Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand: Notgeldsammlung
Notgeldschein der Stadt Emmerich mit einem Nennwert von Zehn Millionen Mark. Unterzeichnet vom ersten Beigeordneten Bovensiepen.
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/176 „Katholische höhere Mädchenschule“ 1922 – 1923
Aufgrund der Inflation und des erhöhten Schulgeldes kann eine Mutter dieses für ihre Kinder nicht mehr bezahlen und bittet um eine Ermäßigung bei dem Kuratorium der Höheren Töchterschule in Emmerich.
Benedick, Emmerich Emmerich, 28. Juli 1923. B II 3/3
Wassenbergstr 37
322
An das Kuratorium der Höheren Töchterschule
Emmerich.
Meine beiden Kinder Elisabeth und Auguste Benedick
besuchen die Töchterschule.
Leider ist es mir beim besten Willen nicht möglich
das ganze Schulgeld zu entrichten, da mein Einkommen
nicht hiernach gestellt ist.
Ueber meine Verhältnisse können Sie sich bei der
Firma Schleipen & Eichhorn erkundigen.
Das Kuratorium bitte ich höfl. die Angelegenheit zu
prüfen und eine Ermäßigung des Schulgeldes eintre-
ten zu lassen. Eine gleiche Angabe wurde im vorigen
Jahre leider abgelehnt.
Hochachtungsvoll
H. Benedick
18/12
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/615 „Sonntagsfeier und öffentliche Lustbarkeiten, Volksunterhaltungsabende,“ 1923 – 1927
Der Landrat des Kreises Rees schreibt an den Emmericher Bürgermeister. Er hält das, für Emmerich beschlossene, “Tanzverbot” aufgrund der Besatzung für gerechtfertigt und sieht keine Notwendigkeit ein Verbot für den gesamten Kreis auszusprechen.
Der Landrat Wesel, den 14. Juli 1923. 192
des Postfach
Kreises Rees
Telefon 564 und 565. AV 4/8
Tgb.-Nr. I./3010.
In Erwiderung Ihres Schreibens vom 2. ds. Mts. teile ich
Ihnen ergebenst mit, daß ich mich zur Zeit noch nicht genötigt
sehe, ein Tanzverbot für den ganzen Kreis zu erlassen. Die durch
die teilweise Besetzung der Stadt Emmerich geschaffene Lage recht-
fertigt das für die Stadt Emmerich und nähere Umgebung erlassene
Tanzverbot. Was die Stadt Wesel anlagt, so liegen hier die Ver-
hältnisse insofern anders, als die Stadt Wesel vermöge ihres
reichlichen polizeilichen Schutzes in der Lage ist, etwaigen
Übergriffen, wie das bisher auch schon geschehen ist, in ausrei-
chendem Maße entgegen zu treten. Schützenfeste und Kirmessen
allgemein zu verbieten dürfte meines Erachtens zu weit gehen.
Es wird sich im übrigenempfehlen, die Angelegenheit nochmals in
einer der nächsten Dienstversammlungen zu besprechen.
An den ZdA
Herrn Bürgermeister J. 18.7.23
in […]
Emmerich
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923
Karl Fischer wurde von den Belgiern als Polizeispitzel verhaftet und verurteilt. Durch die Haft hatte er 500 000M Lohnausfall. Er bittet die Stadt Emmerich im Zuge der Ruhrhilfe um Entschädigung und spricht dort vor.
Verhandelt: 198 Z
Emmerich, den 25. Juni i923.
Auf Vorladung erscheint der Buchbinder Karl Fischer von hier,
Hotel zur Post wohnhaft, und erklärt:
Ich bin am 27. April ds. Js. auf Veranlassung der angeblichen
Frau Gleichner von den Belgiern verhaftet worden, weil ich für
die deutsche Polizei Spitzeldienste verrichten sollte. Der xxx
genaue Vorgang befindet sich in den Akten gegen Frau Gleichner we-
gen Landesverrats bei der Staatsanwaltschaft in Münster. Ich habe
im Gefängnis in Crefeld und Aachen 40 Tage in Untersuchungshaft
gesessen und bin dann vom belgischen Kriegsgericht in Aachen
mit 40 Tagen Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft
bestraft worden, weil ich keinen Personalausweis in meinem Be-
sitz hatte. und xxxxxxxxxxxxx
Augenzeuge ist der Konditor Baardwyk von hier, der zusammen mit
mir eine zeitlang in Crefeld im Gefängnis gesessen hat.
Während der Zeit meinr Inhaftierung habe ich xxxx schon alleine
an Arbeitslohn einen xxxx Verlust von 492 288 M erlitten. Wenn
man xx die inzwischen eingetretene Geldentwertung in Betracht
zieht, ist m. E. eine Forderung von 500 000 M ohne die übrigen
Verluste, die ich erlitten habe, die ich aber nicht in Anrechn-
nung bringen will, grechtfertigt.
v. g. u.
