Archiv der Kategorie: Akten

22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 22. Dezember 1923

Der Landrat des Kreises Solingen fordert die Städte Ohligs, Wald und Höhscheid erneut auf, ihr Notgeld einzuziehen.

Der Landrat.      Opladen, den 22. Dezember 1923.
    K.III.

       Wie ich aus den Berichten ersehe, haben die Städte
Ohligs, Wald und Höhscheid ihr Notgeld noch nicht aufgerufen.
Gemäss Artikel 4. u. 5 der Verordnung Nr. 212 betr[effend] Regelung
der Notgeldausgabe in den besetzten Gebieten haben die gemein-
den ihr vor dem 1. Oktober 1923 ausgegebenes Notgeld innerhalb
einer Frist von 3. Monaten nach Inkrafttreten der genannten
Verordnung (das ist: 25. Dezember 1923) einzuziehen. Nach dem
1. Oktober ausgegebenes Notgeld ist an sich schon ungesetzlich.
Alle entgegen dieser Bestimmung noch im Umlauf befindlichen
Notgeldscheine können ohne Entscheidung beschlagnahmt werden,
gleichviel in welcher Hand sie sich befinden. Außerdem sieht
die Verordnung schwere Strafen bei Uebertretung vor.
       Ich möchte nicht unterlassen haben, die Gemeinden
hierauf aufmerksam zu machen.
                                                     I[n] V[ertretung]
                                                            Henrichs.
An
     den Herrn Bürgermeister
                  in Ohligs.

21. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 21.12.1923

Mitteilung über die Lebensmittelversorgung der Erwerbslosen und die Finanzierung der unentgeldlichen Ausgaben, die ein Bestandteil der Unterstützung der gewachsenen Anzahl an Erwerbslosen im Zuge der Inflation war. Der angegebene Betrag umfasst noch nicht den Preis der ausgegebenen Fleischmengen.

Der Bürgermeister                                                         Eitorf (Sieg), den 21. Dezember 1923        IV Tageb[uch].-N[umme]r. 2889                       Fernsprechanschluß N[umme]r. 8

An den                                                                                                                                                                       Herrn Landrat,                                                                                                                                                                                                                                             Siegburg.

Zur Verfügung vom 17. Dezember 1923, K.W.I.

             Die Ausgabe der mit vorbezeichneter Verfügung überwiesenen                                       Lebensmittel an die Erwerbslosen usw. ist heute erfolgt, ebenso                                                 auch die Ausgabe der bewilligten Fleischmengen. Die Bürgermeisterei                                   hat ihrerseits die andere Hälfte des Preises übernommen und die                                               sämtlichen Lebensmittel unentgeltlich verausgabt.                                                                             Die Gemeindekasse ist angeiwiesen, den Preis der Lebensmittel                                                 insgesamt den Betrag von                                                                                                                                                                              430 Billionen Mark                                                                                                          dorthin zu überweisen. Die Aufwendungen über die Fleischausgabe                                         werde ich in den nächsten Tagen mitteilen.

                                                                                       Weber

20. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 359 „Gewerbesteuer” 1923-1944, S. 75

Der Besitzer der Firma Westdeutsche Industriebedarf Hein meldet der Gemeinde Troisdorf, dass die Arbeit seines Betriebs seit Beginn der Ruhraktion ruhe.

                                                                                             Troisdorf, den 20. 12. 1923
                                                                                             Cölnerstraße 60

      An
         Gemeinde Troisdorf

J. N.R 992

     Die Firma Westdeutsche Industriebedarf
Carl Hein & Bayer G.m.b.H. Troisdorf
ruht seit Beginn der Ruhraktion und
ist beim Finanzamt Siegburg gemeldet
worden
                            Hochachtend
                                      C Hein

19. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landkreis Bonn, 19.12.1923

Anlage zu einer Mitteilung des Reichsministers für Finanzen vom 19.12.1923 betreffend “Goldrechnung im Besteuerungsverfahren und im Steuerstrafverfahren”. Ein Auszug aus dem Geldstrafengesetz vom 27. April 1923 in der Fassung der Verordnung vom 23. November 1923. Die Geldstrafenverordnung war Teil einer umfassenden Reform des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB). Die Reform 1923 beinhaltete die Schaffung eines eigenen Jugendstrafrechts und die Umgestaltung der Geldstrafe.

