Vorder- und Rückseite eines Notgeldscheins der Stadt Ohligs. Mit der Verlängerung der Umlauffrist ist auch dieser 500-Mark-Schein weiterhin gültig. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 3. Januar 1923
Seit dem 21. Oktober 1922 hat die Stadt Ohligs eigens hergestelltes Notgeld im Wert von 30 Millionen Mark in Umlauf gebracht. Durch die Entwertung der Mark fehlt es an Reichsbanknoten im Geldverkehr.
[Abt[eilung]] III. Ohligs, den 3.1.23
1). An den Herrn Regierungspräsidenten in D[üssel]dorf.
betrifft: Verlängerung der Umlauffrist des Notgeldes.
Bezug: Verf[ügun]g v[om] 16.12.22 O. No. I O 15034.
Die Verlängerung der Umlauffrist des Notgeldes ist ent-
sprechend bekannt gemacht worden.
Die Stadt Ohligs hat Notgeld im Werte von 30 000000 M[ark]
ausgegeben. Die Herstellungskosten betragen 253245 M[ark].
Mit der Ausgabe wurde am 21.10.22 begonnen. Die Notgeldscheine
wurden langsam in den Verkehr gebracht, hauptsächlich von
Mitte Dezember 1922 ab. Es wurde sofort ein Sparkonto
bei der Reichsbanknebenstelle Ohligs, zu Gunsten der Reichs-
kreditgesellschaft angelegt. Diesem Konto wurden
zusammen 6 Millionen Mark überwiesen. Der gesamte
Gegenwert konnte noch nicht überwiesen werden, weil
sämtliche Barmittel der Stadtkasse vor Weihnachten
bezw. Ende Dezember 1922 für
Gehaltszahlungen an Lehrer u[nd] Beamten [sic!] sowie zur Ent-
löhnung der städt[ischen] Arbeiter verwandt werden mußten. Dazu
kam, daß große Steuerbeträge rückständig sind, zu
deren zwangsweisen Beitreibung die Stadtkasse nunmehr
geschritten ist. Ich werde bemüht sein, den noch fehlen-
den Betrag so rasch wie möglich dem Sparkonto zu über-
weisen.
2). Dokumentenanhang.
Z[u] d[en] Vorgängen. [Unterschrift]