Archiv für den Tag: 13/01/2023

13. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3017 “Protokollbuch Gemeinderat Bergheim-Müllekoven“ 1897-1927, S. 248

Der Bergheimer Gemeinderat beschließt Nachumlagen auf Steuern, auch die Gebühren für Gräber müssen erhöht werden.

Verhandelt
Bergheim, den 13. Januar 1923.

Gemeinderat besteht
aus 13 Mitgliedern.
Anwesend unter dem
Vorsitze des Bürger-
meisters Lindlau
die Mitglieder:
Gronewald, Pohlscheid,
Flory, Reinartz,
Schütz, Engels, Odenthal,
Joh Mertens-Krings,
Ludw. Mertens, Vorst.
Mertens

Auf vorschriftsmäßige Einladung mit der Tagesordnung:
1. Antrag des Gaswerkes betr. Erhebung von Vorschüssen
von den Gasabnehmern
2. Erhöhung der Gemeindesteuern, der Lustbarkeitssteuern,
der Friedhofgebühren und des Preises für eigene
Grabstellen
3. Straßenerbreiterung neben der Schule in Müllekoven
vor dem Grundstück des Lehrers Hausmanns
4. Geschäftliche Mitteilungen

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13. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Januar 1923

Die Preise für Brot wurden zum 15. Januar 1923 für den Siegkreis neu festgelegt.

    Amtliche Bekanntmachungen.
       Bekanntmachung
  Auf Grund des § 3 meiner Anordnung vom
5. Oktober 1922 betr. den Verkehr und den Ver-
brauch des durch die Kreisgetreidestelle gelieferten
Mehles und der daraus herzustellenden Erzeugnisse,
werden die Höchstpreise für Brot mit Wirkung vom
15. Januar 1923 ab (gültig für Brotkartenabschnitt
Nr. 1) wie folgt festgesetzt:
            3 ½ Pfund Graubrot          570 Mk.
            3 ½      „    Feinbrot              540   „
            3 ½      „    Schwarzbrot    480   „
Siegburg, den 12. Januar 1923.
Namens des Kreisausschusses des Siegkreises:
                   Der Vorsitzende.

13. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 396 „Schule Kriegsdorf, Schulchronik“ 1868-1931, S. 114

Die Feier in der Schule zu Kriegsdorf wird von den Besatzern verboten.

Auf Anordnung des Herrn Ministers für Wissenschaft,
Kunst und Volksbildung fand aus Anlaß der Besetzung
des Ruhrgebiets seitens Frankreichs und Belgiens keine
Trauerfeier statt. Es wurde in der Ansprache auf das
Anrecht dieser Handlungsweise sowie auf den Ernst und
die Schwere der Zeit hingewiesen. (Diese Feier wurde im letzten
Augenblick von der Besatzungsbehörde verboten.)
                                               Kriegsdorf, den 13. Januar 1923.
                                                                       M. Baeß. Lehrer.

13. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, SG 1663, Chronik Volksschule Solingen-Hästen, Eintrag zum 13. Januar 1923

Mit der Unterzeichnung des Versailler Vertrags am 28. Juni 1919 verpflichtete sich der deutsche Staat zur Leistung von Kriegsentschädigungen an die Siegermächte des Ersten Weltkriegs. Nach Lieferverzögerungen besetzten französische und belgische Truppen am 11. Januar 1923 das Ruhrgebiet.

1923

       Am 13. Jan[uar] wurde nach der 2. Unterrichtsstunde
auf Anordnung des Stadtministeriums eine allgemei-
ne Trauerfeier in den einzelnen Klassen der Schule
wegen des Raubzuges der Franzosen u. Belgier ins
Ruhrgebiet abgehalten. Eine Minderlieferung an Koh-
len von sage u. schreibe 84 Waggons mußte den
Vorwand abgeben, um mit etlichen Divisionen,
nebst dem dazu gehörigen Kriegsapparat die Hand
auf das bedeutendste Wirtschaftsgebiet des deutschen
Reiches zu legen. Diese mutwillige Außerachtlassung
der Friedensbedingungen beantwortete die Bevölke-
rung der betroffenen Gebiete mit der einmütigen
Einführung des passiven Widerstandes, wodurch die
Feinde jetzt jeder freiwilligen Sachlieferung verlustig
gehen.
[…]

13. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1923

Die klammheimliche Freude der Bergischen Arbeiterstimme ist nicht zu übersehen.

   –– Expropriation der Expropriateure. Trotz behördlicher War-
nung hatte sich, wie wir hören, der Fabrikant K. vom Stöckerberg
hier am Donnerstag per Auto nach Düsseldorf begeben. Die Fran-
zosen fanden Gefallen an der hübschen Benzinkutsche und beschlag-
nahmten dieselbe. Den verdutzten Kapitalisten aber ließen sie leider
laufen, er durfte seine Heimreise nach Solingen ohne Auto antreten.

13. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 13. Januar 1923

Wegen der Besetzung des Ruhrgebiets durch französisches und belgisches Militär wird der 14. Januar 1923 zum amtlichen Trauertag erklärt.

                     Der deutsche Trauertag in Solingen.
       -sn-  Der Regierungspräsident hat den Städten gestern abend
telephonisch mitgeteilt:
       Sonntag, 14. Januar, ist ein amtlicher Trauertag. Die
öffentlichen Gebäude sind in Reichs- und Landesfarben halbmast
zu flaggen. Theater und Lichtspiele sind zu schließen, sofern
nicht ein ernster Charakter der Vorstellungen gewährleistet ist.
Verboten sind öffentliche Tanzlustbarkeiten, Bälle und sonstige
Lustbarkeiten. Die Verlängerung der Polizeistunde ist aus-
geschlossen.
       Die britische Besatzungsbehörde hat die Erlaubnis zum Halb-
mastflaggen auf den öffentlichen Gebäuden gegeben.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 13. Januar 1923