28. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Dezember 1923

Reichsfinanzminister Hans Luther erlege der Bevölkerung kurz vor Weihnachten neue Notsteuern auf. Dabei würde die notleidende Masse der Deutschen zu hart getroffen, während die Reichen – insbesondere die Inflationsgewinnler – zu glimpflich davonkämen. Man erwarte überdies vom Reichsfinanzministerium mehr Transparenz.

                 Dr. Luthers Weihnachtsgabe.
            Zweite und dritte Notverordnung.

   Ein steuerpolitischer Mitarbeiter schreibt uns:
Reichsfinanzminister Dr. Luther, der sich zurzeit
auf einer Dienstreise in Süddeutschland befindet,
um mit den Regierungen von Württemberg, Ba-
den und Bayern über den Finanzausgleich zwi-
schen Ländern und Gemeinden zu verhandeln,
hat dem deutschen Volke eine Weihnachtsüber-
raschung auf den Gabentisch gelegt, die alles andere
als erfreulich und willkommen ist: Die zweite
Steuernotverordnung vom 19. Dezember 1923
Der Minister bezeichnet selbst in einer Unter-
redung mit einem schweizerischen Pressevertreter
diese neuen Notsteuern als außerordentlich hart
und erwartet scharfe Kritik.


   Sie wird nicht ausbleiben. Denn so gern man
bereit ist, einem solchen in Bedrängnis und Eile
zustande gekommenen Provisorium gegenüber ein
Auge zuzudrücken, so bringt doch schon der erste
flüchtige Ueberblick eine bittere Enttäuschung.
Man durfte wirklich bessere Gesetzgeber-Arbeit er-
warten. Das Steuerprogramm sucht zwar einen
vernünftigen Ausgleich zwischen Stadt und Land,
zwischen Kapital und Arbeit, aber was sofort
auffällt, das ist die durchaus unzureichende Her-
anziehung der großen Vermögen. Während die
kleinen Vermögen unter 25 000 Mark schon mit
3 vom Tausend herangezogen werden, haben die
Vermögensbesitzer von 100 000 bis 500 000 Mark
nur 6 vom Tausend und die höchste Gruppe, die
Besitzer eines Vermögens über 5 Millionen, nur
7,5 vom Tausend abzugeben. Also zu einer Zeit
in der die breiten Massen durch die 10 prozentige
Besteuerung des Arbeiteinkommens, durch die Er-
höhung der Umsatzsteuer und die auf Gold gestell-
ten Verbrauchssteuern aufs äußerste belastet wer-
den, soll ein fünffacher Goldmillionär nicht mehr
als 37 500 Mark Vermögenssteuer zahlen! Und
das nur, wenn man ihm die fünf Millionen nach-
weisen kann. Das ist aber bei den meist versteck-
ten Riesenvermögen der Neureichen und Infla-
tionsgewinnler sehr schwierig.
   Diesen Steuerflüchtigen sucht die Luthersche
Notverordnung dadurch beizukommen, daß sie die
Finanzämter anweist, verdächtig großen Ver-
brauch nachzuprüfen und darnach ein entsprechen-
des Kapitaleinkommen abzuschätzen. Wie sol-
len die Finanzämter den Verbrauch aufdecken?
Während Millionen Deutsche diesmal ihr Weih-
nachtsfest vor einem sehr mageren Christbäum-
chen oder vielleicht nur vor einem Tannenzweig
feiern, wird von einigen Hunderttausend die öf-
fentlich den allgemeinen Chor der Not mitsingen,
heimlich ein Luxusaufwand getrieben, der in be-
denklichstem Mißverhältnis steht zu ihrem Steuer-
konto und zu dem Finanzelend ihres Vaterlandes.
Die Menge darbt trotz der neuen Goldrechnung
und die spekulativen Naturen, die ihr Schäfchen
ins Trockene gebracht haben, lachen sich ins
Fäustchen.
Der Staat preßt die Unrichtigen. Die Form
z. B., in der die Einkommensteuer beim Handel
und Gewerbe nach der neuen Notverordnung er-
hoben werden soll, nämlich der Grundsatz der
Bruttobesteuerung wird zu denselben Ungerechtig-
keiten führen, die man mit der endlich am 1. Ja-
nuar abgeschafften Betriebssteuer erlebt hat. Däs
war kein Meisterstück, und es muß nach den
Weihnachtsfeiertagen mit der angekündigten drit-
ten Notsteuerverordnung etwas Besseres kommen.
Bekanntlich steht die vielumstritttene Mietzins-
steuer bevor, deren erste Entwürfe von der Re-
gierung selbst mit einem gewissen Schaudern zu-
rückgezogen wurden. Erst wenn diese Verord-
nung vorliegt, wird man sich ein deutliches Bild
davon machen können, was der einzelne Steuer-
zahler in den nächsten Wochen zu leisten hat, ob er
es leisten kann und ob die wirklich Leistungsfä-
higen gefaßt werden.
   Bedauerlicherweise hüllt sich das Reichsfinanz-
ministerium immer noch in tiefes Schweigen über
die Ausgaben während des Uebergangsetats, der
bis zum 31. März nächsten Jahres gilt. Solange
aber die Ausgaben des Reiches im Dunkel liegen
ist es unmöglich, ein klares Urteil über die
Einnahmen, d. h. die Steuern der nächsten Zeit
zu gewinnen. Diese Geheimniskrämerei ist un-
erträglich. Man erwartet vom Reichsfinanzmini-
ster volle Aufklärung.

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Stadtarchiv Troisdorf (28. Dezember 2023). 28. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 18. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/vf9f


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