Alle Beiträge von Stadtarchiv Düsseldorf

20. Dezember 1923


Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 9-0-1-17.0000

Auszug aus dem Protokoll der Stadtverordneten-Versammlung zu Düsseldorf.

[…]
Punkt 6. Wertbeständiges Notgeld im besetzten Gebiet.
Beigeordneter Dr. Lehr: Meine Damen und Herren! Es
ist Ihnen bekannt, daß die Vereinigung der Stadt- und Land-
kreise und sonstigen kommunalen Verbände sowie der Landes-
banken des besetzten Gebietes sich der schwierigen Aufgabe unter-
zogen hat, ein wertbeständiges Geld für das ganze besetzte Ge-
biet von Dortmund bis Ludwigshafen zu schaffen. Die Ver-
handlungen, die von den Städten Köln, Düsseldorf, Essen und
der Landesbank der Rheinprovinz als Beauftragte dieses Ver-
bandes geführt worden sind, haben bereits zu einem Abkommen
mit dem Reichsfinanzministerium vom 6. Dezember geführt.
Ueber dieses Abkommen habe ich den Ausschüssen bereits aus-
führlich Bericht erstattet, auch in den Zeitungen hat manches
darüber gestanden, so daß ich mit Rücksicht darauf, daß die Ver-
handlungen mit der Besatzung im Augenblick noch nicht zum
Abschluß gekommen sind und gerade in diesen Tagen zur Ent-
scheidung stehen, auf längere Ausführungen zu diesem Punkte
verzichten kann.
Ich bitte Sie lediglich, dem Beschlußentwurf zuzustimmen,
der von Ihnen fordert, daß wir als Stadt Düsseldorf die
selbstschuldnerische Bürgschaft für eine 6prozentige Goldanleihe
der Landesbank der Rheinprovinz als Treuhänderin der Stadt-
und Landkreise und der sonstigen Kommunalverbände des be-
setzten Gebiets bis zum Betrage von 300 Millionen Goldmark
übernehmen.
Die Schaffung des wertbeständigen Geldes ist eine Lebens-
frage für alle Stadt- und Landkreise und Kommunalverbände
des besetzten Gebiets. Ich möchte die Hoffnung aussprechen,
daß die Vermittlungsvorschläge, die gestern der Interalliierten
Rheinlandkommission in Koblenz noch einmal gemacht worden
sind, angenommen werden und daß es uns gelingt, in der ersten
Januarwoche das neue Geld herauszugeben.
Der Beschlußentwurf lautet dementsprechend.
Vorsitzender Beigeordneter Geusen: Das Wort wird nicht
gewünscht. Es ist so beschlossen.
[…]

20. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, DR 3 (22)

Auszüge aus dem Monatsbericht des Statistischen Amtes Düsseldorf für November 1923. Gezeigt werden u.a. die Düsseldorfer Teuerungszahl für Ernährung, Miete, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung und die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel und Brenn- und Leuchtstoffe für den Zeitraum 19. November bis 17. Dezember.

8. Dezember 1923


Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7886.0000

In die Akte eingebundenes Plakat: Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum, um Unruhen und Plünderungen zu verhindern.

Bekanntmachung!
Die große Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Notlage der Erwerbslosen haben
zu Unruhen und Plünderungen geführt, wobei politische und verbrecherische Elemente eine
große Rolle spielten.
Daß durch Plünderungen die Lage der Erwerbslosen nicht verbessert werden kann,
sondern im Gegenteil die allgemeine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aufs
äußerste gefährdet wird, hat wohl mittlerweile jeder anständige und vernünftige Erwerbs-
lose begriffen.
Es ist daher Aufgabe und Pflicht der Polizei, Plünderungen
unter allen Umständen zu verhindern.
Es hat sich gezeigt, daß Ansammlungen Erwerbsloser unter
freiem Himmel und Aufzüge fast immer der Ausgangspunkt zu
Plünderungen waren.
Wenn auch zunächst die Demonstranten diese Absicht nicht hatten, sind sie später doch
der Parole derjenigen Elemente gefolgt, welche politische u[und] verbrecherische Ziele verfolgen.
Aus diesem Grunde können, solange die jetzige gespannte Lage andauert, Ansamm-
lungen auf Straßen und Plätzen und Aufzüge nicht mehr geduldet werden. Sie werden
hiermit aus sicherheitspolizeilichen Gründen verboten. Die Polizei ist beauftragt, sie unter
allen Umständen zu verhindern. Sie ersucht alle vernünftigen Erwerbslosen, solchen Ver-
anstaltungen fern zu bleiben. Wo Wiederstand geleistet werden sollte, wird die Polizei
gezwungen sein, rücksichtslos von der Waffe Gebrauch zu machen.
Düsseldorf, den 8. Dezember 1923.
Der Oberbürgermeister.
Die Polizeiverwaltung.

8. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-8-1454.0000

Schulchronik der Knabenschule an der Mettmanner Straße.

