Archiv für den Tag: 21/02/2023

21. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Februar 1923

        Verschärfte Strafen gegen Wucher und Schleichhandel.
       MTB. Berlin 20. Febr[uar]. Im Rechtsausschuß des Reichs-
tages begann heute die Beratung über das Notgesetz. Die Aus-
sprache drehte sich insbesondere um die Bestrafung von denjenigen
unlauteren Elementen, die versuchen, die allgemeine Notlage
wucherisch zu eigenem Vorteil, zu übermäßiger Preissteigerung
und wucherischer Warenzurückhaltung auszubeuten. Angenom-
men wurde u. a. folgende Verschärfung der Strafen gegen
Schleichhandel: Wer sich des Schleichhandels, einer vorsätzlichen
Preistreiberei oder einer vorsätzlichen verbotenen Ausfuhr Le-
benswichtiger Gegenstände schuldig macht, wird in besonders
schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren und mit einer
Geldstrafe von mindestens 100 000 Mark bestraft. Das Höchst-
maß der Geldstrafe soll unbeschränkt sein.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 21. Februar 1923

21. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Februar 1923

30 Prozent Lohnerhöhung in der Solinger Industrie

        Tarifverhandlungen in der Solinger Industrie.
   Die gestrigen Tarifverhandlungen, welche zeitweise zu
scheitern drohten, endeten nach langwierigen schwierigen
Kämpfen mit einer Erhöhung von 30 Prozent. Bei denjenigen,
welche nicht unter eine Sonderbestimmung fallen, erhöht sich
der Akkordausgleich um 10 Prozent des Gesamtlohnes. Die
Verhandlungen mit den Heimarbeitern beginnen heute nach-
mittag.

21. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Februar 1923

Aus wirtschaftlichen Gründen sehen sich die Solinger Zeitungen gezwungen, amtliche Bekanntmachungen und Hinweise auf Veranstaltungen nur noch kostenpflichtig im Anzeigenteil zu veröffentlichen.

Zur gefl[issentlichen] Beachtung für Behörden und Vereine.
   Zeitungsverleger des Solinger Bezirks sehen sich durch die
immer schwieriger werdende Lage gezwungen, die seither geübte
kostenlose Inanspruchnahme des textlichen Zeitungsteiles durch Ge-
meinde- und andere Behörden einer anderen Regelung zu unter-
werfen. Die Unterbringung lokalgefärbter Bekanntmachungen ohne
Bezahlung ist unvereinbar mit der fühlbaren Krisis im Zeitungsge-
werbe. Die Solinger Zeitungen haben daher einmütig beschlossen,
ab 1. März keinerlei amtliche Ankündigungen, die sich inhaltlich als
behördliche Bekanntmachungen ausweisen, kostenlos aufzunehmen.
Alle derartigen Zusendungen werden nunmehr ausnahmslos dem Be-
kanntmachungsteile zugeführt. Hierbei bleibt die Möglichkeit unbe-
nommen, im textlichen Teile einen kurzen Hinweis auf besonders be-
achtenswerte Bekanntmachungen zu bringen, der aber keine Wieder-
gabe des Inhalts sein darf und auch nur in Verbindung mit der
amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht wird.
   Ferner weisen die Zeitungen erneut darauf hin, daß die Auf-
nahme von Hinweisen auf Vereins- und andere Veranstaltungen von
sämtlichen Zeitungen nur bei gleichzeitiger Aufgabe einer entsprechen-
den Anzeige erfolgen kann.
   Die Zeitungen werden auf strengste Einhaltung dieser Richt-
linien bedacht sein. Sie hoffen, bei den in Betracht kommenden
Stellen für die durch die Pressenot aufgezwungenen wirtschaftlichen
Maßnahmen Verständnis zu finden.