Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Mai 1923
Die größten Opfer der Inflation: weibliche Kleinrentner
Die Ärmsten im Reich.
So furchtbar die Banknotenpresse zugunsten einer kleinen
Minderheit von Gewinnlern der deutschen Volksgesamtheit mit-
gespielt hat: niemand ist von dem traurigen Billionensegen här-
ter heimgesucht worden als gerade der Schutzbedürftigste, der
kleine Rentner. Es ist nicht nur eine soziale, es ist auch eine
kulturelle Frage, wie diese wertvolle, heute von völligem Unter-
gang bedrohte Schicht vor diesem noch gerettet werden könnte.
Es ist nicht zu bedauern, es ist in einer Notzeit wie der heuti-
gen, ein Gebot der Selbstverständlichkeit, daß keiner, der ar-
beitsfähig ist, ohne eigene Leistung von Zinsen und Kapitalertrag
lebe. Aber es ist größte Grausamkeit, wenn die Finanzwirtschaft
des Reiches, der Länder und Gemeinden dazu führt, daß Männer
und Frauen nach einem mühseligen Arbeitsleben nicht mehr im-
stande sind, von den schwer ersparten Rücklagen zu leben, die
sie für die Jahre erschöpfter Kraft vorbehalten haben. Nicht
nur Handwerker, Kaufleute, Gewerbetreibende, sondern auch
zahlreiche Angehörige der freien Berufe, Aerzte, Schriftsteller,
Lehrer, Ingenieure und die Witwen und Kinder hoher Beamten
und Offiziere sind heute von Not und Hunger bedrängt. Der
Reichstag hat, wenn auch nicht rechtzeitig und gründlich genug,
erkannt, daß es die Pflicht des Reiches ist, für die ärmsten und
wehrlosesten Opfer der von allen Parteien geduldeten und unter-
stützten Inflationspolitik zu sorgen. Und da er sich gleichzeitig
der Unzulänglichkeit, ja Kläglichkeit der bisherigen Leistungen
in dieser Richtung bewußt ist, hat er von der Reichsregierung
eine Denkschrift über die bisherigen Hilfsmaßnahmen der Län-
der und Gemeinden für die Kleinrentner erbeten.
Diese Denkschrift, die dem Reichstag jetzt vom Arbeitsminister
übergeben worden ist, beweist, daß für die notleidenden Rentner
sehr vieles, aber, wenn man die Summe zieht [sic!], nicht viel ge-
schehen ist. Liest man heute die Zahlen, in denen sich die Zu-
schüsse des Reiches aussprechen, so scheinen sie uns, nachdem die
Geldentwertung in gleicher Weise fortgeschritten ist, lächerlich ge-
ring. Im Reichshaushalt 1921 waren 100 Millionen Mark,
für 1922 500 Millionen Mark als Zuschüsse zu den Unter-
stützungen der Länder und Gemeinden eingestellt. Dabei sind
die Länder und Kommunen selbst, wie man weiß, in einer sehr
unglücklichen finanziellen Verfassung. Schon im Herbst des vo-
rigen Jahres war die Zahl der notleidenden Personen, die mit
ihrer Versorgungsrate auch im entferntesten nicht mehr aus-
kommen konnten, auf 500 000 geschätzt. Heute ist sie zweifellos
noch viel höher, und es ist zu bedenken, daß gerade diese Armen
zu den Verschämten gehören und nicht selten ohne Klage abseits
untergehen. In Berlin ist erst jüngst das erschütternde Schicksal
eines Malers bekannt geworden, der vor dem Kriege der Stadt
Berlin 300 000 Goldmark gestiftet hat mit der alleinigen Ver-
pflichtung, ihm bis an sein Lebensende die Zinsen des Kapitals
zu bezahlen. Die 15 000 Papiermark, die er jetzt erhielt, reich-
ten nicht aus, um ihn vor den grausamsten Entbehrungen zu
bewahren. Die Denkschrift erwähnt die mannigfachen Metho-
den, die in den einzelnen Ländern und Gemeinden angewandt
wurden, um die kleinen Zuschüsse des Reiches einigermaßen auf-
zufüllen und auch sonst den Bedrängten Rat und Hilfe zu brin-
gen. Einige Städte haben gegen Verpfändung der Renten die
Vermögensverwaltung übernommen und manche Erleichterungen
erwirkt. Am schwersten leiden die bejahrten Frauen, und Drei-
viertel der Unterstützten sind weiblichen Geschlechts, weil die
Männer immerhin noch einige Möglichkeiten für Arbeit und
Erwerb trotz herabgesetzter Leistungsfähigkeit finden. Das
Reichsgesetz vom 4. Februar bekämpft die Zurückhaltung zahlrei-
cher Gemeinden bei der Rentnerfürsorge, indem es ausdrücklich
die Ansprüche der Kleinrentner und ihr Beschwerderecht an die
Aufsichtsbehörde sowie die Uebernahme von 80 Prozent der Auf-
wendungen durch das Reich festlegt. Die Richtlinien über Art,
Umfang und Durchführung der Fürsorge wollen einen Ausbau
derselben nach allen Richtungen begünstigen. Neben der un-
mittelbaren Gewährung öffentlicher Fürsorge in einmaligen und
fortlaufenden Barunterstützungen oder Sachleistungen sollen die
Bestrebungen zur mittelbaren Erleichterung der Kleinrentner-
not gefördert werden. Die Beratung in der Verwaltung des
Vermögens und in der Verwertung der verbliebenen Vermö-
gensstücke, die Heranziehung der unterhaltspflichtigen Angehöri-
gen und die Ausnutzung der vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten
werden verstärkt betont. Zugleich wird die Besteuerung des
Vermögens gemildert und zweckmäßiger gestaltet; die Mitwirkung
von Trägern der freien Wohlfahrtspflege und von Selbsthilfe-
vereinigungen der Kleinrentner bei der Fürsorge wird mehr in
den Vordergrund gerückt. Im ganzen aber ist diese Denkschrift
eine Anklageschrift, und die Volksvertretung kann sie trotz der
eigenen Not des Reiches nicht gefühllos überhören. D.
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Stadtarchiv Solingen: RK (12. Mai 2023). 12. Mai 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 6. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/ae5l
