Archiv für den Tag: 14/01/2023

14. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Januar 1923

Es wird durch eine Arbeitsgemeinschaft zu einem allgemeinen Streik in den besetzten Gebieten von einer halben Stunde Dauer am kommenden Montag aufgerufen.

    Protestkundgebung
           im ganzen
      besetzten Gebiet

am Montag, den 15. Januar 1923,
11-11 ½  vormittags (deutsche Zeit).
  Alle Arbeit in den Betrieben und Werkstätten
ruht. Alle Behörden, Büros, Banken, Geschäfte
und Wirtschaften sind geschlossen, die Rolläden
herunter. Alle elektrischen Bahnen und sonstigen
Fahrzeuge stellen den Verkehr ein. Die Glocken
läuten die Protestkundgebung ein und aus. Jeder,
der sich um 11 Uhr auf der Straße befindet, steht
2 Minuten still, in Gedanken an Schmach und
Gewalt.
  Wir erwarten, daß alle deutschen Männer und
Frauen im besetzten Gebiet ausnahmslos unserer
Aufforderung, die Arbeit ¼ Stunde ruhen zu
lassen, Folge leisten.
                Arbeitsgemeinschaft
       der vereinigten politischen Parteien.   

14. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Januar 1923

Eine Malzkaffeefabrik in Spich kauft stetig Roggen und Gerste zu den jeweiligen Tagespreisen an.

          Wir kaufen laufend
          Roggen und Gerste
zu den höchsten Tagespreisen.
        Schmitz-Mertens & Co.
Malzkaffeefabrik, Spich bei Troisdorf.
        Telefon Amt Siegburg 126.

14. Januar 1923

Quelle: Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, ZK 065, Düsseldorfer Sonntagsblatt. Kirchlicher Anzeiger der evangelischen Gemeinden zu Düsseldorf, Ausgabe vom 14. Januar 1923, S. 6

Die evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf versucht Mittel für einen Ersatz der beiden 1917 abgegebenen Glocken einzuwerben. Neben einem Kirchenbasar richtet sich der Blick auf finanzkräftige Spender im Ausland.

          Unsere Glocken! Zwei von ihren drei Bronzeglocken  hat die Frie-
denskirche im Kriege opfern müssen. Die treuen Rufer zum Gottes-
dienst, die mit ihrer mächtigen Stimme Freude und Leid im Leben
der Gemeinde begleiteten, fehlen uns in schmerzhaft fühlbarer Weise.
Die eine noch vorhandene Glocke erinnert uns mit ihrem wehmütigen
Klang immer aufs neue an die früheren Zeiten eines schönen, vollen
Geläutes. Sollen wir sie denn auf die Dauer entbehren, während wir
sehen müssen, wie eine katholische Kirche nach der anderen wieder ihr
Geläute erhält? Nein, die einzige evangelische Kirche im Süden Düssel-
dorfs muss wieder ein ganzes harmonisches Geläute ihr eigen nennen
können. Aber wie bekommen wir unsere Glocken wieder? Viele liebe 14. Januar 1923 weiterlesen

14. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Januar 1923

Die Bestimmungen zum Gesetz über die Einkommensteuer werden bekanntgegeben. Auch die Bürgermeisterämter können die Steuerbücher annehmen.

  Amtliche Bekanntmachungen.

  Öffentliche Bekanntmachung!
  Gemäß § 42 der Durchführungsbestimmungen
zu dem Gesetz über die Einkommensteuer vom
Arbeitslohn ist jeder Arbeitnehmer verpflich-
tet, innerhalb des Monats Januar 1923 sein
Steuerbuch und die zum Einkleben von Steuer-
marken benutzten Einlagebogen dem für ihn zu-
ständigen, auf dem Steuerbuch vemerkten Fi-
nanzamt zu übergeben oder zu übersenden.
  Die Arbeitgeber sind verpflichtet hierauf durch
Anschlag in den Arbeits- und Geschäftsräumen
hinzuweisen. An Stelle des Arbeitnehmers kann
der Arbeitgeber die Einsendung oder Übergabe
der Einlagebogen übernehmen.
  Die Steuerbücher sind aufzurechnen. Über
den ausgerechneten Betrag wird bei der Abgabe
der Steuerbücher Empfangsbescheinigung erteilt.
  Zur beschleunigten Abwickelung des Verkehrs
sind folgende Annahmestellen errichtet worden:
1.Finanzamt Siegburg, Lohnsteuerabteilung.
2. Hilfsstelle des Finanzamtes Siegburg in Kö-
nigswinter.
3. Sämtliche Bürgermeisterämter des Siegkreises
Die für 1922 ausgestellten Steuerbücher ver-
lieren mit dem 31.12.22 ihre Gültigkeit und
dürfen nicht mehr benutzt werden.
       Siegburg, den 10. Januar 1923.
                                    Das Finanzamt.