Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 „Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 319-322
Der Gemeinderat von Troisdorf berät und beschließt die Ausführung der Verordnung über die Neuregelung der Gewerbesteuer. Ferner werden der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1924 auf Goldbasis aufgestellt sowie vorab einige Gebühren auf Goldbasis erhoben. Von Tanzlustbarkeiten an Silvester sei abzusehen.
Verhandelt
Troisdorf den 28. Dezember 1923.
Anwesend
Beigeordneter
Hagen
als Vorsitzender
und die Mitglieder:
Hamacher
Schlimgen
Georg
Dr. v. d. Laan
Kutzner
Dr. Trier
Schneider
Friedrich
Müller Jos.
Müller Frz.
Schüthuth
Birkhäuser
Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung vom
24. Dezember 1923 hatte sich heute der Gemeinderat in
der Anzahl von 13 Mitgliedern, wie solche nebenstehend
genannt sind, also in beschlußfähiger Anzahl ver-
sammelt, um über die in der Einladung
näher bezeichneten Punkte zu beraten und Be-
schluß zu fassen:
1) Beschlußfassung über die Ausführung der Verordnung
über die vorläufige Neuregelung der Ge-
werbesteuer vom 23. November 1923 (G. S.
S. 519 für 1923.)
2) Erhebung der Gemeindesteuern und der Ge-
bühren und Beiträgen auf Goldbasis.
3) Antrag des Erwerbslosenrates:
a) auf Abgabe von verbilligten Schuhwaren
an die Erwerbslosen.
b) auf Abgabe von verbilligten Briketts.
c) Unentgeltliche oder verbilligte Speisung
von Familien mit 4 und mehr
Kinder unter 16 Jahren an der Volksküche.
d) Übernahme von 10 % Kosten für Arznei-
mitteln, welche bisher von den Erwerbs-
losen getragen wurden, auf die Ge-
meinde.
4) Abgabe von Lebensmittel, Brennmaterial pp
an die bedürftigen Witwen und Waisen
Sozial- und Kleinrentner.
5) Mitteilungen.