Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Januar 1923
Der Vertreter der HAPAG in Siegburg wirbt mit billiger Beförderung.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Januar 1923
Der Vertreter der HAPAG in Siegburg wirbt mit billiger Beförderung.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Januar 1923
In Bonn ist ein vormals als Walzer tätiger Arbeiter zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden, nachdem er 1920 versucht haben soll einen schweren Triebriemen bei den Troisdorfer Mannstaedtwerken zu stehlen.
Troisdorf, 23. Jan. Ein Walzer von
hier, hatte sich vor der Bonner Strafkammer
wegen schweren Diebstahls zu verantworten. Der
Diebstahl datiert aus dem Jahre 1920. Auf
einem Patrouillengang bemerkten damals zwei
Bahnbeamte in der Morgenfrühe zwei Männer,
die mit einem schweren Sack beladen dem Trois-
dorfer Bahnhof zustrebten. Da den Beamten
dies verdächtig vorkam, nahmen sie die zwei
Männer fest. Als die Beamten den Inhalt
des Sackes prüften, sprang der heutige Ange-
klagte quer feldein und flüchtete. In dem Sack
befand sich ein schwerer Treibriemen, welcher
den Mannstaedtwerken gehörte und durch Ein-
bruchsdiebstahl gestohlen worden war. Der da-
malige Begleiter des heutigen Angeklagten ist
bereits abgeurteilt worden. In der vorliegenden
Strafsache als Zeuge vernommen, erklärte er
auf das Bestimmteste, daß der heutige Ange-
klagte derjenige gewesen sei, welcher damals
bei ihm gewesen war. Der Angeklagte bestritt
dies sehr energisch. Durch andere Zeugen wurde
er, wie der Bonner Gen.-Anz. meldet, aber
ebenfalls seiner Tat überführt, und da es sich
um einen durchtriebenen und gemeingefährlichen
Menschen handelt, von der Strafkammer zu
einer Gesamtstrafe von neun Jahren Zuchthaus
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf
die Dauer von 10 Jahren und Stellung unter
Polizeiaufsicht verurteilt. Die Strafe wurde mit
einer anderen Strafe, die der Angeklagte in Düs-
seldorf zu verbüßen hat, vereinigt.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Januar 1923
Im Siegkreis soll am 26. Januar 1923 ein Verein für „Großhandel und verwandte Betriebe“ gegründet werden.
Großhandel.
Einladung zur
Gründungsversammlung
eines Vereins für Großhandel und verwandte Be-
triebe im Siegkreise am Freitag, den 26. Januar
1923, nachm. 4 ½ Uhr im Hotel Reichenstein,
Siegburg.
Tagesordnung:
1. Gründung.
2. Vorstandswahl.
3. Vortrag: Die neuen Steuern (Umsatzsteuer,
Zwangsanleihe, Vermögenssteuer) Referent:
Bretz, Syndikus des Deutschen Wirtschafts-
verbandes.
4. Verschiedenes.
Deutscher Wirtschaftsverband des
Siegkreises e. V. Der Vorstand.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3157 „Kleinbahn Siegburg-Zündorf“ 1910-1929
Bürgermeister Lindlau informiert RWE, dass es am Haus von Peter Engels in der Sieglarer Grabenstraße zu Beschädigungen durch elektrische Ströme kam.
Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 60 „Schulverwaltung“ 1892-1933, Bl. 179
Landrat Strahl fordert in einem Schreiben die Bürgermeister auf, eine Nachprüfung von eingereichten Statistiken vorzunehmen. Es war eine Nachweisung über Schäden bei ungenügender Ernährung bei der Jugend angefordert worden.
mehrseitiges Dokument – bitte hier klicken
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 2028, Protokoll 24. Januar 1923 zur Sitzung von Vertretern der Städte des oberen Kreises Solingen zum Thema der Armenfürsorge
Geldentwertung im Januar 1923: Vertreter der Stadtverwaltungen des oberen Kreises Solingen besprechen u. a. die Erhöhung der Sätze für Unterstützungsempfänger. Auf ein einheitliches Vorgehen kann sich nicht geeinigt werden, da die Höhscheider Stadtverordneten beschlossen haben, höhere Geldbeträge auszuzahlen.
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Januar 1923
Amtliche Veröffentlichungen.
–
Stadtverwaltung Solingen.
Bekanntmachung.
Sammlungen
zu Gunsten der
Notleidenden im Ruhrgebiet
sowie auch Einzelspenden bitte ich an die Stadthauptkasse
oder die städtische Sparkasse hier einzahlen zu wollen.
Die Weiterleitung an die in Betracht kommende Zentral-
stelle wird sofort erfolgen.
