Archiv für den Tag: 04/02/2023

4. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 1942 „Eigenakten“ 1918-1925

Polizei-Betriebsassistent Eiermann zeigt Josef Knickenberg an, der ein Zimmer ohne Genehmigung vermietet hat.

Str. St.-Nr. 9                                         Oberlar, den 4.2.1923

Betrifft: Vermieten von Wohnräumen
ohne Genehm. der Gdebehörde.
Gegenstand: Ein mobliertes Zimmer.

Wert:                    –
Anzeigender: Eiermann
Pol[izei] Betr[iebs] Ass[is]t[ent]

Geschädigter    –
oder
Verletzter:         –

Angezeigter       Josef Knickenberg
oder
Verdächtiger:    Oberlar, Marienstr. 11.

Zugehörige Ueberführungsstücke und lose Anlagen:

   Der p. Knickenberg hat
in der vergangenen Woche ein
Mansardenzimmer in seinem
Wohnhaus in Oberlar, Marien-
straße 11. an den Arbeiter
    Mathias Schmandt,
welcher auf der R.W.S. be-
schäftigt, und bisher in Troisdorf
wohnte, vermietet, ohne vorher
die Genehmigung des zuständigen
Wohnungsamtes einzuholen.
Da ich bisher den p. Schmandt
nicht persönlich sprechen konnte,
war es mir nicht möglich, den
genauen Tag des Einzugs bei p.
Knickenberg festzustellen.

                   Eiermann
             Pol[izei] Betr[iebs] Ass[is]t[ent]

4. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Februar 1923

Es sind Briefmarken bis zum Wert von 2000 Mark erschienen.

     – ha.   Briefmarken zu 2000 und 1000 Mk.
erschienen. Briefmarken zu 2000, 1000 und 25
Mk. verschickt jetzt die Reichsdruckerei an die
Postanstalten. Die Marken zu 1000 und 2000
Mk. sind Ziffermarken in Bogen zu 50 Stück
grau und blau in Offsetdruck. Die Briefmarken
zu 25 Mk. haben die Landarbeiterzeichnung.
Sie sind in Bogen zu 100 Stück braun in
Buchdruck hergestellt. Für sämtliche Marken
ist weißes Waffelmusterpapier verwendet wor-
den. – Die Wortgebühr für Telegramme nach
Deutschösterreich und der Tschechoslowakei be-
trägt jetzt 140 Mk., nach Ungarn 370 Mk.

4. Februar 1923

Quelle: Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, ZK 065, Düsseldorfer Sonntagsblatt. Kirchlicher Anzeiger der evangelischen Gemeinden zu Düsseldorf, Ausgabe 7/1923, S. 5

Die evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf kann sich das Heizen ihrer Kirchen für die Gottesdienste nicht mehr leisten.

Gemeinde-Nachrichten.
Düsseldorf.
Von Sonntag, den 4. Februar des Jahres ab werden die Kirchen
nicht mehr geheizt. Die anhaltende Steigerung der Kokspreise und
die fortschreitende Teuerung zwingen dazu. Die Gottesdienste sollen
entsprechend gekürzt werden. Bei der ausnahmsweise milden Witterung
und mit Rücksicht auf die Zeitlage werden die Gemeindeglieder diese
Sparmaßnahme gewiss billigen.

4. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Auszug aus dem Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 4. Februar 1923, S. 290-291

Nachdem der vorletzte Beigeordnete Clemens Brohl verhaftet wurde und auch der nachrückende Karl Jäger mit einer Verhaftung rechnen muss – alle verweigern die Unterbringung belgischer Zollbeamter – werden fünf weitere Beigeordnete gewählt. Die Stadtverordneten beschließen erneut einen Protest gegen die Verhaftungen und rufen die Bevölkerung auf, Ruhe zu bewahren.

[290]

                                      Sitzung
                                         der
dringlichen Stadtverordneten-Versammlung am
Sonntag, den 4. Februar 1923

      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einla-
dungsschreiben vom 3. Februar 1923 (die Einladung
erfolgte wegen Dringlichkeit mit abgekürzter Frist
§ 38 der Städteordnung)
      Nach Eröffnung der Versammlung wurde
in öffentlicher Sitzung verhandelt was folgt:

          I. Öffentliche Sitzung.
      Der Vorsitzende, Beigeordneter Jäger, teilte
mit, daß, nachdem die Stadtverordneten-Ver-
sammlung schon wiederholt habe zusammen-
kommen müssen, um gegen die Wegführung
der Leiter der städtischen Verwaltung zu
protestieren, sie heute wieder dazu ge-
zwungen seien. Heute handele es sich um den
ehrenamtlichen Beigeordneten Brohl, der, nach-
dem er auch seinerseits die Ausführungen
des Befehls, die belgischen Forst- und Zoll-
beamten unterzubringen, abgelehnt habe,
gestern nachmittag gegen 3 Uhr aus dem
Gewerkschaftshause abgeholt und mittels Autos
nach Crefeld gebracht worden sei. Auch Herr
Brohl habe in Ausübung seiner vaterlän-
dischen Pflicht nicht anders handeln können,
und auch ihm gebühre Dank und Anerkennung
für das von ihm gebrachte Opfer. Wie seine
beiden Vorgänger, die Beigeordneten Fleischhauer
und Brohl; so richte auch er – der Vorsitzende –
an die Bürgerschaft die ernste Mahnung,
Ruhe und Ordnung zu wahren. Er, die Stadt-
verordneten, sowie die gesamte Bürgerschaft
ständen fest zu ihrem Vaterlande.
      Stadtverordneter Haarhaus erhob im Auftra-
ge aller Parteien des Stadtverordneten-Kolle-
giums Protest gegen die zwangsweise Fortführung
des Beigeordneten Brohl. Es würden immer
weitere Opfer gefordert. Die Lage in Cleve
sei einzigartig in der Rheinprovinz; noch
keine Stadt im besetzten Gebiet sei in eine
derartige Lage versetzt worden. Er beantragt,

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