Auszug aus dem Geldstrafengesetz vom 27. April 1923 (Reichsgesetzbl[att]. I S[eite]. 254) in der   Fassung der Verordnung vom 23. November 1923 (Reichsgesetzbl[att]. I S[eite]. 1117).

Artikel I.

……………………..

Artikel II.

(1) Bei Geldstrafen, die nicht bei Verbrechen, Vergehen oder Übertretungen angedroht sind oder werden, insbesondere bei Zwangsstrafen und Ordnungsstrafen, beträgt, soweit nicht höhere Beträge oder Geldstrafe in unbeschränkter Höhe angedroht sind oder werden, der Mindestbetrag eine Goldmark und der Höchstbetrag eintausend Goldmark. 19. Dezember 1923 weiterlesen

18. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 18.12.1923

Antrag des Kreisausschusses der Erwerbslosen des Siegkreises auf die Verbilligung der Licht- und Wasserpreise und eine Unterstützung der Kreisverwaltung für die Gemeinden, um eine möglichst weitgreifende finanzielle Hilfestellung für Erwerbslose zu ermöglichen.

An                                                                                                                                                                                 die Kreisverwaltung des Siegkreises.

Antrag auf Verbilligung der Licht- und Wasserpreise                                                                      für die Erwerbslosen des Siegkreises durch den Kreis.

Begründung.

Da verschiedene Gemeinden des Kreises schon der                                                                               zwingenden Not folgend, für die Erwerbslosen, die oben                                                              angeführten Preise bedeutend verbilligt haben, aber die                                                                  meisten Gemeinden noch nicht b.z.w. dazu nicht in der                                                                      Lage sind, fordern wir die Kreisverwaltung auf sofort                                                                   Maßnahmen zu treffen, um eine durchgreifende Verbilligung                                                         auf alle Erwerbslosen des Kreises auszudehnen.

Kreisausschuss der Erwerbslosen des Siegkreises                                                                       Siegburg, den 18. Dezember 1923                                                                                                                    J.A.                                                                                                                                                                                gez. Georg Ludwig.                                                                                                                                          (L.S.) Der Obermann J. V. G. Ludwig.

17. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 1441a, Berichte 27. November bis 27. Dezember 1923

Polizeiliche Überwachung von angeblichen „Versammlungen kommunistischer Hundertschaften“ in Wald.

-Seite 1-

Der Regierungs-Präsident          Düsseldorf, den 27. November 1923
C.D. III9934
   Bericht vom 17.11. Nr. 5116
       Die Ermittlungen der Polizei-Verwaltung in Wald wegen der
   Versammlungen kommunistischer Hundertschaften bei Karl Börner haben
   kein tatsächliches Ergebnis gezeitigt. Ich ersuche ergebenst zu veran-
   lassen, dass Börner und Gen[ossen] fernerhin beobachtet werden und die Po-
   lizeiverwaltung in Wald gegebenenfalls zum energischen Einschreiten
   veranlasst wird.
       Im übrigen fällt mir auf, dass die Originalverhandlungen den bri-
   tischen Kreisoffizier übersandt worden sind. Ich ersuche ergebenst fest-
   zustellen, aus welchem Grunde die Ermittelungsakten, die kein Ergebnis
   gezeitigt haben, an die Besatzung ausgeliefert worden sind.
   Fristvermerk 14 Tage.
                                         Im Auftrage:
                                   gez[eichnet] Faust
                                                             Beglaubigt
                                                       gez, Unterschrift.
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17. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landkreis Bonn, 17.12.1923

Erhöhung der Pferde- und Rindviehabgabe wegen steigender Kosten bei der Bekämpfung von Tierkrankheiten.