8.12.23.
Die unteren Räume, sowie die Turnhalle und die
beiden Baracken, die bisher mit Besatzungstruppen
belegt waren, wurden von diesen wieder ge-
räumt; doch konnten die Räume nicht sofort
wieder bezogen werden, da sie erst instand gesetzt
werden mußten. Die Instandsetzungsarbeiten
zogen sich bis Ostern hin.

28. November 1923


Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-16-6.0000

Auszug aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlungen von Kaiserswerth.

8) Druck von Notgeld.
Zur rechtzeitigen
Beseitigung einer etwa plötzlich auftreten-
den Zahlungsmittelknappheit wird die
Herausgabe von weiterem Notgeld im
Werte von: a) Scheinen zu 1 Billion
Mark, b) zu 5 Billionen Mark
c) zu 10 Billionen Mark beschlossen.
Gleichzeitig erklärte sich Versammlung
mit der Herstellung einer beschränkten
Anzahl Notgeldscheine auf Seide einver-
standen.

27. November 1923

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Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 9-0-1-17.0000

Protokoll der Stadtverordneten-Versammlung zu Düsseldorf. Behandelt wurden nur die Punkte “Einlösung des Notgeldes” (vor Eintritt in die Tagesordnung) und “Punkt 1: Mitteilung der Verwaltung über die Unterstützungsmaßnahmen für Erwerbslose”. Die Punkte 2-6 wurden ohne Erörterung angenommen, die übrigen Punkte auf die nächste Sitzung vertagt.

23. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7886.0000

In die Akte eingebundenes Plakat: Verbot der Ansammlung von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum in Düsseldorf-Oberkassel, um Plünderungen zu verhindern.

Warnung!
Ortsfremde Plünderer versuchen jetzt auch in den bisher ruhigen Stadtteil
Oberkassel Unruhe und Zerstörungen hineinzutragen.
Jeder weiß, daß damit unsere verzweifelte Lage nur verschlimmert wird. Die
Plünderer wollen nur Zerstörung und Raub; sie stören und vereiteln die ein-
geleiteten Hilfsmassnahmen; sie sind die schlimmsten Volksfeinde. Wer sie unter-
stützt, auch durch müßiges Gaffen, ist mit schuldig.
Ansammlungen von mehr als 5 Per-
sonen auf öffentlichen Strassen u[und] Plätzen
werden hierdurch verboten.
Die Polizei ist angewiesen, alle Ansammlungen zu zer-
streuen und notfalls die Schußwaffe anzuwenden.
Wer bei öffentlichen Ansammlungen zu Schaden kommt, erhält nach dem Gesetz keinerlei
Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, auch wenn er sich nicht an Plünderungen oder anderen
strafbaren Handlungen beteiligt hat.
Darum: Fort von der Strasse!
D’dorf-Oberkassel, den 23. November 1923.
Der Oberbürgermeister.
Die Polizeiverwaltung.

22. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-16-27.0000

Auszug aus dem Protokoll der Finanzkommission Kaiserswerth Stadt und Land.

4. Herausgabe von Notgeld
Mit Rücksicht
darauf, daß der Bürger-
meisterei durch die
Herausgabe von Notgeld
größere finanzielle Vor-
teile entstehen, ist Kom-
mission damit einver-
standen, weitere Not-
geldscheine in Stücken
von 10 Billionen Mark
in Auftrag zu geben. Zur
Verbilligung der Druckko-
sten sind die Scheine in
Zukunft nur einseitig
zu bedrucken. Der Geschäfts-
führer der Seidenfabrik
Bolz hat sich bereit erklärt,
die erforderliche Seide für
die Anfertigung von Not-
geldscheinen aus Seide
zur Verfügung zu stellen.
Versammlung nimmt
von dem Entgegenkommen
des Herrn Helm dankend
Kenntnis. Mit Rücksicht
auf die erhöhten Anferti-
gungskosten muß von
einer Herstellung von Not-
geldscheinen auf Seide vor-
läufig Abstand genommen
werden.

22. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-8-813.0000

Auszug aus dem Protokollbuch der Konferenzen des Lehrerkollegiums der Schule an der Zitadellstraße.

Konferenz vom 22. November 1923.
[…]
3. Es wurde dann in eine Besprechung über-
gegangen, in welcher Weise die Schule die Kinder
sammeln will, die zu Hause keinen geheizten

Raum haben. In den Klassen soll festgestellt werden,
ob und wieviele Kinder in Frage kommen.
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Stadt
bei dieser Veranstaltung die Haftpflicht über-
nehme.
[…]
6. Es sind unserer Schule nur 9 Paar Holzschuhe
überwiesen worden, was weit unter dem
Bedarf namentlich in diesem schwierigen
Winter ist. Der Vorsitzende wird eine Nach-
forderung einreichen.
7. Als beste Abwehrmaßnahme vor Kleiderdieb-
stählen müssen die Überkleider im Klassen-
zimmer aufbewahrt werden.
[…]