Paul Fischer
g. n. o.
[…]
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1113 „Soziale und Arbeiter-Wohnungsfrage, Zwangssparkassen, Arbeitsnachweise usw.“ 1923
Durch die Besetzung des Rhein-Ruhrgebietes ist der Absatz der ansässigen Ziegeleien eingebrochen. Diese mussten deshalb den Betrieb weitgehend einstellen. Es ist fraglich ob der Lagerbestand für die Bauperiode ausreichen wird. Die Beschaffungsstelle in Wesel bittet um Rückmeldung bezüglich des voraussichtlichen Bedarfs in den Kommunen. Sollte sich der Lagerbestand als nicht ausreichend herausstellen, müssen Mittel zu einer Wiederaufnahme der Produktion gesucht werden.
Abschrift. A III 4/2 173
Regierungspräsident.
Baustoff – Beschaffungsstelle.
z. Düsseldorf, den 23. Juni 1923.
Betrifft: Beschaffung von Dachziegeln für den Wohnungsbau
1923 und die sonstige Bautätigkeit.
Die niederrheinischen im im Regierungsbezirk Düssel-
dorf gelegenen Dachziegelwerke haben stets den Bedarf eines
teiles von West- und Norddeutschland an Dachziegeln gedeckt.
Bei der durch die Besetzung des Rhein-Ruhrgebietes geschaffenen
Lage litten die Ziegeleien in diesem Jahre an fast völliger
Absatzstockung . Dadurch sind die Betriebsmittel der Ziegeleien
allmählich aufgezehrt worden und dieses waren gewzungen, die
betriebe vor längerer Zeit einzustellen. Es sind zwar allent-
halben grössere Stapel von fertigen Ziegeln vorhanden, doch
ist es fraglich, ob sie für den Bedarf der diesjährigen Bau-
periode ausreichen werden. Um daher einen Überblick über den
Bedarf im Herbst 1923 und im Frühjahr 1924 zu erhalten, bitte
ich um Mitteilung, wie hoch sich der Bedarf an Dachziegeln
aller Art dort voraussichtlich belaufen wird.
Sollte es sich herausstellen, dass die aufgestapel-
ten Vorräte hierfür nicht ausreichen, so müssten Mittel zu ei-
ner Wiederaufnahme der Dach-Ziegelei-Betriebe gesucht werden.
Damit nicht die günstigste Jahreszeit ungenützt verstreicht,
bitte ich um die Übersendung der erbetenen Angaben nach Möglich-
keit zu beschleunigen.
In Vertretung: gez. Hercher.
Beglaubigt: gez. Unterschrift.
An die Herren Landräte pp.
Landrat.
8853. Wesel, den 5. Juli 1923.
Abschrift zur gefl. Kenntnis und Äusserung binnen
10 Tagen. Fehlanzeige nicht erforderlich.
In Vertretung:
[…]
rn Bürgermeister
in
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923
Die Frage ob eine Arbeitslosigkeit durch den Einfluss der Entente entstanden ist muss geklärt werden. Nur wo dies der Fall ist gibt es Lohn- und Arbeitslosenunterstützung. Nicht alle Typen von Arbeitern sind gleichwertig betroffen und ebenso unterschiedlich zu behandeln.
Der Regierungspräsident. Düsseldorf, den 17. Juni 1923.
I F II 4308 Postfach
Auf den Bericht vom 26. v. Mts.
Die Frage, ob Arbeitslosigkeit unmittelbar oder mittel-
bar durch das Vorgehen der Entente herbeigeführt worden ist, be-
stimmt sich nicht nach der Lage des Betriebes, sondern ausschließ-
lich nach den Verhältnissen der Arbeitnehmer. Es ist also in je-
dem Falle zu prüfen, ob die Arbeitnehmer in ihrer Person Eingrif-
fen der Besatzung ausgesetzt waren oder unberechtigte Zumutungen
zurückweisen mußten und dadurch gezwungen waren, ihre Arbeit
einzustellen. Nur wo das der Fall ist, gelten sie als unmittel-
bar beteiligt und erhalten deshalb den vollen Lohn als Arbeits-
losenunterstützung.
Hafenarbeiter gelten daher als unmittelbar betroffen;
nicht jedoch Lagerarbeiter, Buchhalter und Kassierer, auch soweit
eine Beschäftigungsunmöglichkeit schon mit dem Augenblick ein-
trat, in den die Hafenarbeiter an ihrer Arbeit durch unmittelba-
ren Eingriff an der Fortsetzung ihrer Arbeit gehindert wurden.
Ob durch die weitere Entwicklung der Verkehrsverhält-
nisse die Hafenarbeiter auch ohne den unmittelbaren Eingriff
später arbeitslos geworden wären, ist ohne Belang; sie behalten
auch in diesem Falle den Anspruch auf die volle Unterstützung.
