Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Mai 1923
Einzelne Gemeinden im Kreis Solingen haben eigenmächtig Beamten- und Angestelltengehälter erhöht. Ihnen droht nun die Sperrung der benötigten Reichzuschüsse.
Keine Erhöhung der städtischen Beamten- und Angestellten-
Gehälter. Die Aktion der städt[ischen] Beamten und Angestellten, die eine
Höherbesoldung über die Gehälter der staatlichen und Reichsbeamten
hinaus, sowie eine Mindestbezahlung nach Gruppe 6 für jeden über
24 Jahre alten männlichen Beamten bezweckte, dürfte nunmehr trotz
des erst in diesen Tagen erfolgten teilweisen Einverständnisses des
Verwaltungsausschusses doch noch ergebnislos verlaufen. Am gestrigen
Nachmittage hat nämlich eine Besprechung dieserhalb mit dem Regie-
rungspräsidenten in Elberfeld stattgefunden, und der Regierungs-
präsident, der über die Frage und ihre Behandlung sehr erstaunt war,
hat, wie wir erfahren, auf das allerschärfste betont, daß eine derartige
Sonderbehandlung und Besserstellung der Gemeindebeamten den
Reichs- und Staatsbeamten gegenüber durchaus unzulässig sei und
daß die Regierung sich bei einer Durchführung der Besserstellung ge-
zwungen sehen werde, die Zahlung der Reichszuschüsse zu der Besol-
dung der Gemeindebeamten einzustellen, was ja auch anzunehmen war.
Von der bereits durchgeführten Besserstellung der Gemeindebeamten in
anderen Städten unseres Kreises, über die wir ja berichtet haben, schien
der Regierungspräsident noch keine Kenntnis zu haben. Sie werden
aber jetzt voraussichtlich aufgefordert werden, über die Maßnahmen
zu berichten und die Sperrung der Reichzuschüsse ist auch für sie zu
erwarten, da eine Genehmigung ihrer Beschlüsse auf keinen Fall in
Aussicht steht. Auch die Beamten, denen der Verwaltungsausschuß
ein Existenzminimum nach Gruppe 6 der Besoldungsordnung in Aus-
sicht gestellt hatte, haben mit dieser Sicherung nicht mehr zu rechnen.
Ob mit der gestrigen Besprechung, in der der Regierungspräsident
vor allen Dingen die Ungerechtigkeit den Reichs- und Staatsbe-
amten gegenüber betonte, die Angelegenheit für Solingen erledigt
ist, kann man noch nicht sagen. Es erscheint uns jedoch als
ausgeschlossen, daß die Stadtverwaltung sich zur Durchführung der
geplanten Maßnahmen entschließen wird, wenn die Regierung die
Zuschußzahlung, die bekanntlich 80 % der gesamten Gehälter beträgt,
einstellt. Jedenfalls ist es auffällig, daß der Punkt nicht auf der
Tagesordnung der am kommenden Mittwoch stattfindenden Stadt-
verordnetensitzung steht, wo vielmehr als 14. Punkt lediglich über eine
Aenderung der Amtsbezeichnungen der städtischen Beamten beschlossen
werden soll.
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Stadtarchiv Solingen: RK (19. Mai 2023). 19. Mai 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ae4u