Archiv der Kategorie: Flugblätter & Plakate

8. Dezember 1923


Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7886.0000

In die Akte eingebundenes Plakat: Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum, um Unruhen und Plünderungen zu verhindern.

Bekanntmachung!
Die große Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Notlage der Erwerbslosen haben
zu Unruhen und Plünderungen geführt, wobei politische und verbrecherische Elemente eine
große Rolle spielten.
Daß durch Plünderungen die Lage der Erwerbslosen nicht verbessert werden kann,
sondern im Gegenteil die allgemeine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aufs
äußerste gefährdet wird, hat wohl mittlerweile jeder anständige und vernünftige Erwerbs-
lose begriffen.
Es ist daher Aufgabe und Pflicht der Polizei, Plünderungen
unter allen Umständen zu verhindern.
Es hat sich gezeigt, daß Ansammlungen Erwerbsloser unter
freiem Himmel und Aufzüge fast immer der Ausgangspunkt zu
Plünderungen waren.
Wenn auch zunächst die Demonstranten diese Absicht nicht hatten, sind sie später doch
der Parole derjenigen Elemente gefolgt, welche politische u[und] verbrecherische Ziele verfolgen.
Aus diesem Grunde können, solange die jetzige gespannte Lage andauert, Ansamm-
lungen auf Straßen und Plätzen und Aufzüge nicht mehr geduldet werden. Sie werden
hiermit aus sicherheitspolizeilichen Gründen verboten. Die Polizei ist beauftragt, sie unter
allen Umständen zu verhindern. Sie ersucht alle vernünftigen Erwerbslosen, solchen Ver-
anstaltungen fern zu bleiben. Wo Wiederstand geleistet werden sollte, wird die Polizei
gezwungen sein, rücksichtslos von der Waffe Gebrauch zu machen.
Düsseldorf, den 8. Dezember 1923.
Der Oberbürgermeister.
Die Polizeiverwaltung.

23. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7886.0000

In die Akte eingebundenes Plakat: Verbot der Ansammlung von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum in Düsseldorf-Oberkassel, um Plünderungen zu verhindern.

Warnung!
Ortsfremde Plünderer versuchen jetzt auch in den bisher ruhigen Stadtteil
Oberkassel Unruhe und Zerstörungen hineinzutragen.
Jeder weiß, daß damit unsere verzweifelte Lage nur verschlimmert wird. Die
Plünderer wollen nur Zerstörung und Raub; sie stören und vereiteln die ein-
geleiteten Hilfsmassnahmen; sie sind die schlimmsten Volksfeinde. Wer sie unter-
stützt, auch durch müßiges Gaffen, ist mit schuldig.
Ansammlungen von mehr als 5 Per-
sonen auf öffentlichen Strassen u[und] Plätzen
werden hierdurch verboten.
Die Polizei ist angewiesen, alle Ansammlungen zu zer-
streuen und notfalls die Schußwaffe anzuwenden.
Wer bei öffentlichen Ansammlungen zu Schaden kommt, erhält nach dem Gesetz keinerlei
Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, auch wenn er sich nicht an Plünderungen oder anderen
strafbaren Handlungen beteiligt hat.
Darum: Fort von der Strasse!
D’dorf-Oberkassel, den 23. November 1923.
Der Oberbürgermeister.
Die Polizeiverwaltung.

21. Oktober 1923

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Quelle: Historisches Archiv Krupp Essen, Signatur: WA 70/65, Bestand: Friedrich-Alfred-Hütte bzw. Hüttenwerk Rheinhausen, Altarchiv (1897-1980) [WA 70]

Bekanntmachungen Friedrich-Alfred-Hütte, Band 5, Januar 1923 bis Dezember 1926.-

Angaben zu den Personen mit damaliger Position: Friedrichs Dorfs (1872-1957): seit 1915 technischer Direktor der Friedrich-Alfred-Hütte in Rheinhausen
21. Oktober 1923 weiterlesen

22. April 1923

 

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 52 „Landwirtschaft, Domänen und Forsten“ 1897-1929, Bl. 231-232

Der Oberpräsident der Rheinprovinz informiert über ein Flugblatt, das über den Kartoffelkäfer aufklären soll. Diese Flugblätter sind auszuhängen bzw. an Volksschulen, landwirtschaftliche Vereine sowie Gartenbauvereine zu verteilen. Das Blatt wurde von der biologischen Reichsanstalt in Berlin-Dahlem gedruckt.