Archiv für den Tag: 19/01/2023

19. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Januar 1923

Im Regierungsbezirk Köln sind für 1923 sämtliche karnevalistische Veranstaltungen unter Strafandrohung und ohne näher genannte Begründung verboten.

   − Verbot karnevalistischer Veranstaltungen.
Im soeben erschienenen Amtsblatt der Regierung
zu Köln wird nunmehr eine Polizeiverordnung
veröffentlicht, wonach für den Umfang des Re-
gierungsbezirks Köln alle öffentlichen karneva-
listischen Veranstaltungen aller Art verboten sind.
Unter dieses Verbot fallen insbesondere: „Die
Veranstaltung öffentlicher karnevalistischer Um-
züge und sonstige karnevalistische Veranstaltungen
unter freiem Himmel; die Veranstaltung öffent-
licher karnevalistischer Aufführungen, öffentlicher
karnevalistischer Vorträge und öffentlicher kar-
nevalistischer Tanzlustbarkeiten in geschlossenen
Räumen. Verboten ist ferner auf öffentlichen
Straßen und Plätzen, in öffentlichen Lokalen, bei

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19. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 383 „Eichwesen“ 1919-1952, Bl. 26

Der Sieglarer Bürgermeister Lindlau informiert Wiegemeister Kreuzer über die Abstimmung im Gemeinderat Sieglar.

D. Brgstr.
I. J. No 155.

ab. 20.1.23. R.
Geschr. 19.1.23
F.                                                                         Sgl. 19.1.23
                                         Herrn Wiegemeister Kreuzer Sieglar.

      Der Gemeinderat hat die Wiegegebühren, wie
sie bisher bereits provisorisch in Kraft waren, genehmigt,
nämlich pro Fuhre 30 M, für ein Stück Großvieh
ebenfalls 30 M, 20 M pro Tonne bei Waggongut
Kreuz Sie müssen in den Unterhaltungsfonds
jährlich 1000 M zahlen.
Ich bitte hiernach zu verfahren.
                                                                             Ad acta
                                                                                      Ll

19. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, DR 3 (21)

Auszüge aus dem Monatsbericht des Statistischen Amtes Düsseldorf für Dezember 1922. Gezeigt werden u.a. die Düsseldorfer Teuerungszahl für den vierwöchigen Bedarf einer fünfköpfigen Familie in Ernährung, Miete, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung und die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel und Brenn- und Leuchtstoffe.

19. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Januar 1923

Zum 20. Januar 1923 ändern sich die Preise bei den elektrischen Bahnen der Kreise Bonn-Stadt, Bonn-Land und Siegkreis.

Elektr. Bahnen der Kreise Bonn-Stadt,
      Bonn-Land und des Siegkreises.

  Am 20. Januar ds. Js. tritt eine Erhöhung
der Fahrpreise in Kraft.
  Die neuen Preise sind aus dem Aushängen in
den Wagen und an den Haltestellen zu ersehen;
Schaffner und Karten-Ausgabestellen erteilen
Auskunft. Wochenkarten zum alten Preise werden
nicht mehr verausgabt.
                                   Die Direktion.

19. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Januar 1923

Die Solinger Stadtverwaltung soll sich um die Versorgung des Wochenmarktes mit billigen Lebensmitteln kümmern.

       Zur Verbilligung des Fisches auf dem Solinger Markt wer-
den uns aus Händlerkreisen Vorschläge gemacht, die wir der Be-
achtung für wert halten. Da der Fisch ebenso nahrhaft ist wie
Fleisch und zudem an sich im Preise niedriger ist als dieses, wird
empfohlen, den Fischbezug für Solingen zu organisieren, so zwar,
daß die Händler sich zusammentun und mit Unterstützung der Stadt
den Ein- und Verkauf gemeinschaftlich besorgen. Dadurch würden
die Transportkosten und Spesen wesentlich herabgemindert wer-
den, und die Folge wäre, daß z. B. eine gewisse Art Schellfisch (Witt-
linge) statt für 350 bis 400 Markt um 100 Mark billiger je Pfund
verkauft werde könnten, ohne daß der Verdienst der Händler sich
zu schmälern brauchte. Die Händler selbst dürften nicht etwa aus-
geschaltet werden, wie das bei einem früheren Fischverkauf durch
die Stadtverwaltung der Fall gewesen sein soll. Der Stadtver-
waltung ist bereits entsprechendes Material unterbreitet worden.
Es wäre daher wünschenswert, daß sie sich der Sache einmal an-
nimmt und die Händler zu einer Besprechung einlädt. Nach An-
sich[t] unseres Gewährsmannes würde die Verbraucherschaft einen
erheblichen Vorteil haben[,] erstens durch die Preisverbilligung und
zweitens durch eine städt[ische] Kontrolle über die Preisgestaltung. Nicht
zuletzt würde die Stadt auch für eine Aufklärung über den Fisch-
verbrauch, Zubereitung usw. mitsorgen müssen, was gerade jetzt
wichtig ist, wo die großen Fänge gemacht werden. Denn die
augenblickliche Jahreszeit ist ja die eigentliche Fischzeit.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 19. Januar 1923