Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/196 „Tarifverhandlungen bezüglich städtischer Arbeiter und Angestellte“ 1923-1924
Die Gemeindearbeiter im besetzten Gebiet erhalten eine Besatzungszulage.
Arbeitgeberverband Dortmund, den 26.2.1923.
rhein. — westf. Gemeinden E. V. Ostwall 51.
An den Herrn Ober – Bürgermeister Amtmann in
Persönlich! Emmerich.
Betrifft: Besatzungszulage.
Durch die Gewährung der Notzulage an die Gemeindearbeiter
im besetzten Gebiet ist die Zahlung einer besonderen Besatzungs-
zulage, wie sie den Reichs- und Staatsarbeitern gezahlt wird, ab-
gegolten worden. Die Besatzungszulage ist also in der Notzulage
enthalten. Sie beträgt z. Zt. monatlich
in Ortsklasse
A B C
1. für Verheiratete und Ledige mit 6000 M 5400 M 4800 M
eigenem Hausstand
2. für Ledige ohne eigenen Haus- 4800 “ 4320 “ 3840 “
Stand über 21 Jahren
3. für Ledige unter 21 Jahren 2400 “ 2160 “ 1920 “
4. für Kinder 1200 “ 1200 “ 1200 “
Da das Reich den Gemeinden in den besetzten Gebieten zu
den von ihnen an ihre Beamten, Lehrer, Lohnangestellten und
Lohnempfänger gezahlten oder noch zu zahlenden besonderen Wirt-
schaftsbeihilfen entsprechen, kann von den Mitgliedern im besetz-
ten Gebiet auf Grund des Gesetzes vom 23.12.1920, betr. die
Erstattung der von den Ländern und Gemeinden in den besetzten
Gebieten gezahlten Wirtschaftsbeihilfen die Erstattung von 80 %
folgender Beträge beantragt werden: ( Der Monat ist hierbei zu 200 Arbeitsstunden gerechnet. )
in Ortsklasse
A B C
1. von dem Grundlohn für die Stunde 24 M 21,60 M 19,20 M
2. von dem Hausstandsgeld für den 48 “ 43,20 “ 38,40 “
Arbeitstag
3. von dem Kindergeld für jedes 48 “ 48, – – “ 48, – – “
Kind für den Arbeitstag
4. von dem Lohn für jugendliche Arbei- 12 “ 10.80 “ 9,60“
ter unter 21 Jahren für die Stunde
Der Vorsitzende: Der Geschäftsführer:
Tschackert . Seebacher .