Angestellte“ 1923-1924

Die Gemeindearbeiter im besetzten Gebiet erhalten eine Besatzungszulage.

Arbeitgeberverband                                                                           Dortmund, den 26.2.1923.

rhein. — westf. Gemeinden E. V.                                                       Ostwall 51.

                            An den Herrn Ober – Bürgermeister Amtmann in

Persönlich!                                                                                                                                     Emmerich.

     Betrifft: Besatzungszulage.
                Durch die Gewährung der Notzulage an die Gemeindearbeiter
im besetzten Gebiet ist die Zahlung einer besonderen Besatzungs-
zulage, wie sie den Reichs- und Staatsarbeitern gezahlt wird, ab-
gegolten worden. Die Besatzungszulage ist also in der Notzulage
enthalten. Sie beträgt z. Zt. monatlich
                                                                                        in Ortsklasse
                                                                                            A            B             C
1. für Verheiratete und Ledige mit           6000 M   5400 M   4800 M
     eigenem Hausstand
2. für Ledige ohne eigenen Haus-              4800 “   4320 “   3840 “
     Stand über 21 Jahren
3. für Ledige unter 21 Jahren                      2400 “   2160 “   1920 “
4. für Kinder                                                          1200 “   1200 “   1200 “

Da das Reich den Gemeinden in den besetzten Gebieten  zu
den von ihnen an ihre Beamten, Lehrer, Lohnangestellten und
Lohnempfänger gezahlten oder noch zu zahlenden besonderen Wirt-
schaftsbeihilfen entsprechen, kann von den Mitgliedern im besetz-
ten Gebiet auf Grund des Gesetzes vom 23.12.1920, betr. die
Erstattung der von den Ländern und Gemeinden in den besetzten
Gebieten gezahlten Wirtschaftsbeihilfen die Erstattung von 80 %
folgender Beträge beantragt werden: ( Der Monat ist hierbei zu 200 Arbeitsstunden gerechnet. )
                                                                                  in Ortsklasse
                                                                                                   A              B             C

1. von dem Grundlohn für die Stunde               24 M   21,60 M   19,20 M
2. von dem Hausstandsgeld für den                   48 “     43,20 “     38,40 “
     Arbeitstag
3. von dem Kindergeld für jedes                           48 “     48, – – “     48, – – “
     Kind für den Arbeitstag
4. von dem Lohn für jugendliche Arbei-             12 “     10.80 “      9,60“
     ter unter 21 Jahren für die Stunde

                Der Vorsitzende:                           Der Geschäftsführer:

                     Tschackert .                                        Seebacher .