Quelle: Stadtarchiv Kaarst, A1 Nr. 120, 13. Dezember 1923
Der Vorsitzende des Kreisausschusses gibt eine Warnung über gefälschtes Notgeld heraus. Er bittet darum, dies in der nächsten Zeitungsausgabe abzudrucken, um die Bevölkerung zu warnen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
K.A.1722
Ich bitte um Aufnahme folgende Notiz unter Lokales in einer der nächsten Ausgaben Ihres Blattes:
Falsches Notgeld: Es sind falsche Notgeldscheine des Landkreises Neuss über 10 Billionen Mark im Umlauf; vor deren Annahme dringend gewarnt wird, da eine Einlösung selbstverständlich nicht in Frage kommt. Die Scheine tragen folgenden Wortlaut in schwarzem Buchdruck auf weissem, hellblau verblümten Papier: „Landkreis Neuss. Gutschein über 10 Billionen Mark. Dieser Gutschein wird von allen öffentlichen Kassen im Landkreise Neuss in Zahlung genommen. Neuss, den 19. November 1923. Der Landrat: Otto Hahn.“ Seitlich tragen die Geldscheine den Stempel: „Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf. Gültig bis 1. April 1924.“, und in der linken Ecke schwach gedruckt eine Nummer. Die Scheine sind schon insofern als Fälschung leicht zu erkennen, als Notgeld des Landkreises Neuss, das von ihm allein ausgegeben wurde, nicht mehr im Umlauf ist. Lediglich Geldscheine der Gruppe der Landkreise Crefeld, Grevenbroich, Kempen, München-Gladbach und Neuss befinden sich noch im Verkehr.
Gez. Dr. Groener.
An die Geschäftsstelle der a) Neuss-Grevenbroicher Zeitung, b) Neusser Zeitung c) des Freien Sprechers d) der Düsseldorfer Nachrichten.
Abschrift dem Herrn Bürgermeister in Kaarst
Um die Kreisbewohner vor Schäden, die ihnen aus der Annahme des Falschgeldes erwachsen, zu schützen, ersuche ich um sofortige ortsübliche Bekanntmachung.
Dr. Groener.