Solingen, den 24. Januar 1923.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Januar 1923
Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich auf eine 60% Lohnerhöhung für die Fabrikarbeiter der Solinger Industrie.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 24. Jan[uar]
60 Prozent Lohnerhöhung für die Fabrikarbeiter.
Die gestrigen Verhandlungen über die Lohnforderungen der
Kollektivarbeiter der Solinger Industrie führten unter dem Ein-
druck der allgemeinen politischen Lage zu einem befriedigenden
Ergebnis. Nach kurzen Verhandlungen einigten sich Arbeiter und
Arbeitnehmer vorbehaltlich der Zustimmung der beiderseitigen
Mitgliederversammlungen auf eine Lohnerhöhung um 60 Prozent
mit Wirkung vom 23. Januar ab. Der Arbeitgeberverband nimmt
am Freitag zu dem Ergebnis dieser wie auch der morgen statt-
findenden Verhandlung über die Forderungen der Heimarbeiter
und der Angestellten Stellung. Die Mitgliederversammlungen
der Arbeitnehmer finden voraussichtlich ebenfalls noch im Laufe
der Woche statt.
n. Der Streik in der Gießerei-Industrie hält nach Ablehnung des
vorgestrigen neuen Angebots der Arbeitgeber durch die Gießereiarbeiter
noch an. Es wird jedoch auf die Veranlassung des Vorsitzenden des
Schlichtungsausschusses am kommenden Freitag eine neue Besprechung
stattfinden.
* * *
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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Januar 1923
Aus Mangel an Brennmaterial werden Bäume von der Bevölkerung wild abgeholzt. Ob die neue Polizeiverordnung dies wirklich verhindern wird?
Polizeiverordnung
zur vorläufigen Sicherung der Baumbestände im Regierungsbezirk
Düsseldorf mit Ausnahme der dem Siedlungsverbande Ruhr-
kohlenbezirk angehörenden Stadt- und Landkreise.
Auf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allge-
meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G[esetzes] S[ammlung] S[eite] 195), der
§§ 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11.
3.1850 (G. S. S. 265), des § 10 Teil II Artikel 17 des Allgemeinen
Landrechts und des § 13 des Gesetzes zur Erhaltung des Baumbe-
standes und Erhaltung und Freigabe von Uferwegen der im In-
teresse der Volksgesundheit vom 29. Juli 1922 (G. S. S. 213) wird
für das Gebiet des Regierungsbezirkes Düsseldorf, mit Ausnahme
der Stadtkreise Duisburg, Essen, Hamborn, Mülheim (Ruhr),
Oberhausen, Sterkrade und der Landkreise Dinslaken, Essen, Gel-
dern und Moers folgende Polizeiverordnung erlassen, und zwar,
da ein Fall vorliegt, welcher keinen Aufschub zuläßt, vor Ein-
holung der Zustimmung des Bezirksausschusses:
§ 1.
Zum Schutze der im Interesse der Volksgesundheit zu erhal-
tenden Baumbestände ist jede Abholzung von Baumbeständen, auch
von Baumreihen und einzelnen Baumgruppen innerhalb des nicht
dem Siedlungsverbande angehörenden Teiles des Industriebezirkes
– (das ist des Regierungsbezirkes mit Ausnahme der in der Ein-
leitung der Polizeiverordnung bezeichneten Kreise, ferner mit
Ausnahme der Landkreise Cleve, Rees, Kempen und Grevenbroich)
– ferner innerhalb eines Umkreises von 8 km. um die Großstädte,
sowie um die Stadt Cleve als Kurort, ohne besondere Genehmi-
gung des zuständigen Landrats in Landkreisen bezw. der zuständi-
gen Ortspolizeibehörden in Stadtkreisen untersagt.
§2.
Jede Uebertretung dieser Polizeiverordnung wird, soweit nicht
allgemeine strafgesetzliche Bestimmungen eine schärfere Strafe zu-
lassen, mit Geldstrafe von 1 bis 1500 Mark, an deren Stelle im
Unvermögensfalle entsprechende Haft tritt, und mit Haft bis zu 1
Monat oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Die zwangsweise Durchführung dieser Polizeiverordnung er-
folgt nach Maßgabe der §§ 132 ff. des Gesetzes vom 30. Juli 1883
über die allgemeine Landesverwaltung unabhängig von der Be-
strafung.
§3.
Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in
Kraft und tritt mit der endgültigen Feststellung des Verzeichnisses
gemäß §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Erhaltung des Baumbestandes
und Erhaltung und Freigabe von Uferwegen vom 29. Juli 1922,
spätestens aber 12 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes,
wieder außer Kraft.
Düsseldorf, den 23. Oktober 1922.
Der Regierungspräsident: Grützner.
Vorstehende Polizeiverordnung wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Die Lokal-Polizeiverordnung vom 13. Juli 1922 zum Schutze
der Gesundheit der Bevölkerung für den Umfang des Stadtkreises
Solingen wird hierdurch aufgehoben.
Solingen, den 19. Januar 1923.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
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