Pferde- und Rindviehabgabe
Der Landeshauptmann fordert für Pferde und Rindvieh einen
weiteren Betrag von je 50 Goldpfennig pro Stück, d[as].i[ist].z[zur].Z[ei]t. 500 Milli-
arden. Die weitere Beitragsforderung wird begründet mit den hohen Un-
Kosten, die durch die Bekämpfung der häufiger auftretenden Lungen-
seuche beim Rindvieh und ansteckeden Blutarmut bei Pferden entstehen.
Die Beiträge müssen nach Anordnung des Landeshauptmann sofort gezahlt werden und werden in den nächsten Tagen eingezogen.
Es kann nur Reichsgeld und im Regierungsbezirk Köln umlauf-
fähiges Notgeld angenommen werden.
Berkum, den 17. Dezember 1923.
Der Bürgermeister.
In allen Gemeinden bekanntmachen
und aushängen.
1) Ist bekannt
gemacht.

14. Dezember 1923

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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Höhscheid H 3377, Schreiben 14. Dezember 1923

Wie der Walder Bürgermeister am 27. November 1923 in seinem „Notschrei“, so berichtet nun auch der Höhscheider Bürgermeister Hugo Pohlig der britischen Besatzungsmacht über die katastrophale wirtschaftliche und finanzielle Lage seiner Gemeinde.

-Seite 1-

                        Sofort!      H[öhscheid] 14/12. 23.
       1) An
           die britische Besatzungsbehörde,
           z[u] H[än]d[en] des Herrn Kreisdelegierten,
                                                 in
                                                      Ohligs.

       Die wirtschaftlichen und finanziellen Verhält-
nisse der Gemeinde Höhscheid, die schon seit Mo-
naten die denkbar ungünstigsten waren, haben sich
in den letzten Wochen in einer Weise verschlechtert,
daß sie sich in allerkürzester Zeit zu einer
Katastrophe auswachsen werden, wenn der Ge-
meinde nicht sofort und wirksame Hilfe zu Teil
wird. Die Ursachen dieser Entwickelung sind
allgemein bekannt, sodaß ich es mir versagen
kann, näher darauf einzugehen. Über ihre Rück-
wirkungen auf die hiesige Gemeinde gestatte
ich mir im Anschluß an die mündliche Unter-
redung vom 3. d[iese]s M[ona]ts folgendes anzuführen.
Höhscheid hat rund 16000 Einwohner, die sich
zu 90% aus Arbeitern und Angestellten der
Solinger Stahlwarenindustrie zusammensetzen.
Diese sind zu etwa 1/4 in Höhscheid, im übrigen
in den benachbarten Gemeinden (Solingen, Wald
Ohligs) in Fabrikbetrieben oder als Heimarbeiter
in eigenen Werkstätten für Unternehmungen
in diesen Gemeinden tätig. Ihre Eigenschaft als
sog[enannte] Arbeiterwohnsitzgemeinde hat für Höhscheid
zur Folge geringe Steuerkraft auf der einen
und starke Belastung, namentlich auf dem
Gebiete des Schulwesens und der Wohlfahrtspflege
auf der andern Seite. Als vor Monaten der

-Seite 2-

Ruhreinbruch die Solinger Industrie fast völlig
zum Erliegen brachte, machte sich dies in besonderem
Maße in Höhscheid bemerkbar. Die Zahl der Er-
werbslosen erreichte eine Höhe wie nie zuvor.
Sie betrug in der Woche vom 19.-24. November d[iese]s
J[ahre]s einschließlich der Frauen und Kinder 4629.
29 % der Gesamtbevölkerung. In der letzten Woche
ist zwar ein Rückgang in der Zahl der Erwerbs-
losen zu verzeichnen gewesen, der aber mit
hoher Wahrscheinlichkeit nach Weihnachten einer wei-
teren Zunahme Platz machen wird. Die vom
Reich festgesetzten Unterstützungssätze sind so
gering – es erhalten z[ur] Z[ei]t Ledige unter 21 Jahren
wöchentlich 2 Billionen M[ark], Ledige über 21 Jahre
4,6 Billionen M, Verheiratete (Mann und Frau),
6 Billionen M, dazu für jedes Kind 1 Billion
M – daß davon nicht einmal die notwendigsten
Lebensbedürfnisse bestritten werden können.
Infolgedessen muß die gemeindliche Wohlfahrts-
pflege durch Gewährung von Zusatzunterstützung
(z. Zt. 40 %) durch Verabreichung von Lebensmitteln,
Kleidung, Schuhen, Wäsche, Brennstoffen in erheb-
lichem Umfange für sie eintreten. Auch zur
Zahlung der Wohnungsmiete, der anteiligen
Grund- und Gebäudesteuer, des Wassergeldes, der
Kosten der Beleuchtung usw. sind die Erwerbslosen,
die zum größten Teil schon seit 6 Monaten
außer Arbeit sind, nicht mehr in der Lage, sodaß
die Gemeinde auch diese Ausgaben übernehmen
muß. Neben den Erwerbslosen sind 511 Kurz-
arbeiter – mit Familienangehörigen rund 2000

