Archiv für den Tag: 22/01/2023

22. Januar 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 22.01.1923

Mitteilung des Regierungspräsidenten zur den Sätzen des Quartiergeldtarifs, die um 100% erhöht wurden. Zusätzlich zu den Quartiertarifen mussten in vielen Fällen Vergütungen für die Gestellung von Matratzen und Kissen, Bettwäsche, Porzellan oder Tischwäsche gezahlt werden.

Der Regierungspräsident .                                                               Köln, den 22. Januar 1923.        I. M. 6210/22.

Betrifft: Erhöhung der Quartiergeldvergütung.

Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 20.7.1922                                                                I. M. 3451/22 und vom 2.11.1922 – I. M. 3451/22 gebe ich hiermit                                             bekannt, dass die ab 1.11.22 gültigen Sätze des Quartierta-                                                            rifs vom 1.1.23 um 100% erhöht worden sind.                                                                                                  Die Grundvergütungen betragen daher für den Tag und                                                             das Zimmer:                                                                                                                                                                            Klasse I 32 M Klasse II. 40 M Klasse III. 50 M.                                                                                    die im Tarif vorgesehenen Zuschläge werden entsprechend er-                                         höht.

Abdrucke für die Herren Bürgermeister liegen bei.

An die Herren Oberbürgermeister in                                                                                                   Köln, Bonn, Solingen und Remscheid                                                                                                      die Herren Landräte Bergheim, Bonn,                                                                                                           Euskirchen, Köln-Land, Mülheim, Rheinbach,                                                                                           Siegburg, Wipperfürth, Opladen, Lennep, […]

In Vertretung.                                                                                                                                                      gez. v. Heinsberg                                                                                                                                                        Beglaubigt                                                                                                                                                                     [Unterschrift]

22. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 309 „Grundstücksangelegenheiten“ 1920-1934, Bl. 31

Bauunternehmer Bermann fragt bei Bürgermeister Klev nach der Genehmigung für ein Nebenanschlussgleis.

                                Troisdorf, den 22. Januar 1923.

                          Herrn Bürgermeister Klev
                                                                   Hier

   Lt. Schreiben des Herrn Regierungs-Präsidenten
vom 6/12 und von der Eisenbahn-Direktion vom
19/12 v. J. ist mir die Anlage eines Neben-
anschlussgleises an der Gasfabrik genehmigt
worden.
   Nach Rücksprache mit dem Bauamte zwecks
Ausführung der Arbeiten wurde mir mitgeteilt,
daß die Akten wieder zum Herrn Regierungs-
prasidenten zurückgesandt wären und eine
entgültige Genehmigung noch ausstehen würde.
   In Anbetracht der vorgeschrittenen Jahreszeit
wäre es mir sehr angenehm, wenn ich
möglichst bald die Gleisarbeiten ausführen
könnte, da ich im März mit der Steinfabrikation
beginnen werde.
   Ich möchte den Herrn Bürgermeister höflichst
bitten dahin wirken zu wollen, daß die entgültige
Genehmigung baldmöglichst erteilt wird.

                                               Hochachtungsvollst
                                                           Bermann.

Bermann wurde mündlich beschieden
selbst beim Herrn Reg. Präsidenten
vorstellig zu werden
                     z.d.A.  25/1 23 Klev

22. Januar 1923

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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Gräfrath G 2044, Verhandlung 6. Januar 1923 bis 22. Januar 1923

Polizei Gräfrath: Verhandlung über einen Kohlendiebstahl

-Seite 1-

Verhandelt Gräfrath, am 6. Januar 1923.
                    Des Beschuldigten
1. Vor- und Zuname: (Rufname unterstreichen, bei
                                             Frauen Geburtsname)
     Albert Kilian
2. Beruf, Gewerbe: Fabrikarbeiter
     Ob selbständig: nein
3. Wohnort bezw. Wohnung: Gräfrath
     Ehren Nr. 2
4. Früherer Aufenthaltsort: Wald
     in Gräfrath, seit 1917
5. Lebensalter: geboren am 21.11.1866
6. Geburtsort: Damsdorf Kreis Büdow
7. Staatsangehörigkeit: Preussen
8. Familienstand: verh[eiratet]
     z. Z. ledig, verheiratet (wenn Witwer oder Witwe,
     verheiratet gewesen) mit Katharina geb.
     Derkum, verwitwet, geschieden, von der
     Familie getrennt lebend, wieviel Kinder – – – –
     4 Stiefk[inder]
     im Alter: – – – –
9. Religion: kath[olisch]
10. Name der Eltern: Eduard K. und
        Karoline geb. Bartels. Eltern
        tot.
11. Vermögensverhältnisse: Unvermögend.
       Kann der Beschuldigte Kosten zahlen: nein
       Arbeitsverdienst: w[ö]ch[en]tl[ich] 12000 M[ark]
12. Versorgungsberechtigung: keine
       Ist der Beschuldigte auf Grund des Reichsversor-
       gungsgesetzes vom 12.5.20 (R. G. Bl. 989) als ver-             
       sorgungsberechtigt anerkannt?
       Hat er den Beamtenschein erhalten?
       Von welcher Behörde ist der Beamtenschein oder der
       Rentenbescheid erteilt?
       Hat der Beschuldigte einen Rentenantrag gestellt?
       Bei welcher Behörde?
13. Bestrafungen: angeblich keine
14. Ob die letzte Strafe schon verbüßt, und wo: – – –
15. Ist der Beschuldigte im Besitze eines Wander-
       gewerbescheines: – – – – –

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22. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. Januar 1923

Im Rahmen der Wucherbekämpfung werden die Händler per Verordnung zur Transparenz bei den Preisen gegenüber den Kunden verpflichtet.

