7. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. Juni 1923

Die Dauer der Erwerbslosenunterstützung wird aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage verkürzt.

       )( Die Höchstdauer der Erwerbslosen-Unterstützung verkürzt.
Der Reichsarbeitsminister hat eine Verordnung erlassen, in der die
Höchstdauer der Erwerbslosenunterstützung infolge der Verschlechterung
des Arbeitmarktes [sic!] für verschiedene Berufszweige eingeschränkt worden
ist. Während im allgemeinen die Höchstdauer der Fürsorge grund-
sätzlich 26 Wochen beträgt, ist sie für folgende Berufszweige auf
13 Wochen festgesetzt worden: 1. für ledige landwirtschaftliche Arbeiter
und Arbeiterinnen in der Landwirtschaft, 2. für Hauer, Lehrhauer und
Bergleute im Bergbau, 3. für Porzellanarbeiter und Arbeiterinnen,
Glasarbeiter und Zementarbeiter in der Industrie der Steine und
Erden, 4. für Elektromonteure[,] Kesselschmiede, Kupferschmiede und
Werkzeugmacher in der metallverarbeitenden Industrie, 5. für
Maurer und Zimmerer im Baugewerbe, 6. für Stenothpistinnen [sic!],
Buchhalter und Buchhalterinnen im Handelsgewerbe, 7. im Gast-
und Schankwirtschaftsgewerbe und für häusliche Dienste.

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Stadtarchiv Solingen: RK (7. Juni 2023). 7. Juni 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ae5u