Archiv für den Tag: 26/02/2023

26. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/196 „Tarifverhandlungen bezüglich städtischer Arbeiter und Angestellte“ 1923-1924

Die Gemeindearbeiter im besetzten Gebiet erhalten eine Besatzungszulage.

Arbeitgeberverband                                                                           Dortmund, den 26.2.1923.

rhein. — westf. Gemeinden E. V.                                                       Ostwall 51.

                            An den Herrn Ober – Bürgermeister Amtmann in

Persönlich!                                                                                                                                     Emmerich.

     Betrifft: Besatzungszulage.
                Durch die Gewährung der Notzulage an die Gemeindearbeiter
im besetzten Gebiet ist die Zahlung einer besonderen Besatzungs-
zulage, wie sie den Reichs- und Staatsarbeitern gezahlt wird, ab-
gegolten worden. Die Besatzungszulage ist also in der Notzulage
enthalten. Sie beträgt z. Zt. monatlich
                                                                                        in Ortsklasse
                                                                                            A            B             C
1. für Verheiratete und Ledige mit           6000 M   5400 M   4800 M
     eigenem Hausstand
2. für Ledige ohne eigenen Haus-              4800 “   4320 “   3840 “
     Stand über 21 Jahren
3. für Ledige unter 21 Jahren                      2400 “   2160 “   1920 “
4. für Kinder                                                          1200 “   1200 “   1200 “

Da das Reich den Gemeinden in den besetzten Gebieten  zu
den von ihnen an ihre Beamten, Lehrer, Lohnangestellten und
Lohnempfänger gezahlten oder noch zu zahlenden besonderen Wirt-
schaftsbeihilfen entsprechen, kann von den Mitgliedern im besetz-
ten Gebiet auf Grund des Gesetzes vom 23.12.1920, betr. die
Erstattung der von den Ländern und Gemeinden in den besetzten
Gebieten gezahlten Wirtschaftsbeihilfen die Erstattung von 80 %
folgender Beträge beantragt werden: ( Der Monat ist hierbei zu 200 Arbeitsstunden gerechnet. )
                                                                                  in Ortsklasse
                                                                                                   A              B             C

1. von dem Grundlohn für die Stunde               24 M   21,60 M   19,20 M
2. von dem Hausstandsgeld für den                   48 “     43,20 “     38,40 “
     Arbeitstag
3. von dem Kindergeld für jedes                           48 “     48, – – “     48, – – “
     Kind für den Arbeitstag
4. von dem Lohn für jugendliche Arbei-             12 “     10.80 “      9,60“
     ter unter 21 Jahren für die Stunde

                Der Vorsitzende:                           Der Geschäftsführer:

                     Tschackert .                                        Seebacher .

26. Februar 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klicken

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-13706.0000

Schreiben des Vorstands des Eisenbahnmaschinenamtes an das Besatzungsamt, dass für zwei streikende Eisenbahner (s. Beitrag vom 24. Februar) samt Familie Wohnungen bereitgestellt werden müssen. Sie wurden von der Besatzungsbehörde aus ihren Wohnungen ausgewiesen.

26. Februar 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 294 „Protokollbuch Finanzkommission“ 1919-1926, S. 134-136

Die Troisdorfer Finanzkommission beschließt in der Sitzung Lohnerhöhungen beispielsweise für den Nachtwächter und die Putzfrauen. Die Firma von der Wettern in Köln erhält den Zuschlag beim Kiefernverkauf.          

Verhandelt Troisdorf, den 26 Februar 1923
auf Einladung vom 21 d M versammelte
sich die Kommission, wie nebenstehend ange
geben zur Erledigung folgender
                             Tagesordnung.
1) Erteilung des Zuschlags für den Kieferverkauf
2) Erhöhung der Vergütung für Instandhaltung der
Gräber auf dem Ehrenfriedhofe
3. Erhöhung der Vergütung für den Nachtwächter
4. Erhöhung der Vergütung für die Putzfrauen

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26. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Februar 1923

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen Solingen, Gräfrath, Höhscheid und Wald weigern sich ab sofort, die Krankenhauskosten zu übernehmen, da das Gemeinschaftskrankenhaus ihrer Ansicht nach zu hohe Pflegesätze fordert.