       – Wald, 20. Jan[uar]. Ueber Preisverzeichnisse und Preisschil-
der im Kleinhandel ist eine neue Verordnung des Oberkomman-
dierenden der britischen Rheinarmee am 7. d[es] M[onats] in Kraft getre-
ten. Wer Nahrungs- und Genußmittel, Heizstoffe einschließlich
Benzin, Karbid und Oel, Seife und Waschmaterial (soweit maß-
weise verkauft) und Getränke im Kleinhandel feilhält, hat in dem
Verkaufsraume an sichtbarer Stelle in deutlicher Schrift ein
Preisverzeichnis dieser Waren auszuhängen, in dem der Preis
der zum Verkauf gelangenden Waren in deutscher Währung für
das Pfund, Liter oder Meter oder die sonst übliche Verkaufs-
einheit anzugeben ist. Ist eine Ware ausverkauft, so ist diese
sofort im Preisverzeichnis zu streichen. Das Verzeichnis der
Waren, die mit Preisschildern zu versehen sind, ist wesentlich
umfangreicher. Es enthält alle Artikel des täglichen Bedarfs, die
in Packungen, Flaschen, Büchsen oder stückweise verkauft werden.
Eine Beschränkung der Pflicht, Preisschilder mit Rücksicht auf
die Preishöhe anzubringen, ist nur bei Koffer, Reiseartikel, Le-
derwaren und Musikinstrumenten insofern vorgesehen, als der
Verkaufspreis 300 000 Mark übersteigt. Im übrigen ist der
Preis für alle in der Verordnung genannten Gegenstände ohne
Rücksicht auf seine Höhe oder die Qualität der Ware in jedem
Falle anzubringen oder anzugeben. Der angegebene Preis muß
der Inlandpreis sein, der gewöhnlich sowohl von den Angehörig-
gen des Besatzungsheeres wie von Deutschen verlangt wird. Wer
überführt wird, mit höheren Preisen ausgezeichnet zu haben, wird
schwer bestraft werden. Ueber die Größe der Preisschilder sagen
die Ausführungsvorschriften, daß der Preis für Personen, welche
die Ware besichtigen, und soweit diese in einem Schaufenster
ausgestellt ist, auch für die betrachtenden Passanten erkennbar
sein muß. Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen die Verordnung
soll „entsprechend“ geahndet werden. Strafrechtliche Verfolgung
solcher Ladeninhaber, die sich ernsthaft um die Durchführung der
Verordnung bemühen, wird indes als unerwünscht bezeichnet.
Ueber Zweifel, die sich aus der Verordnung ergeben, soll jedem An-
fragenden volle Auskunft durch die verordnende Stelle erteilt
werden.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 22. Januar 1923

22. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. Januar 1923

       -sn- Fortgesetzter Diebstahl von Lebensmitteln usw. Vor
Weihnachten wurden von einem Lager eines Lebensmittelgeschäfts
in der Rathausstraße in erheblichem Umfange Lebensmittel usw.
entwendet. Die Täter sind mittels Nachschlüssels in das Lager
gelangt. Es wurden u.a. entwendet: 12 Pakete Tabak (Dorp),
40-50 Stück Dreiringseife in den bekannten Paketen (Doppel-
Stück), 1 Paket mit 60 Stück Terpentin-Lu[hn]seife, 20 Pakete Persil
und Haferflocken in Paketen, Nudeln usw. Die Untersuchung ist
eingeleitet.

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22. Januar 1923

Quelle: Heinrich-Heine-Institut Düsseldorf, Nachlass Herbert Eulenberg, Brief von Herbert an Hedda Eulenberg (Auszug), an Bord des Dampfers „Yorck“, 22. Januar 1923

Auf Einladung der „New Yorker Staatszeitung“ bricht der Schriftsteller Herbert Eulenberg im Januar 1923 zu einer Vortragsreise in die USA auf, ihn begleitet der österreichische Publizist Alexander Roda Roda. Der Brief an seine in Düsseldorf-Kaiserswerth zurückgebliebene Ehefrau, die Übersetzerin Hedda Eulenberg, thematisiert die an Bord kursierenden Nachrichten aus der Heimat. Bei den erwähnten Namen handelt es sich um den Radio-Pionier Guglielmo Marconi, den Elektroingenieur Graf Georg von Arco, den Autor Rudolf Herzog sowie um seinen Sohn Till Eulenberg.

[…] noch nicht viel dünner geworden zu sein, wiewohl
ich mir manches abziehe. Morgens nehme ich regelmä-
ßig mein salziges Seebad im Baderaum des Schiffes und
will es auch auf der Rückreise so halten. Auf diese
Weise erspare ich mir einen Aufenthalt an der See im
Sommer. Die Mahlzeiten nehme ich mit Roda an dem
Tisch des Kapitäns mit ein. Man ehrt und hegt und ver-
wöhnt uns beide, wie man nur kann. Der Kapitän
ist ein älterer vortrefflicher Herr, der genau wie mein Vater
Hugo aussieht. Wir sind hier stets auf dem Laufenden, mein
Lieb, Marconi und Arco seien gesegnet darum! Den
Dollarkurs hören wir sogar zweimal im Tag. Dazu allmor-
gendlich die politischen Nachrichten von Hause, die mich, wie
du dir denken kannst, tief traurig machen. Als ich vor-
gestern Morgen hörte, daß die Franzosen gegen die
Reichsbank in Düsseldorf vorgegangen seien, und daß
dort Panik herrsche, wurde ich völlig niedergeschlagen, 22. Januar 1923 weiterlesen