-Seite 3-

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13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Bericht 13. Dezember 1923

„Die Stadt Ohligs hat insgesamt für 586 Billiarden Mark Notgeld ausgegeben.“

                              Abschrift.
                                         Ohligs, den 13. Dezember 1923.
   Der Bürgermeister.      
     Abt[ei]l[un]g III.

Betrifft: Notgeld.
Bezug: Verf[ü]g[ung] vom 11.12.23. K. III
                    

       Die Stadt Ohligs hat insgesamt für 586 Billiar-
   den Mark Notgeld ausgegeben. Die Einlösung hat bereits
   ohne öffentliche Aufrufung begonnen, indem verschiede-
   nen Privatbanken grössere Beträge von Notgeld gegen
   Ueberweisung von Reichsgeld abgenommen wurden. Die
   auf diese Weise eingelösten Scheine werden nicht wie-
   der in Verkehr gebracht.
       An Sicherheit stehen aus Devisen (nach den amtli-
   chen Kursen) und kurzfristig ausgeliehenen Beträgen
   360 Billiarden zur Verfügung. Der Rest ist in Warenbe-
   ständen von Lebensmitteln, Kleidern, Kohlen pp. für die
   Minderbemittelten angelegt. Aus dem Verkaufserlöse der
   Waren dürfte die Deckung des restlichen Betrages ge-
   sichert sein.

An den                                     D[er] B[ürgermeister]
     Herrn Landrat                           S[auerbrey]
                   in Opladen.

13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, A1 Nr. 120, 13. Dezember 1923

Der Vorsitzende des Kreisausschusses gibt eine Warnung über gefälschtes Notgeld heraus. Er bittet darum, dies in der nächsten Zeitungsausgabe abzudrucken, um die Bevölkerung zu warnen. 

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

K.A.1722

Ich bitte um Aufnahme folgende Notiz unter Lokales in einer der nächsten Ausgaben Ihres Blattes:

Falsches Notgeld: Es sind falsche Notgeldscheine des Landkreises Neuss über 10 Billionen Mark im Umlauf; vor deren Annahme dringend gewarnt wird, da eine Einlösung selbstverständlich nicht in Frage kommt. Die Scheine tragen folgenden Wortlaut in schwarzem Buchdruck auf weissem, hellblau verblümten Papier: „Landkreis Neuss. Gutschein über 10 Billionen Mark. Dieser Gutschein wird von allen öffentlichen Kassen im Landkreise Neuss in Zahlung genommen. Neuss, den 19. November 1923. Der Landrat: Otto Hahn.“ Seitlich tragen die Geldscheine den Stempel: „Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf. Gültig bis 1. April 1924.“, und in der linken Ecke schwach gedruckt eine Nummer. Die Scheine sind schon insofern als Fälschung leicht zu erkennen, als Notgeld des Landkreises Neuss, das von ihm allein ausgegeben wurde, nicht mehr im Umlauf ist. Lediglich Geldscheine der Gruppe der Landkreise Crefeld, Grevenbroich, Kempen, München-Gladbach und Neuss befinden sich noch im Verkehr.

Gez. Dr. Groener.

An die Geschäftsstelle der a) Neuss-Grevenbroicher Zeitung, b) Neusser Zeitung c) des Freien Sprechers d) der Düsseldorfer Nachrichten.

Abschrift dem Herrn Bürgermeister in Kaarst

Um die Kreisbewohner vor Schäden, die ihnen aus der Annahme des Falschgeldes erwachsen, zu schützen, ersuche ich um sofortige ortsübliche Bekanntmachung.

Dr. Groener.