Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Zeitung 5. Mai 1923
Druck auf Einzelhändler: Der Solinger „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte“ beklagt, dass die Preisprüfungsstelle „durch öffentliche Kundgebungen in der Presse und durch Beschlüsse“ die Gerichte beeinflusse, um die Preise zu drücken. Der Einzelhandel verweist auf geltendes Recht und die beschränkten Möglichkeiten der Warenfinanzierung.
Aus dem Solinger Einzelhandel.
Solingen, 5. Mai 1923.
Der Geschäftsgang im Einzelhandel des Solinger In-
dustriebezirks steht seit mehr als Monatsfrist unter dem läh-
menden Einfluß der industriellen Wirtschaftskrise, die die
Ruhrbesetzung hervorgerufen hat. In einzelnen Branchen
des Einzelhandels kann man sogar von einem völligen Dar-
niederliegen des Geschäfts sprechen, daß nur zuweilen vor-
übergehend unterbrochen wurde, wenn plötzlich der Dollar-
kurs steigende Tendenz aufwies. Es ist nämlich eine
auffallende Erscheinung, daß nicht etwa bei steigendem
Markkurs eine Belebung des Einzelhandelsgeschäfts eintritt,
sondern umgekehrt beim plötzlichen Rückgang des Markwer-
tes, daß aber auch diese vermehrte Nachfrage sofort wieder
aufhört, sobald der erhöhte Dollarstand eine gewisse Be-
festigung erlangt hat. Nur wenn weitere Preissteigerungen
befürchtet werden, wird vermehrt gekauft, fallende Preise
bringen in dieser Zeit der schwankenden Kurse keine Bele-
bung des Geschäfts. Und das gilt nicht nur von den Wa-
ren, die man nicht eigentlich zu den allernotwendigsten Le-
bensbedürfnissen rechnen kann, sondern auch von den Ge-
genständen des täglichen Bedarfs. Auch selbst Preisherab-
setzungen bis unter Einkaufspreis bringen beim Stillstand
des Markkurses keine erhöhte Nachfrage – wir leben heute
eben in einer ganz verkehrten Welt. An einer starken Be-
lebung des Geschäfts bei anziehenden Preisen aber hat der
Einzelhandel gar kein Interesse, da das Risiko der Kurs-
schwankungen, das Fabrikant und Großhandel durch ihre
Verkaufs- und Zahlungsbedingungen völlig auf den Einzel-
händler abwälzen, noch von dritter Seite, vom Verbraucher
für ihn verstärkt wird und die Rechtsprechung dem Einzel-
händler die Einstellung des Wiederbeschaffungspreises als
Kalkulationsgrundlage noch immer verbietet.
Diese Unsicherheit und die sich hieraus und aus der
allgemeinen wirtschaftlichen Krise im besetzten Gebiet erge-
benden Schwierigkeiten werden noch vermehrt durch eine
Willkür sondergleichen in der Preiskontrolle. Der ehrbare
Kaufmann, der nach den Grundsätzen des ordentlichen Han-
dels sein Geschäft betreibt, hat garnichts gegen eine Nach-
prüfung seiner Preise einzuwenden, sie wird ihm vielmehr
nur willkommen sein. Diese Nachprüfung aber soll erfolgen
durch unparteiische Sachverständige, und zwar nicht an
einem willkürlichen Maßstab, sondern an Hand objektiver
Tatbestände. Von der „wilden“ Preiskontrolle gewisser
Ausschüsse, die gar keine Berechtigung zu derartigen Nach-
prüfungen und vor allem auch kein Verständnis von der
Sache haben, sich vielmehr wie der „Esel im Porzellanla-
den“ benehmen, soll hier heute nicht gesprochen werden; es
ist ganz selbstverständlich, daß der Handel die Kontrolle die-
ser Leute, auch wenn sie von schwächlichen Behörden gedul-
det würde, unter allen Umständen ablehnen wird. Hier
mögen heute nur die Klagen zu Worte kommen, die aus
dem Einzelhandel laut werden in Bezug auf die Hand-
habung der Preiskontrolle und des Sachverständigenverfah-
rens bei den berufenen Stellen der Preisprüfung. Sie
kommen recht deutlich zum Ausdruck in einer Eingabe
des Vereins zur Wahrung kaufm[ännischer] Interessen und Rechte,
e .V., Solingen, an die Handelskammer, die im wesent-
lichen folgendes besagt:
„Die Behandlung der sogenannten Wucheranzeigen bei
der Solinger Preisprüfungsstelle gibt neuerdings berech-
tigten Anlaß zu lebhaften Klagen des Einzelhandels und
beunruhigt diesen in einer Weise, daß, wenn keine Aen-
derung eintritt, die Gesamtheit des Handels zu Abwehr-
maßnahmen greifen muß, die die Versorgung der Bevöl-
kerung mit dem Notwendigsten gefährden könnten.