                     Krankenkassen-Mitglieder!
   Die Vorstände der unterzeichneten Krankenkassen sehen sich
leider gezwungen, von Dienstag, den 27. d[iese]s M[ona]ts
                      keine Krankenhauspflege
für Mitglieder sowohl wie auch für Familienangehörige zu gewähren.
      Der Grund für diesen einschneidenden Beschluß ist darin zu
suchen, daß das gemeinsame Krankenhaus den Pflegesatz in der III.
Klasse auf 9315.— Mk. erhöht hat. Würden die Krankenkassen diesen
Satz bewilligen, so würden sie mit einem Schlage zahlungsunfähig
werden. Während in den Vorjahren die Gesamtausgabe für
Krankenhauspflege zwischen 7½ bis 11% der Beitragseinnahme
schwankte, macht der vom gemeinsamen Krankenhaus geforderte
Satz 35% der Beitragseinnahme aus. Berücksichtigt man, daß die
übrigen Ausgaben der Kassen verhältnismäßig gestiegen sind, so
würde die Annahme der Pflegesätze des Krankenhauses gleich-
bedeutend mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes sein. Wir be-
haupten auch, daß der geforderte Pflegesatz in keinem Verhältnis
zu den tatsächlichen Aufwendungen des Krankenhauses steht.
      Die Vorstände sehen sich angesichts dieses Vorgehens der
Krankenhausgemeinschaft gezwungen, die Krankenhauspflege einzu-
stellen. Sie werden die Mitglieder, die Krankenhauspflege bedürfen,
sofern es angängig ist und diese dazu bereit sind, in auswärtige
Anstalten verweisen. Alle übrigen Fälle aber, die dringend sind,
müssen so erledigt werden, daß sich die davon Betroffenen an die
zuständige Armenverwaltung wenden. Die Armenverwaltungen
sind gesetzlich verpflichtet, für jeden Hilfsbedürftigen einzutreten
und die Krankenkassen werden dann im Rahmen ihrer Leistungs-
fähigkeit zu den Kosten der Krankenhauspflege beitragen.
      Sobald die Krankenhausgemeinschaft dazu übergeht, an-
gemessene, der Leistungsfähigkeit der Kassen entsprechende Pflegesätze
festzusetzen, werden die Krankenkassen bereit sein, die vollen Pflege-
kosten wieder zu übernehmen.
      Wir machen noch besonders darauf aufmerksam, daß die Kassen
gesetzlich nicht verpflichtet sind, Krankenhauspflege zu gewähren.
      Solingen, den 26. Februar 1923.
           Die Vorstände der Allgem[einen] Ortskrankenkassen
                Solingen, Wald, Gräfrath, Höhscheid.

26. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Februar 1923

Barmen: Gewalttätige Zusammenstöße mit „faszistischen Banden“ bei einem Demonstrationszug

                Faszistenüberfall in Barmen.
   In Barmen fand gestern eine von der KPD. und dem Kontroll-
ausschuß der Betriebsräte einberufene öffentliche Versammlung statt,
die ungeheuer stark besucht war. Nach Schluß formierten sich die Ver-
sammlungsteilnehmer zu einem Demonstrationszug, der zehntausend
Teilnehmer umfaßte. Es kam zu einem Zusammenstoß mit faszistischen
Banden. Eine große Schlägerei entspann sich. Die Sipo lehnte ein
Einschreiten ab. Die Faszisten wurden mit blutigen Köpfen heim-
geschickt.
   In den Betrieben werden jetzt überall Abwehrhundertschaften
gegen die im Wuppertal zahllos vertretenen Orgeschleute gebildet.

26. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 26. Februar 1923

Bergische Wirtschaftskreise fordern die Aufhebung der Außenhandelsüberwachung

                                      Wirtschaftlicher Teil.
                                                         –
                       Los von der Aussenhandelsüberwachung.
Von G. Adolf Klingelnberg, Fabrikant, Remscheid-Berghausen.
                                                         III.
                                                   (Schluß.)
       Die engeren wirtschaftlichen Gründe gegen das System der
Außenhandelsüberwachung fußen auf folgenden Tatsachen:
       1. Deutschland ist in der Rohstoffversorgung gegen das
Ausland stark im Nachteil.
       2. Die deutschen Lieferanten haben stark unter der bekla-
genswerten Frachtpolitik zu leiden, die schon im eigenen Lande
die Wettbewerbsverhältnisse vollständig umgewandelt hat.
       3. Das Ausland umgibt sich mehr und mehr mit Schutz-
zöllen. Denken wir an Belgien, Frankreich, Spanien, Italien,
die Vereinigten Staaten von Nordamerika und an Canada.
       4. Die traurigen Verhältnisse in Deutschland bedingen Lie-
ferfristen, mit denen wir im Regelsfalle gegenüber dem auslän-
dischen Wettbewerb unglücklich dastehen.
       5. Die Teuerungswellen haben Preise bedingt, die zum Teil
trotz traurigster Entwertung der Mark über dem Weltmarkt-
preis liegen, zum Teil wenigstens denselben erreicht haben.
       6. Die Einfuhrüberwachung hat in gelegentlichen Fällen voll-
ständig versagt, sie kann nun einmal nicht von der Ueberwa-
chung der Ausfuhr getragen werden.
       7. Die Kapitalnot macht sich wachsend in Deutschland be-
merkbar, in Verbindung damit auch der Arbeitsmangel.
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26. Februar 1923


Quelle: Heinrich-Heine-Institut Düsseldorf, Nachlass Herbert Eulenberg, Brief von Hedda an Herbert Eulenberg, Düsseldorf-Kaiserswerth, 26. Februar 1923.

Im Brief an ihren Mann schildert Hedda Eulenberg die sich stetig zuspitzenden Lebensbedingungen in Düsseldorf, unter anderem wird sie mit Beschlagnahmungen, Diebstählen und allgemeiner Versorgungsknappheit konfrontiert.