In Vertretung.
[…]
n Herrn Bürgermeister
in
Emmerich.
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923
Paul Fischer wurde von den Belgiern als Polizeispitzel verhaftet und verurteilt. Durch die Haft hatte er 500 000M Lohnausfall. Er bittet die Stadt Emmerich im Zuge der Ruhrhilfe um Entschädigung.
Emmerich den 11.6.1923.
201.
An die Stadtverwaltung Emmerich!
Betreff:
Ruhrhilfe!
Erlaube mir der Stadtverwaltung
mitzuteilen dass ich Paul Fischer
wohnhaft Hotel zur Post am 2. April
von den Belgiern wie bereits
bekant als Polizeispitzel
verhaftet u. zu 40 Tg. Gefängnis
verurteilt wurde Da ich während
dieser Zeit durch Lohnausfall,
Zurückhaltung des Zimmers u
sonstigen Verlust einen Schaden
von 500 000M habe möchte ich die
Stadtverwaltung ersuchen ob ich
nicht wie bei sonstigen Fällen
durch die Ruhrhilfe entschädigt
werden könnte.
Hochachtung
Paul Fischer
Buchbinder
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923
Im Auftrag des Bürgermeisters wird an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf geschrieben. In Emmerich haben die Speditionen einen Großteil ihrer Arbeit eingebüsst. Viele Betriebe wurden stillgelegt und deren Arbeiter und Angestellte sind arbeitslos geworden oder stehen kurz davor ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Es soll geklärt werden, ob dies alleinig an der Besatzung liegt oder ob die allgemeine Einstellung der Rheinschifffahrt verantwortlich ist. Weiterhin ist zu klären wie welche Arbeiter bzw. Angestellte entschädigt werden können.
Der Bürgermeister. Emmerich, den 26. Mai 1923. 4
V
sd./1) Schreiben, wie An unten.
den Herrn Regierungs – Präsidenten
nach 1 W. vorlegen.
4 E. , 26/5. 23. in Düsseldorf.
[…]
Betrifft: Erwerbslosenunterstützung.
Eine Reihe von Fällen geben mir Veranlassung,
mich um Auskunftserteilung an die dortige Stelle zu wen-
den. Mehrere hiesige Rhein-Speditionen, deren Tätigkeit
sich nur oder in erster Linie auf die Spedition-, Verla-
dung-, Zollabfertigung- und Lagerung von Waren bezieht,
die mit den Rheinischiffen ankommen oder abgehen, haben
ihren Betrieb ganz oder teilweise schliessen müssen. Die
Stillegung ist ursprünglich dadurch erfolgt, dass fremde
bewaffnete Zollbeamte und Militärs die Transportarbeiter
der betreffenden Firmen auf den ankommenden Schiffen und
den Landebrücken an dem Ein- und Ausladen gewaltsam hin-
derten. Heute beruht das Stilliegen dieser Betriebe einer-
seits auf dem Erliegen der gesamten deutschen Rheinschiff-
fahrt, andererseits darauf, dass jederzeit die bewaffnete
Macht sich den Wagentransport auf den Rhein sofort hin-
dernd in den Weg stellen wird. Die Frage, ob die Transport-
arbeiter als “unmittelbar betroffen” anzusehen sind, ist
bejaht worden. Zweifelhaft dagegen ist die Frage, inwieweit, die
übrigen in demselben Betriebe Beschäftigten als solche
anzusehen sind, so die Lagerarbeiter, und besonders die
kaufmännischen Angestellten (wie mit der Zollabferti-
gung
gung Beschäftigten, ferner Expedienten, Kassierer, Buch-
halter ) . Die Tätigkeit der letztgenannten hat mit der
Unmöglichkeit, Waren herein und heraus zu bekommen, ihr
Ende erreicht; dagegen ist ihre Tätigkeit nicht durch un-
mittelbare Waffengewalt lahmgelegt worden. Heute beruht
ihre Arbeitslosigkeit auf der gesamten Stockung des
Rheinverkehrs und aus dem hieraus folgenden Mangel an
Aufträgen. Sind die Genannten als mittelbar oder als
unmittelbar betroffen anzusehen? Wo ist die Grenze?
Ist der Buchhalter, der zunächst noch wochenlang Bücher
nachtragen kann, während der Kassierer schon längst nichts
mehr zu tun hat, nur mittelbar betroffen?