Das Urteil des Reichsgerichts vom 19. Dezember v[origen] J[ahres],
das grundlegend ist für die Prüfung der Preise, scheint
entweder der hiesigen Preisprüfungsstelle nicht bekannt zu
sein oder wird geflissentlich nicht berücksichtigt. Sie läßt
weder den bei normaler Marktlage sich bildenden Markt-
preis gelten, dessen ausschließliche Bedeutung das Reichs-
gericht in seiner letzten Entscheidung ausdrücklich aner-
kennt, noch die ebenfalls vom Reichsgericht ausgesprochene
Berücksichtigung der vollen Geldentwertung im inländi-
schen Verkehr, wie sie sich in den Indexziffern kundgibt.
Neuerdings versucht die Preisprüfungsstelle auch noch
durch öffentliche Kundgebungen in der Presse und durch
Beschlüsse einen Druck in der angedeuteten Richtung auf
die Gerichte auszuüben, wie Verhandlungen am Gericht
in den letzten Tagen deutlich zeigten. Auch die von ihr
gestellten Sachverständigen, die einseitig Verbraucherinter-
essen vertreten zu müssen, glauben, lehnen in ihren
Gutachten vor Gericht die angeführten Grundsätze des
Reichsgerichts, die auch die Billigung des Reichswirt-
schaftsministers gefunden haben, ab und verwechseln da-
bei – was einem wirklich Sachkundigen nicht passieren
könnte – den Marktpreis mit dem Wiederbeschaffungs-
preis. Beide können wohl identisch sein, sind es aber
häufig nicht: der Marktpreis bildet sich im geordneten,
regelrechten Geschäftsverkehr durch Börsenhandel oder
durch das gleichzeitige Vorliegen ungefähr gleichlautender
Angebote von verschiedenen Seiten; der Wiederbeschaf-
fungspreis kann über dem Marktpreis liegen.
Wir halten nach wie vor fest an unserer Forderung
des Wiederbeschaffungspreises, der allein geeignet ist, das
zur Versorgung der Bevölkerung notwendige Kapital zu
erhalten; wir bitten auch die Kammer, bei jeder Gele-
genheit diese Forderung zu unterstützen. Solange das
Reichsgericht aber den Wiederbeschaffungspreis nicht an-
erkennt, müssen wir zum mindesten fordern, daß die Be-
hörden, insbesondere die Preisprüfungsstellen die Grund-
sätze zur Anwendung bringen und in ihren Gutachten
dem Gericht gegenüber vertreten, die das Reichsgericht
gelten läßt.
Geschieht das nicht, wird die heutige Unsicherheit und
Willkür nicht beseitigt, so wird sich die Gesamtheit des
Einzelhandels hinter die zu Unrecht der Preistreiberei
Beschuldigten stellen und Maßnahmen treffen, die wir
gerne verhindern möchten, die aber unausbleiblich sein
werden, wenn weiterhin dem Recht Gewalt angetan wird.
Wir bitten die Handelskammer dringend, in diesem Sinne
sowohl bei der Solinger Preisprüfungsstelle, als auch bei
der Staatsanwaltschaft vorstellig zu werden.
Zugleich bitten wir, darauf zu dringen, daß in Unter-
suchungssachen dieser Art unparteiische, von der
Handelskammer zu benennende Sachverständige –
event[uel]l von auswärts – gehört werden.“
Der Einzelhandel erwartet, daß diesen Forderungen Rech-
nung getragen wird. Er ist gern bereit, im Verein mit
den Behörden diejenigen Schieber- und sonstigen Elemente,
die aus der Not des Volkes Vorteile ziehen wollen, un-
schädlich zu machen – und er hat in dieser Hinsicht durch
seine Organisationen schon weit mehr Erfolge erzielt, als
alle behördlichen Stellen zusammengenommen – , er muß
aber erwarten, daß ihm seine schwierige Lage ( als „Letzter,
den die Hunde beißen“) nicht durch die Entwickelung längst
überholt sind, noch mehr erschwert wird. H. K.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe der Bergischen Zeitung ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Bergische Zeitung 5. Mai 1923
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (5. Mai 2023). 5. Mai 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ae5x