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13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, A1 Nr. 120, 13. Dezember 1923

Der Vorsitzende des Kreisausschusses gibt eine Warnung über gefälschtes Notgeld heraus. Er bittet darum, dies in der nächsten Zeitungsausgabe abzudrucken, um die Bevölkerung zu warnen. 

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

K.A.1722

Ich bitte um Aufnahme folgende Notiz unter Lokales in einer der nächsten Ausgaben Ihres Blattes:

Falsches Notgeld: Es sind falsche Notgeldscheine des Landkreises Neuss über 10 Billionen Mark im Umlauf; vor deren Annahme dringend gewarnt wird, da eine Einlösung selbstverständlich nicht in Frage kommt. Die Scheine tragen folgenden Wortlaut in schwarzem Buchdruck auf weissem, hellblau verblümten Papier: „Landkreis Neuss. Gutschein über 10 Billionen Mark. Dieser Gutschein wird von allen öffentlichen Kassen im Landkreise Neuss in Zahlung genommen. Neuss, den 19. November 1923. Der Landrat: Otto Hahn.“ Seitlich tragen die Geldscheine den Stempel: „Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf. Gültig bis 1. April 1924.“, und in der linken Ecke schwach gedruckt eine Nummer. Die Scheine sind schon insofern als Fälschung leicht zu erkennen, als Notgeld des Landkreises Neuss, das von ihm allein ausgegeben wurde, nicht mehr im Umlauf ist. Lediglich Geldscheine der Gruppe der Landkreise Crefeld, Grevenbroich, Kempen, München-Gladbach und Neuss befinden sich noch im Verkehr.

Gez. Dr. Groener.

An die Geschäftsstelle der a) Neuss-Grevenbroicher Zeitung, b) Neusser Zeitung c) des Freien Sprechers d) der Düsseldorfer Nachrichten.

Abschrift dem Herrn Bürgermeister in Kaarst

Um die Kreisbewohner vor Schäden, die ihnen aus der Annahme des Falschgeldes erwachsen, zu schützen, ersuche ich um sofortige ortsübliche Bekanntmachung.

Dr. Groener.

4. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, A2 Nr. 93, 4. Dezember 1923

Der Vorsitzende der Kreisauschusses berichtet über seine Verhandlungen mit der Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG (RWE) bzgl. der Überweisung der Finanzzuschläge.

Weitere Quellen: Bestätigungen der Zahlungen der Finanzzuschläge durch die RWE (Januar-Februar 1924) als Scan

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

K.A.1626.

Betrifft: Finanzzuschläge des R.W.E.

Meine Verhandlungen mit dem R.W.E. betr.[effend] die Überweisung der Finanzzuschläge an die Gemeinden haben den Erfolg gezeitigt, dass das R.W.E. sich vorläufig bereit erklärt hat, die Finanzzuschläge monatlich zu entrichten. Die erste Überweisung ist nach der mir gewordenen Nachricht bereits erfolgt.

Klagen oder Anstände, sei es hinsichtlich der Höhe der Aufschläge, sei es hinsichtlich des Zeitpunktes ihrer Entrichtung, ersuche ich mir zur sofortigen weiteren Veranlassung mitzuteilen.

Dr. Groener.

An den Herrn Bürgermeister in Büttgen

25. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, A2 Nr. 93, 25. September 1923

Das R.W.E. teilt die Erhöhung und Berechnung der Strompreise anhand von Goldmark dem Landrat des Kreises Neuss mit. Ein Durchschlag wurde der Gemeinde Büttgen zugesandt. 

An den Herrn Landrat des Kreises Neuss

Zu Neuss

Abt.D.Pe/Bm.

Strompreiserhöhung bzw.

Strompreisberechnung:

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, werden nunmehr die Kohlenpreise allwöchentlich in Goldmark festgesetzt, nachdem auch die Preise der übrigen Materialien bereits seit längerer Zeit auf Basis von Goldmarkpreisen durch die grossen Lieferungsverbände berechnet werden. Wir sind daher gezwungen, auch die Strompreise, die bekanntlich von den Kohlenpreisen abhängig sind, in Goldmark zu berechnen. Im Augenblick sind noch gewisse Unklarheiten in den Zahlungsbedingungen des Kohlensyndikats enthalten, die noch der Erledigung bedürfen. Diesbezügliche Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien schweben. Bis zur endgültigen Klarstellung, vorausgesetzt, dass diese baldigst erfolgt, wollen wir die bisher gültige Verrechnungsformel unter Anwendung der Goldmarkpreise beibehalten.-

Für die Woche vom 17. bis 23. September 1923 betragen die Kohlenpreise

Für gewaschene Fettnusskohle III M 38.06

IV M 36.66

Durchschnittspreis =                         M 37.36 Goldmark.