Es liegt naturgemäss eine Härte darin, dass die
im gleichen Betrieben Beschäftigten, teils als unmittel-
bar teils als mittelbar betroffene behandelt werden
sollen. Dies führt, besonders da die Arbeitslosigkeit
schon so lange anhält, zu grösserer Unzufriedenheit. Ist
es nicht zur Vermeidung von grösseren Schwierigkeiten
und mit Rücksicht auf die schon vor langer Zeit erfolg-
ten unmittelbaren Eingriffe überhaupt zweckmässig, den
Unterschied fallen zu lassen und alle Arbeitnehmer der
genannten Betriebe als mittelbar betroffene zu behan-
deln? Dies rechtfertigt sich wohl auch deshalb, weil die
Arbeitslosigkeit heute ja auf der allgemeinen Verkehrs-
behinderung und Mangel an Aufträgen überhaupt beruht,
also heute nur mehr als mittelbare Folge des Eingreifens
der fremden Macht anzusprechen ist.
Im Interesse der Sache wird in dieser Angelegen-
heit, die gerade hier eine grössere Anzahl von Firmen be-
trifft, um baldige Antwort an mich gebeten.
I.A.
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923
Im Zuge der Reichsnotverordnungen wurde die Rheinschifffahrt fast vollständig eingestellt. Die Spedition C. Spaarmann aus Emmerich erklärt, dass deshalb ihr Betrieb vollständig stillgelegt worden ist. Auch wird diese ständig durch die belgischen Besatzer an ihrer Arbeit gehindert. Spaarmann fragt an, ob der Betrieb im Sinne der Lohnsicherung als geschädigt anzusehen ist und bittet um Anerkennung.
C. Spaarmann-Emmerich
Spedition, Schiffahrt, Zollabfertigung
– Versicherung, Lagerung –
Import – Export
Agentur der Köln-Düsseldorfer Dampfschiffahrts-Gesellschaft
Vertreter erstklassiger Rhein- und Seeschiffahrts-Gesellschaften
Eigene Zollabfertigungsstelle mit Landebrücke u. Zolltransitlager
Große trockene Boden- u. Keller-Lagerräume
Fernsprecher No 7 u. 62 Bank-Konten : Telegr.-Adr.: Spaarmann
Reichsbanknebenstelle Emmerich – A. Schaafhausenscher Bankverein A.-G.
Postscheck-Konto Cöln Nr1810
an Rg. senden. hier Rhein Spedition.
[…], auch zgl. […]
[…] anzusehen.
[…]
[…]
Emmerich, den 18. Mai 1923.
Niederrhein
An
das Bürgermeister-Amt,
Emmerich.
Ich bitte um gefl. MItteilung, ob mein Betrieb im Sinne
der Richtlinien für Lohnsicherung durch den Eingriff der Besatzungsbehör-
den als unmittelbar oder mittelbar geschädigt anzusehen ist, wobei ich be-
merken möchte, dass seit den Maßnahmen der feindlichen Stellen unter Be-
achtung der Reichsnotverordnungen die dut deutsche Rheinschiffahrt vollst
dig zum Erliegen gekommen ist und auch mein damit verbundenes Speditions-
und Umschlagsgeschäft dadurch vollständig stillgelegt worden ist.
Auch im andern Falle wäre die frühere Durchführung meiner normalen
Geschäfte mir unmöglich gemacht, da ich darin durch bewaffnete belg. Zoll
beamte unter teil-bezw. zeitweiser Hinzuziehunh von Militär dauernd beh
dert bin, und glaube ich aus diesen Gründen, meinen Betrieb als unmittelbar
betroffen ansehen zu können.
Hochachtungsvoll
C. Spaarmann
Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1065 „Notstandsmaßnahmen zu Gunsten der Sozialrentner“ 1922 – 1924
Im Zuge der Inflation verdient ein Mitarbeiter der Emmericher Firma Lensing & van Gülpen pro Woche ca. 82 000 Mark.
Firmen L- & van G Zeichen Lensing & van Gülpen
Fernsprech-Anschluss No 9 m.b.H. 166
Telegramm-Adresse: Gulpen Emmerich am Niederrhein
Reichsbank-Giro-Konto
Postscheck-Conto: Amt Essen
No. 3119. Den 14. Mai 1923
Wir bescheinigen hiermit, dass der bei uns beschäftigte Ar-
beiter Heinrich Derksen einen Wochenlohn von ca.
M 82.000.- verdient. Im Monat März war derselbe 4 Wochen krank und
musste sich mit dem satzungsmässigen Krankengeld begnügen.
– H.r. Engelin – Lensing & van Gülpen
mit beschränkter Haftung
p.p. Hoff
1) Derksen bezog ab 1. Jan .23. Invalidenrente.
er arbeitet noch werktäglich 8 Stunden und
übersteigt das nachgewiesene Arbeitsein-
kommen z.Zt. bei weitem den im Gesetz
über Notstandsmaßnahmen für Sozialrentner
garantierten Betrag. (80 000M wöchentlich)
W Vorläufig: Zra. ww. E, den 15. Mai 1923.
F. B.
[…]