Archiv der Kategorie: Geldscheine & Münzgeld

24. November 1923

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Vorder- und Rückseiten von Notgeldscheinen der Stadt Gräfrath, ausgegeben zwischen dem 8. August 1923 und dem 20. September 1923.
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. November 1923

Die Stadt Gräfrath zieht von ihr ausgegebenes Notgeld aus dem Verkehr.

             Stadtgemeinde Gräfrath.
                  Bekanntmachung.
       Die von der Stadt Gräfrath unter dem
8.8., 13.8., 15.8., und 20.9.1923 aus-
gegebenen Notgeldscheine werden zum 10. De-
zember 1923 zur Einziehung aufgerufen. Nach
Ablauf dieses Zeitpunktes werden bei der
Stadtkasse Gräfrath noch nicht eingelöste Not-
geldscheine bis zum 24. Dezember 1923 gegen
andere Zahlungsmittel umgetauscht.
       Gräfrath, den 23. November 1923.
                                         Der Bürgermeister.

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14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1

Vorder- und Rückseite eines wertbeständigen Notgeldscheins des Landkreises Solingen mit dem Nennwert “21 Goldmark gleich 5 Dollar”.

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. November 1923

Ausgabe von wertbeständigem Notgeld des Kreises Solingen

      Ꙩ   Das wertbeständige Geld des Kreises Solingen ist in diesen
Tagen zum ersten Mal zur Ausgabe gelangt. Es gehen nun
Gerüchte um, wonach der Einzelhandel die Annahme dieser Scheine
als Zahlungsmittel ablehnen soll. Wie wir uns von zuständiger
Seite mitteilen lassen, kann davon keine Rede sein. Der Einzel-
handel nimmt die Scheine vielmehr in Zahlung mit einer Be-
wertung in Höhe des aufgedruckten Markbetrages mal Multi-
plikator, d. h. mit derselben Bewertung, die auch bei ihrer Aus-
zahlung als Lohn oder Gehalt und für die Gutschrift bei der Bank
in Frage kommt.

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2. November 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 39, Geldschein der Kreise und Industrieverbände in Eschweiler, Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden und Stolberg vom 03. November 1923

Notgeld der Kommunalverbände

Dieser Gutschein Reihe A über
ZWEI BILLIONEN MARK
ist durch Hinterlegung von Reichsschutzanweisungen gedeckt. Er wird von den kommunalen
Kassen u.[nd] Sparkassen, sowie den Banken der Kreise Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden, u.[nd]
d.[es] Stolberg=Eschweiler Industriebezirks in Zahlung genommen. Der Schrein verliert seine Gül-
tigkeit mit Ablauf von 2 Wochen nach Aufruf i[n] d.[en] Tageszeitungen der oben genannten Bezirke.
Düren, Euskirchen, Jülich, Schleiden, Stolberg, Eschweiler, 7. November 1923.
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23. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 48, Geldschein des Kreises Rheinbach vom 23. Oktober 1923

Notgeld des Kreises Rheinbach

Gutschein über
20 MILLIARDEN
MARK
Wird von allen öffentlichen Kassen in Zah=
lung genommen: Er verliert seine Gültig=
keit einen Monat nach Aufkündigung in den
im Kreise Rheinbach erscheinenden Zei=
tungen : Der Kreis Rheinbach haftet für
die Einlösung.
23. Oktober 1923 weiterlesen

23. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 47, Geldschein des Kreises Rheinbach vom 23. Oktober 1923

Notgeld des Kreises Rheinbach

Gutschein über
10 MILLIARDEN
MARK
Wird von allen öffentlichen Kassen in Zah-
lung genommen: Er verliert seine Gültig-
keit einen Monat nach Aufkündigung in den
im Kreise Rheinbach erscheinenden Zei-
tungen : Der Kreis Rheinbach haftet für
die Einlösung.
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20. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, ASV 49, Geldschein des Kreises Rheinbach vom 20. Oktober 1923

Notgeld des Kreises Rheinbach

EINE GOLDMARK
1                   A             1
No 019313
zahlt die Sparkasse der Stadt Münstereifel dem Einlieferer dieser Note
in Papiermark. Die Umrechnung erfolgt über den Dollar zum Geldkurse
Berliner Börse am Tage der Einlieferung ( 1 Dollar = 4,2 Goldmark)                 
Diese Note verliert ihre Gültigkeit vier Wochen nach Aufruf in der
Münstereifeler Zeitung. RHEINBACH, den 20. Oktober 1923
Der Vorsitzender des Kreis-Ausschusses i[n] V[ertretung] Schumacher
Querschrift:
Umlauffähig im ganzen Regierungs-
bezirk Köln. Gültig bis 1. April 1924