Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Februar 1923
Annahme von Notgeld bei den Postämtern
Vermischtes
Schleiden, 22. Febr. Die Postämter des
Kreises Schleiden sind angewiesen, das Notgeld
der Landesbank der Rheinprovinz, und das von
den Kreisen Jülich, Düren und Euskirchen gemein-
sam herausgegebene Notgeld in Zahlung zu nehmen.
Das Notgeld der Stadt und des Landkreises Aachen
muß von der Annahme durch die Postkasse aus-
geschlossen werden, weil die Ausgabestelle die vom
Herrn Reichspostminister für die Annahme des
Notgeldes bei den Postanstalten allgemein gestellte
Bedingung, sich zu verpflichten, „Falschstücke ein-
zulösen und überschüssiges Notgeld, das die Reichs-
bank nicht annimmt, umzutauschen,“ nicht über-
nehmen will. Auch das Notgeld der Städte Köln
und Bonn kann bei den Postämtern des Kreises
Schleiden nicht in Zahlung genommen werden,
weil Notgeld nach einer Verfügung des Herrn
Reichspostministers nur am Orte der Ausgabe-
stelle und deren näheren Umgebung in Zahlung
zu nehmen ist.