[Seite 2]

II den Herrn Landrat des Kreises Neuss zu Neuss 25.9.1923

Nach der bisher gültigen Verrechnungsformel werden deshalb für die in der Woche vom 17. bis 23. September auszustellenden Stromrechnungen die Strompreise betragen:

für Licht 30 + 0,4 x 37.36 – 15.00 x 30 = 47.82 abgerundet

15,00                         auf 48 Goldpfennig

zuzüglich 15% Finanzaufschlag 7,18

55,07 abgerundet auf

auf 56 Goldpfennig

für Kraft 14 + 0,4 x 37.36 – 15.00 x 14 = 22,35 abgerundet auf

15,00                         22 Goldpfennig

zuzüglich 15% Finanzaufschlag 3.35

25.70 abgerundet auf

Abgerundet auf 26 Goldpfennig

Die sich mit obigen Preisen ergebenden Rechnungsbeträge in Goldmark werden, solange die Papiermark noch gesetzliches Zahlungsmittel und die Goldmarkwährung noch nicht durchgeführt ist, nach der jeweiligen amtlichen Berliner Dollarnotierung (Durchschnitt aus Geld- und Briefkurs) in Papiermark umgerechnet. Die Zahlung hat bei Rechnungserteilung, spätestens innerhalb 2 Tagen nach Zustellung der Rechnung, zu erfolgen, andernfalls müssen wir uns Valorisierung des Betrages vorbehalten.-

Einstweilen werden wir den bisher angewandten Zuschlagfaktor von 0,4x%, wie schon oben erwähnt, auch für die Goldmarkberechnung weiter beibehalten, müssen uns aber eine Erhöhung dieses Satzes für die allernächste Zeit ausbedingen. Dies ist umsomehr notwendig, als der Goldkohlenpreis bereits auf das 2 ½ fache des Vorkriegspreises gestiegen ist und durch die wesentliche Erhöhung der Frachten die Kohlenpreise frei Kraftwerk gegenüber der Vorkriegszeit sich auf mehr denn das 2 ½ fache gesteigert haben.-

Den Herren Bürgermeistern Ihres Kreises wurde Durchschlag dieses Schreibens zugesandt.-

Rhein. Westf. Elektrizitätswerk A.O.

Betriebsverwaltung Neuss.

 

4. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, D12 Nr. 6, 4. September 1923

Genau einen Monat nach dem 100 000 und 500 000 Markschein wird in der Gemeinde Büttgen der Zwei Millionen Markschein herausgegeben.

Gemeinde Büttgen

Die Gemeinde und Gemeinde-Sparkasse Büttgen bitten zur Behebung der Zahlmittelnot die Bevölkerung von Büttgen, Neuß und weitere Umgebung diesen Gutschein als Zahlungsmittel anzunehmen. Die Gemeinde und Gemeinde-Sparkasse verpflichten sich, den Gutschein zu jeder Zeit in voller Höhe gegen Reichsgeldscheine einzulösen. Die Umlaufszeit beträgt zwei Monate. Die Einlösung erfolgt bei der Gemeinde-Sparkasse Büttgen und bei den Sparkassen und Banken in Neuß.

2 000 000 Mark

Dieser Gutschein ist nur gültig, wenn er die Unterschrift des Bürgermeisters u[nd] zwei Unterschriften der Gemeinde-Sparkasse und ferner das Amtssiegel des Bürgermeisteramtes und der Sparkasse trägt.

Gutschein

über

Zwei Millionen Mark

Büttgen, den 4. September 1923.

Der Bürgermeister:                                                             Die Gemeinde-Sparkasse:

E 1503

 

4. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, D12 Nr. 4 und 5, 4. August 1923

Notgeld in Höhe von 100 000 und 500 000 Mark, welches von der Gemeinde Büttgen und der Gemeinde Sparkasse herausgegeben wurde. 

Gemeinde Büttgen

Die Gemeinde und Gemeinde-Sparkasse Büttgen bitten zur Behebung der Zahlmittelnot die Bevölkerung von Büttgen, Neuß und weitere Umgebung diesen Gutschein als Zahlungsmittel anzunehmen. Die Gemeinde und Gemeinde-Sparkasse verpflichten sich, den Gutschein zu jeder Zeit in voller Höhe gegen Reichsgeldscheine einzulösen. Die Umlaufzeit beträgt drei Monate. Die Einlösung erfolgt bei der Gemeinde-Sparkasse sowie bei der Stadt- und Kreissparkasse Neuß.

Hunderttausend Mark

B 2551

100 000         Gutschein über Hunderttausend Mark. Büttgen, den 4. August 1923.

Dieser Gutschein ist nur gültig, wenn er die Unterschrift des Bürgermeisters u[nd] zwei Unterschriften der Gemeinde-Sparkasse und ferner das Amtssiegel des Bürgermeisteramtes und der Sparkasse trägt.

Der Bürgermeister:                                                             Die Gemeinde-Sparkasse: