Archiv für den Tag: 21/02/2023

21. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Februar 1923

Aufenthalt des ausgewiesenen Landrates Dr. Kaufmann in Euskirchen im unbesetzten Rheinland

Euskirchen, 17 Febr. Landrat Dr. Kauf-
mann, der kürzlich von den Franzosen ausge-
wiesen und weggebracht wurde, hat im unbesetzten
Gebiet gute Aufnahme gefunden. Von einem Eifel
Eifelfreunde aus Uckerath erfährt die Eusk[irchener] Z[ei]t[un]g
noch folgendes: Herr Geheimrat Dr. Kaufmann
wurde in der Nacht bei Wind und Regen rück-
sichtslos hinter Hennef aus dem Auto gesetzt. Er
ging etwa eine Stunde auf der Landstraße, bis er
an ein Haus kam. Auf Klopfen öffneten ihm ein
die Bewohner, bewirteten ihn und gaben ihm ein
Bett. Bei Tagesanbruch ging er nach Uckerath,
wo man ihn begeistert aufnahm. Herr Geheimrat
war sehr zuversichtlich, glaubte an den Sieg unserer
gerechten Sache und freut sich, keine Pflicht als
Deutscher getan zu haben. Als er von der Ent-
schlossenheit im unbesetzten Gebiet hörte, versicherte
er, daß auch im besetzten Gebiet jeder deutsche
Mann seine Pflicht tue, ungeachtet aller Drohungen
und Maßregelungen.

21. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Februar 1923

Herausgabe der neuen 50.000 Mark Scheine

– (Die neuen 50000 Mark-Scheine.)
Die andauernde Entwertung der Mark hat dazu
geführt, daß die Reichsdruckerei eine Zeit lang nur
sehr schwer den Bedarf an Zahlungmitteln decken
konnte. Deshalb werden jetzt von der Reichsbank
Noten über 50.000 Mark herausgegeben. Man
hofft damit schon in allernächster Zeit die Schwierig-
keiten, die sich vielfach im Zahlungsverkehr ergeben
haben, zu beseitigen. Der neue 50 000 Mark-Schein
(format 110×190 Millimeter) ist ungefähr so
groß wie die 5000 Mark-Reichsbanknote und zeigt
auf seiner Vorderseite den Kopf des Kölner Bürger-
meister A[rnold]. v[on ] Brauweiler, eine Reproduktion des
Gemäldes von Bartholomäus Broyn. Rechts ist
ein freier Rand mit Wasserzeichen in Form eines
Eichenblattes. Die Rückseite weist eine Vignette
mit dem Strafgesetz auf.

21. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Februar 1923

Spende aus Sistig für die Ruhrhilfe

Sistig, 19. Febr. Von den Mitgliedern der
hiesigen Spar- und Darlehnskasse wurden für die
Ruhrhilfe 48 090 Mark gespendet. Die Kasse er-
höhte den Betrag durch eine weitere Spende auf
100 000 Mark, welcher der Rheinischen Raiffeisen-
Bank in Köln überwiesen wurde.

21. Februar 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Februar 1923

Verhaftung des Kreistierarztes von Kall durch belgische Gendarmen

Call, 20. Febr. Herr Kreistierarzt Dr. Hoff-
meister wurde heute morgen in seiner Wohnung
von 3 belgischen Gendarmen verhaftet und ab-
geführt. Wohin ist unbekannt, wahrscheinlich nach
Aachen.

21. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, DR 3 (22)

Auszüge aus dem Monatsbericht des Statistischen Amtes Düsseldorf für Januar 1923. Gezeigt werden u.a. die Düsseldorfer Teuerungszahl für den vierwöchigen Bedarf einer fünfköpfigen Familie in Ernährung, Miete, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung und die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel und Brenn- und Leuchtstoffe für den Zeitraum 17. Januar bis 7. Februar.

21. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6286, Besprechungsprotokoll 21. Februar 1923

Besprechung in Elberfeld über das Verhalten deutscher Behörden gegenüber den Besatzern im Kölner Brückenkopf, falls die britische Besatzung abzieht und französisch-belgische Truppen einmarschieren.

-Seite 1-

                          Franz[ösischer] Einmarsch 1923

                                           Ergebnis
der am 21. Februar 1923 im Rathause zu Elberfeld stattgefundenen
Besprechung mit dem Regierungs-Präsidenten Dr. Grützner.

       Für den Fall des Abzuges der britischen Besatzung und des Ein-
rückens französischer oder belgischer Truppen in den Kölner Brücken-
kopf bleibt das Rheinlandabkommen massgabend [sic!]. Grundsätzlich müssen  
daher den französisch-belgischen Truppen dieselben Befugnisse zuge-
standen werden, wie sie bisher der britischen Besatzung zustanden.
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