Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 26.01.1923
Ein Schreiben der Bürgermeisterei von Oberkassel an den Landrat Siegburgs, das den Bedarf an Personal und Etat in Folge der Besatzung behandelt. Durch Beschwerde-Verzichterklärungen und rückständige Feststellungsanträge falle viel Schreibarbeit an. Ansonsten mache die Besatzung aber nur viel Arbeit, wenn Quartierwechsel erfolgen. Zudem spricht das Schreiben eine Entschädigung für die Lasten an, die die Bürgermeisterei auf sich nehme.
Der Bürgermeister Obercassel, den 26. Januar 1923 J. Nr. 329.
Betr.: Personal- und Sachetat für das Besatzungsamt
Verf. v. 22.1.23, L. Nr. 375
An den Herrn Landrat Siegburg.
Die noch rückständigen Feststellungs- anträge werden in allernächster Zeit vorgelegt werden. Es sind auch etwa 20 Anträge noch nicht festgestellt, sodaß in diesem Augenblick noch nicht über- sehen werden kann, welche Arbeiten noch auszuführen sind. Wegen der Beschwerde- Verzichterklärungen ist eine außer- ordentlich große Schreibarbeit erfor- derlich. Vorläufig kann daher auf die geforderte Arbeitskraft nicht verzich- tet werden; sie wird daher entlassen wer- den, sobald dies möglich ist. Die 30 Mann Besatzung machen aller- dings nicht sehr viel Arbeit oder nur dann, wenn Quartierwechsel vorkommen. Sind die Feststellungen sämtlich erle- digt und die Schlussabrechnung stimmt, wird die Hilfskraft entlassen und die
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die weiteren erforderlichen Ar- beiten durch die etatsmäßigen Kräfte ausgeführt werden können. Dann allerdings wird die Frage zu lösen sein, wie die Bürgermei- sterei für die alsdann noch not- wendigen Arbeiten entschädigt wird, denn es kann doch wohl nicht verlangt werden, daß die Bürger- meisterei diese Lasten trägt.
[Unterschrift]