Archiv für den Tag: 12/01/2023

12. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Januar 1923

Die Arbeiter erhalten eine Stundenlohnerhöhung.

    Die Erhöhung der Reichsarbeiterlöhne.
  Wtb. Berlin, 9. Jan. Die Verhandlungen im
Reichsfinanzministerium mit den Spitzenorganisationen
über die Erhöhung der Löhne der Reichsarbeiter haben
damit abgeschlossen, daß in der höchsten Ortsklasse der
ungelernten Arbeiter für die erste Hälfte des Januar eine
Stundenlohnerhöhung von 50 Mark und für die zweite
Februarhälfte von 100 Mark gegen den Lohn der
zweiten Dezemberhälfte erhalten soll. Es steht zu er-
warten, daß die heute zusammentretenden Vorstände der
Gewerkschaften dem Ergebnis zustimmt. Das Reichs-
kabinett wird sich unmittelbar nach Abschluß der Ver-
handlungen mi den Beamten- und Angestelltenorgani-
sationen über die Erhöhung der Bezüge der Beamten
und Angestellten befassen.

12. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, „Schule Spich, Schulchronik“ 1906-1927, B 3189, S. 59

Ein Aushilfslehrer wird nach Oberlar geschickt, ein anderer zum Lehrer in Spich ernannt.

Januar 12.   Seit dem 2. Aug. 1921 war Herr Joh. Müller auftragsweise beschäftigt.
                         Ab 1. Januar 1923 schickte ihn die Reg. in derselben Eigenschaft
                         nach Oberlar und ernannte zum selben Tage Herrn Thommes
                         zum Lehrer an der Volksschule Spich.

12. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 2137 „Bebauungspläne“ 1906-1943

Frau Lürtz aus Oberlar bittet Bürgermeister Lindlau um Hilfe beim Erwerb eines Grundstücks. Das Antwortschreiben von Bürgermeister Lindlau finden Sie hier.

                                                             Oberlar, den 12 Januar 1923.

An
den Gemeinderat von Sieglar
z. H. des Vorsitzenden Herrn Bürgermeister Lindlau!

Hiermit stelle ich an den Gemeinderat von
Sieglar den Antrag, mir die der Gemeinde gehörende
Ecke Land oberhalb meines Hauses, Agnesstraße 25 zu vermieten,
noch lieber ist es mir, wenn ich dieselbe käuflich
erwerben kann.
Der Hauptgrund meiner Eingabe ist der, daß unter
den jetzigen Verhältnissen diese Ecke ständig der
Zankapfel für die Nachbarschaft ist. Dieses Im ver-
gangenen Jahre hatte ich dieselbe mit Erlaubnis des
Herrn Bürgermeisters bepflanzt. Die Mißgünstigkeit
der Nachbarn vereitelte jedoch fast jeden Ertrag, da die
Kinder aus der Nachbarschaft meistens noch auf Anzetteley
der Eltern alles niedertraten. Habe ich aber die Ecke
käuflich erworben oder wird sie mir, falls die Gemeinde
dieselbe nicht verkauft, durch Gemeinderatsbeschluß
fest vermietet, so kann ich mir dieselbe einzäunen
und hoffe ich dann etwas mehr Erfolg in der Ernte zu
haben.
In der Erwartung, daß der Gemeinderat in der einen
oder anderen Weise meiner Eingabe stattgeben wird
zeichnet
                                Hochachtungsvoll
                                     Frau Wwe. Theo Lürtz.
                                                 Agnesstraße 25.

12. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 82 „Gemeindeverwaltung“ 1844-1926, Bl. 216

Der Sieglarer Bürgermeister Lindlau antwortet auf das Schreiben der Bergisch-Märkischen Telefongesellschaft und schlägt vor, die bisher gemietete Fernsprechanlage anzukaufen.

   1.   An                                                 S[ieglar] 12/1 23.
 die Berg[isch] Märk[ische] Telefon-Gesellschaft
             in Elberfeld                    I 40
            Brückenstr. 6

[links: Abgangsvermerk]

Erwiderung auf das Schreiben
vom 3.1.23  _

Ihrem Wunsche betr. Abschluß eines
Nachtragvertrages kann ich zu
meinem Bedauern nicht entsprechen.
Die Gründe habe ich Ihnen früher
wiederholt dargelegt. Ich bin aber
nach wie vor bereit, unter er-
träglichen Bedingungen die Anlage
im hiesigen Rathause anzukaufen.

2. z[u]d[en]A[kten]
                                               L[ind]l[au]

12. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 174 „Schule Spich“ 1896-1926, Bl. 315

Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau schreibt an Christian Brock in Spich wegen einer durch dessen Sohn beschädigten Glasscheibe und fordert 1056 Mark für die Reparatur.

[Journalnummer]                Sieglar, den 12. Januar 1923.

[Abgangsvermerk]               

I. An      
                Herrn Christian Brock
                                      Spich Luisenstraße 11

Ihr Sohn Christian hat an der Schule in Spich
eine Fensterscheibe eingeworfen; die Reparatur kostete
der Gemeinde 1056 M. Da Sie für derartige Schäden,
die durch Ihre Kinder verursacht werden, haftbar sind, werden
Sie hierdurch ersucht, diesen Betrag an die hiesige Gemeinde-
kasse innerhalb 14 Tagen zu zahlen.

II. Wiedervorl[age] am 1. Febr. 1923.
                  V[ermerk]                                                      L[ind]l[au]
Betrag ist bezahlt
z[u]d[en]Akten.  S[ie]gl[ar] 8/II.23.
                   der B[ü]rg[er]m[ei]st[e]r:
                            L[indlau]

12. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-A-006-Bd-01, Sitzung 12. Januar 1923

Der Auszug aus der Solinger Beigeordnetenkonferenz unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters August Dicke bezieht sich offenkundig auf Artikel in der Bergischen Arbeiterstimme vom Samstag, 6. Januar und Dienstag, 9. Januar 1923. In den Artikeln kritisiert der Autor, dass das Lebensmittelamt „eine große Menge städtischer Kartoffeln“ aus Leichtsinn verderben lassen habe.

Beigeordneten-Konferenz vom 12.1.1923.
       Unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters waren anwesend 
die Herren Beigeordneten: 
       Schwarz, Porkert, Krups, Schaal, Schmidhäussler, Merkel und
Krenzer.
[…]
3. Der Oberbürgermeister teilt folgende Vorlage des Lebensmit-
telamtes mit: 
      „Der Redakteur Boedecker hat unter Führung des bei der 
Verwaltung beschäftigten Boten Ohliger das Kartoffellager im 
Verwaltungsgebäude Kölnerstraße (gegenüber der Post) be- 
sichtigt in der Annahme, dass die Kartoffeln noch im Besitze 
des Lebensmittelamtes seien. Das Lager ist daher in der Arbei- 
terstimme kritisiert worden.[“]
       Ich bitte eine Verfügung erlassen zu wollen, die den 
städtischen Beamten und Angestellten untersagt, ohne Wissen
des Herrn Oberbürgermeisters bezw. eines Stellvertreters oder 
der betreffenden Abteilung keine Besichtigung von städtischen 
Lägern, Einrichtungen pp. mit anderen Personen vorzunehmen.
       Konferenz beschliesst eine entsprechende Verfügung zu 
erlassen und das Stück dem Herrn Beigeordneten Krenzer 
zur Feststellung des Tatbestandes zuzuschreiben.
[…]

Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 12. Januar 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solingen: Beigeordnetenkonferenzen 1920-1924