Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Dezember 1923
Aufgrund der Notlage des Deutschen Reiches werden die Weihnachtsfeiertage für Politik und Diplomatie keine Auszeit bringen. Vielmehr stünden Verhandlungen über die Zukunft des besetzten Gebiets an Rhein und Ruhr sowie wegweisende Sitzungen der interalliierten Reparationskommission an.
Die Repko tagt.
Keine Weihnachtsferien.
Ein an maßgebender Stelle unterrichteter
Mitarbeiter schreibt uns: Die Weihnachtsfeiertage
die sonst auch für Politik und Diplomatie eine
gewisse Ferienzeit bedeuteten, werden diesmal
nicht den mindesten Aufschub der eingeleiteten
Schritte bringen. Die Not der Zeit, die Gefahr
für Europa ist groß. Das scheint man nach gerade
bei allen Kabinetten eingesehen zu haben, auch in
Paris. Die deutsche Reichsregierung wird je-
denfalls noch in dieser Woche ihre Vorschläge auf-
grund der eingetroffenen französischen und belgi-
schen Antwort ausarbeiten. Die Vorschläge be-
ziehen sich auf die Wiederherstellung des ver-
tragsmäßigen Zustands im Rheinlande, auf die
Stärkung der deutschen Verwaltung an Rhein
und Ruhr und auf die Einführung eines normalen
Verkehrs zwischen dem besetzten und unbesetzten
Gebiet.
Damit ist aber nicht gesagt, daß der Mei-
nungsaustausch mit den Besetzungsmächten nun
im schriftlichen Verkehr versanden solle. Viel-
mehr wird Außenminister Dr. Stresemann alles
aufbieten, um in mündliche Verhandlungen einzu-
treten. Sollte das Pariser Außenamt Widerstand
leisten, so hofft man auf belgische Hilfe. Die
Brüsseler Note war wesentlich entgegenkommen-
der gehalten, als die Antwort Poincares, offenbar
weil die deutsche Anfrage in Brüssel sich bereit
erklärt hatte, den Reparationsverhandlungen die
sog. „belgischen Studien“, d. h. die in Brüssel
aufgestellten Pläne zur Reglung der Ruhrfrage
zugrunde legen. Mit diesem Instrument in
der Hand könnte Belgien den Vermittler zwischen
Berlin und dem Quai d’Orsay spielen. So käme
man rascher ins Geschäft.
Unterdessen verfolgt man in deutschamtlichen
Kreisen mit größter Aufmerksamkeit die näch-
sten Sitzungen der Reparationskommission und
ihrer Unterausschüsse, des Komitees zur Prüfung
der deutschen Finanzlage und des Komitees zur
Untersuchung der deutschen Kapitalsausfuhr. Die
Repko selbst sollte sich ja in ihrer Vollsitzung am
gestrigen Mittwoch mit dem Auftrag beschäftigen
den Staatssekretär Fischer, der Vorsitzende der
Kriegslastenkommission Ende voriger Woche vor-
gelegt hat. Der Antrag ersucht die Alliierten
auf ihr Reparationsvorrecht gegenüber dem Le-
bensmittelkredit zu verzichten, den Deutschland
demnächst in Höhe bis zu 70 Millionen Dollar
bei ausländischen Banken aufzunehmen Gelegen-
heit hat. Dieser Verzicht ist im Versailler Ver-
trage bekanntlich genau vorgesehen. Es heißt
dort im Artikel 248 ausdrücklich, daß die Ver-
mögenswerte und Einnahmequellen Deutschlands
für die Wiedergutmachung haften unter Vorbehalt
von Abänderungen, die seitens der Reparations-
kommission bewilligt werden könnten. Artikel
251 weist nochmals auf diesen Vorbehalt hin und
bestimmt dann in Absatz 2: „Die Kosten der
Versorgung Deutschlands mit Lebensmitteln und
Rohstoffen und alle anderen von Deutschland zu
leistenden Zahlungen, die nach Gutachten der al-
liierten und assoziierten Mächte notwendig sind,
um Deutschland die Erfüllung seiner Verpflich-
tungen zur Wiedergutmachung zu ermöglichen,
genießen ein Vorrecht in dem Maße und unter
den Bedingungen, wie sie von den Regierungen
der oben erwähnten Mächte festgesetzt sind oder
festgesetzt werden.”
Das ist doch durchaus klar und unanfechtbar!
Umso verwunderlicher erscheint es, wenn ein fran-
zösisches Blatt, der weitverbreitete Petit Pari-
sien behauptet, der deutsche Antrag werde auf
den Widerspruch Frankreichs und Belgiens sto-
ßen. Deutschland besitze doch im Auslande be-
deutende Barguthaben. Diese seien als Garäntie
für den Nahrungsmittelkredit heranzuziehen. Die
Barguthaben einzelner Personen und Firmen
können aber nicht für die Gesamternährung
Deutschlands haftbar gemacht werden. Außer-
dem hat die deutsche Regierung vorläufig noch
gar keinen Zugriff auf solche Guthaben, so wenig
wie das Ausland selbst. Denn es handelt sich
um Privateigentum im Friedenszustand. Die
Washingtoner Regierung hat die Beschlagnahme
deutschen Guthabens in Amerika ausdrücklich ab-
gelehnt. Im übrigen wird man über diese Frage
und ihre Beziehungen zum Versailler Vertrag
Näheres hören, wenn das Repko-Komitee zur
Untersuchung der deutschen „Kapitalflucht” tagt.
Was voraussichtlich noch im alten Jahre oder spä-
testens mit Beginn des neuen geschieht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (21. Dezember 2023). 21. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/vf94